wenn du mit deinem fonds unzufrieden bist, musst du zumindest kein neues geld nachwerfen!
prinzipiell muss fondsguthaben ab der ersten sparrate 7 kalenderjahre liegen. verfügst du vorzeitig darüber, berechnet dir die gesellschaft eine strafgebühr von ca. 20 bis 50 eus. ebenfalls würdest du (sofern beantragt und erhalten) die staatlichen förderungen (arbeitnehmersparzulage) verlieren, sofern du diese beantragt hast. eine zulage schlummert im hintergrund und wird erst nach ablauf der frist deinem fonds gutgeschrieben.
du kannst jedoch deinem arbeitgeber mitteilen, dass er künftig in einen anderen fonds die vl überweisen soll. die persoabteilung verarbeitet das ohne zu murren. und dein altes fondsguthaben wird gegen strafe vorzeitig verkauft oder wartet zumindest die sperrfrist ab.
ergo, kein problem zu reagieren, wenn du unzufrieden bist.
gruß
christof beßler (finanzmakler) - nur mal so zur aufklärung!
WiWi-Treff Leser schrieb:
Hallo!
Ich bespare mit meinen VWL's seit ca. 5 Jahren einen
Aktienfond. Als ich den Vertrag abgeschlossen habe, hatte ich
keinerlei Erfahrungen mit Aktienfonds u. wurde zudem durch
die Bank nur halbherzig beraten. Der mir damals durch die
Bank empfohlene Aktienfond dümpelt jetzt schon seit Jahren
vor sich hin u. wirft kaum Gewinn ab. Mittler Weile habe ich
schon einige Erfahrungen mit Wertpapieren sammeln können, so
dass ich heute in der Lage wäre einen weitaus besseren Fond
auszuwählen.
Nun meine Frage:
Kann ich innerhalb der Sperrfrist (Sperrfristende:
31.12.2007) in einen anderen Fond wechseln u. das bereits
angesparte Kapital umschichten?
Kann ich möglicherweise nur wechseln u. umschichten, wenn ich
bei der gleichen Fond-Gesellschaft bleibe? (Dies wäre bei mir
mit DWS der Fall.)
Ich würde mich freuen, hier eine unabhängige Antwort zu
bekommen.
Grüßle
Daniel Kuhne
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