Steuerliche Absetzbarkeit MBA
Hallo Forum,
ich habe eine kurze Frage, die mir hoffentlich jemand aus Erfahrung oder mit Steuerschwerpunkt beantworten kann.
Folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer möchte einen MBA machen mit Start im September 2012 und zahlt die Studiengebühren in Höhe von 25.000? auf einen Schlag im Oktober 2012. Er hat in dem Jahr 2012 von Januar bis März in den USA gearbeitet und von April bis August in Deutschland. Ab September wird kein Einkommen mehr gezahlt. Einkommen ist immer über die deutsche Firma geflossen. Die Studiengebühren sollen als Werbungskosten abgesetzt werden (in 2012 werden insgesamt 60.000? verdient).
Meine Frage ist nun: Können die 25.000? voll in Deutschland als Werbungskosten abezogen werden oder nur anteilig, da ja in den USA und Deutschland gearbeitet wurde in 2012?
Ich habe eine starke Hypothese zur Lösung dieser Aufgabe, halte aber erst einmal hinterm Berg. Kommentare mit Urteilen oder Paragraphen wären super!
Danke
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