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Elektronische Signatur - Die Unterschrift von morgen ist digital

Die elektronische Signatur bereitet den Weg für große Veränderungen. Sie wird elektronische Transaktionen vereinfachen, beschleunigen und sicherer machen. Entlasten soll die digitale Unterschrift vor allem den Behörden- und Geschäftsalltag. Doch auch Studierende profitieren, denn das elektronisch signierte Hochschulzeugnis wird künftig im EU-Ausland anerkannt. Das spart bei den Bewerbungen Zeit und Geld für Beglaubigungen, lobt Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries die digitale Signatur.

Elektronische Signatur: Eine Hand hält einen Stift und leistet am tablet eine digitale Unterschrift.

Elektronische Signatur - Die Unterschrift von morgen ist digital
Seit 2016 regelt die eIDAS-Verordnung (Electronic IDentification, Authentication and Trust Services ) elektronische Identifizierungen innerhalb der Europäischen Union. Die EU-Verordnung ermöglicht es neben natürlichen Personen nunmehr auch juristischen Personen, sich durch elektronische Vertrauensdiensten als Absender eines elektronischen Dokumentes auszuweisen. Zu diesen elektronischen Vertrauensdiensten gehören unter anderem

Elektronische Vertrauensdienste in Deutschland
Ein Jahr später hat die Bundesregierung 2017 dann die eIDAS-Verordnung vor allem mit dem Vertrauensdienstegesetz“ (VDG) in nationales Recht umgesetzt. Der wichtigste Vertrauensdienst ist die als „digitale Unterschrift“ bekannte elektronische Signatur. Sie bieten ein technisch hohes Sicherheitsniveau, eine hohe juristische Beweiskraft und sie ermöglichen es Bürgern, Behörden und Unternehmen, EU-weit Geschäfte und E-Government-Leistungen kostengünstig, einfach handhabbar und papierlos abzuwickeln. Zeugnisse zu digitalisieren und elektronisch zu signieren, wäre beispielweise ein großer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen Verwaltung.
 

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries: „Die Digitalisierung braucht sichere Identitäten. Mit dem Vertrauensdienstegesetz gehen wir hier einen großen Schritt voran: Dank EU-weit einheitlicher Standards wird etwa ein elektronisch signiertes Zeugnis einer deutschen Hochschule auch im EU-Ausland als „echt“ anerkannt. Job- oder Studienbewerber sparen sich Aufwand und Kosten für Beglaubigungen. Die Vorteile gelten auch im geschäftlichen Bereich: Ein elektronisch signierter Kaufvertrag muss auch im EU-Ausland so behandelt werden, als wäre er handschriftlich unterzeichnet. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem starken digitalen Binnenmarkt. Wir entlasten die Menschen und die Unternehmen damit von Bürokratie, denn viele Behördengänge und Briefe können künftig durch elektronische Kommunikation ersetzt werden.“
 

Elektronische Siegel bieten die Grundlage für ein effizientes E-Government und für intelligente papierlose Geschäftsprozesse. Gleichzeitig lassen sich Prozesse, die bisher häufig ungesichert waren, zudem verschlüsselt und fälschungssicher durchführen. Das erlaubt Studierenden beispielsweise

Neben der Zeitersparnis liegt somit im Sicherheitsgewinn ein wesentlicher Vorteil gegenüber der traditionellen handschriftlichen Unterschrift.
 

Elektronische Vertrauensdiensteanbieter
Die Basis jeder elektronischen Identifikationen sind die Vertrauensdienste. Sie werden durch qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (VDA) gegen Entgelt bereitgestellt. Alle zertifizierten Anbieter von Vertrauensdiensten werden kontinuierlich auf die Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben kontrolliert und sind weltweit überprüfbar durch

Ein innovatives europäisches Unternehmen für die elektronische Signatur ist beispielsweise Yousign.com. Yousign hat sich darauf spezialisert, per digitale Unterschrift App elektronisch zu unterschreiben.
 

Weitere Informationen

DIHK White Paper [PDF- 13 Seiten - 1,4 MB]
Sichere (elektronische) Dokumente

BSI-Broschüre [PDF- 175 Seiten - 5 MB]
Grundlagen der elektronischen Signatur

Im Forum zu Unterschrift

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