Verpflegungsmehraufwand Daimler
Hallo zusammen,
weiß einer von euch, wie bei Daimler die Regelungen für Spesen sind bei längeren Auslandsaufenthalten?
Grüße
antwortenHallo zusammen,
weiß einer von euch, wie bei Daimler die Regelungen für Spesen sind bei längeren Auslandsaufenthalten?
Grüße
antwortenja,weiß ich...für jedes land unterschiedlich....
antwortenIst doch nur relevant wenn du Daimler Mitarbeiter bist. Und dann kannst du sie im Daimler Intranet nachlesen. Sonst brauchst du sie nicht zu wissen.
P.S: Sie orientieren sich bei allen Unternehmen an den Angaben eines bestimmten Amtes und diese sind öffentlich zugänglich.
antwortenEs gibt kaum Unternehmen, die sich nicht am steuerlich möglichen orientieren.
antwortenLounge Gast schrieb:
Es gibt kaum Unternehmen, die sich nicht am steuerlich
möglichen orientieren.
"Am gesetzlichen Minimum orientieren "passt wohl am besten
antwortenalso 24?/Tag (Deutschland) an Verplegungsmehraufwand, im Ausland teils deutlich mehr sollte doch den meisten Menschen ausreichen....
antwortenDu weißt aber, dass im Gesetz (bzw. im Schreiben des BMF) Maximalbeträge definiert sind? Kein AG muss sich allerdings an diese Höchstbeträge halten, sondern kann einem AG natürlich auch weniger zahlen - insofern kann man nicht von einem gesetzlichen Minimum sprechen.
Zahlt der AG mehr als die durch das BMF vorgegebenen Werte, dann ist der Betrag der über die steuerlich zulässigen Höchstgrenzen hinausgeht, zu versteuern. Das widerum machen wirklich nur wenige Unternehmen, z.B. manche Big4 bei Tagesdienstreisen innerhalb Deutschlands.
Meiner Meinung nach ist die Aussage, dass die Unternehmen sich meist "am steuerlich möglichen orientieren" somit richtig.
Lounge Gast schrieb:
antworten"Am gesetzlichen Minimum orientieren "passt wohl am
besten
Hier der TE.
Ich frage hier, weil ich erst demnächst bei Daimler anfangen werde, aber gerne wissen möchte, womit ich rechnen kann.
Wenn dir die Spesen so wichtig sind, dann frag doch bei der Personalabteilung.
Wenn es dir so wichtig ist für Daimler zu arbeiten, dann wirst du das wohl kaum von der Spesenregelung des Unternehmens abhängig machen oder?
Und keine Angst - da ein Großteil der Auslandsreisen ja von Führungskräften durchgeführt werden, wird es schon keine Regelung geben, bei der man als Reisender wirklich schwer benachteiligt wird.
Sollte der AG keine Spesen für Verpflegungsmehraufwand zahlen, kannst du dir immerhin noch was über die Steuererklärung zurückholen, denn dann kannst du die Beträge laut BMF-Tabelle auch als pauschalen Aufwand (Werbungskosten) geltend machen. Bekommst dann immerhin für 24 EUR Aufwand in Deutschland (für 24h) die Lohnsteuer, also max. 42%, je nach Grenzsteuersatz, zurück.
Lounge Gast schrieb:
antwortenHier der TE.
Ich frage hier, weil ich erst demnächst bei Daimler anfangen
werde, aber gerne wissen möchte, womit ich rechnen kann.
Die Entscheidung ist doch längst gefällt ;)
antwortenHier ist der Auszug der "Daimler Richtlinie" ;)
http://www.dmsb.de/downloads/3689/VerpflegungssaetzefuerdasAusland.pdf
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