Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job
Keine Einschränkung? Falsch:
http://www.vrn.de/tickets/tarif/dokumente/2016/2016_tarif-info.pdf
Stundenzahl bezieht sich nur auf die Krankenversicherung?
Doppelt falsch!
Lounge Gast schrieb:
antwortenUni HD und dazugehörigen VRN gibt es kein Wort über
Einschränkungen für das Semesterticket. Man muss nur in der
Uni eingeschrieben sein und einen Studentenausweis besitzen.
Ob ich jetzt nicht arbeite oder täglich 10 Stunden, juckt
nicht.Fakt ist, dass man einen gültigen Studentenausweis besitzen
muss, um das Semesterticket beziehen zu können.So wie ich das verstanden habe, bezieht sich der
Studentenstatus nur auf die Versicherung.http://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/?fp.l=t&fp.d=81407
"Wenn du als Studentin eingeschrieben bist, verlierst du
an der Uni diesen Status nicht, egal was du tust.
In der Sozialversicherung kommt es schlicht darauf an,
wieviel du verdienst und wieviel du arbeitest.
Bis 450? bist du Minijobberin,
ab 450,01-850? arbeitest du in der Gleitzone bzw. Midijob und
wenn du regulär weniger als 20h/Woche arbeitest, wirst du als
Werkstudentin eingestuft.
Arbeitest du Vollzeit wirst du zu einer ganz regulären
Arbeitnehmerin in der Arbeitswelt und kannst an der Uni
trotzdem Studentin sein."