Vermögensbildung 11 - Riester-Rente 4: Sonderausgabenabzug
Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im elften Teil geht es um den Sonderausgabenabzug.
Höchstgrenzen
Die Zulagen für den Altersvorsorgevertrag sind nur ein Teil der Förderung. Neben dieser direkten Förderung wurde mit dem neuen § 10a EStG ein weiterer Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer eingeführt. Hierdurch kann man die gesamten Altersvorsorgeaufwendungen für den Altersvorsorgevertrag, also die Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen, als Sonderausgaben geltend machen. Man muss lediglich mit der Einkommensteuererklärung eine Bescheinigung des Anbieters über die geleisteten Eigenbeiträge einreichen.
Der Sonderausgabenabzug ist bis zu folgenden Höchstbeträgen möglich:
- in den Jahren 2002 und 2003: 525 Euro,
- in den Jahren 2004 und 2005: 1.050 Euro,
- in den Jahren 2006 und 2007: 1.575 Euro,
- ab 2008: 2.100 Euro.
Man kann nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bis zu diesen Höchstbeträgen geltend machen. Es handelt sich hier nicht um Frei- oder Pauschbeträge, die man in jedem Fall erhält.
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