Dann hole ich einmal zu einem verbalen Rundumschlag aus ;-)
WiWi Gast schrieb am 20.01.2020:
Wie ich das rauslesen konnte ist einge gute Frage. Vielleicht, weil ich es selbst so mache. Ich gebe dir vollkommen recht, die Absolutbelastung ist höher. Aber wenn man über einen längeren Zeitraum thesaurieren kann und entsprechende Kursgewinne reinvestieren kann ist das schon nicht schlecht.
Obwohl... Hier das Zitat des TE (Die unsauberen Formulierungen mal nicht beachtet, ich habe Gewinnsteigerung mal durch Kursgewinne ersetzt):
Das Modell ist allgemein in Deutschland bekannt, meist sind es Stiftungen.
Man legt Geld in einer GmbH an und die Gewinnsteigerungen auf Firmenbeteiligungen sind dann erst einmal steuerfrei, d.h., die Kapitalertragssteuer fällt nicht an - nur, es müssen halt Firmenbeteiligungen sein, keine ETFs, das ist die Frage.
Korrekt, das Modell kann (!) wirtschaftlich sinnvoll sein, jedoch ausschließlich bei einer dynamischen Betrachtung. Hier müsste der Zinseffekt durch die Gewinnthesaurierung den Aufwand durch die zusätzliche Steuerbelastung (5% der Veräußerungsgewinne und 100% der Dividenden) und den erhöhten Verwaltungsaufwand übersteigen. Ich gebe jedoch zu Bedenken, dass die Steuerfreistellung des § 8b Abs. 2 KStG sich nur auf Anteile an Körperschaften (d. h. z. B. Aktien) bezieht und nicht auf sonstige Finanzprodukte. Erfahrungsgemäß benötigt man hierfür jedoch eine Anlagesumme, die den üblichen 250€/Monat-ETF-Sparplan übersteigt. Zudem dürfte man nicht den Vergleich mit einer dauerhaften Anlagestrategie im Privatvermögen scheuen. Bei den latenten Risiken durch eine Modifizierung der angesprochenen Rechtsnormen (Kleinanleger-Regelung auch auf Veräußerungsgewinne, Abschaffung der Kapitalertragsteuer, etc.) kann es sich hierbei ohnehin nur um eine Momentaufnahme handeln. Wer über die entsprechende Kapitalausstattung verfügt und den aktiven Handel mit Wertpapieren nicht scheut, für den kann dieses Modell durchaus sinnhaft sein, keine Frage.
Auf das Modell mit einer Stiftung möchte ich jetzt hier nicht eingehen, das ist schlicht eine andere Zielsetzung und "Gewichtsklasse" als dass es für den gemeinen WiWi-Treffler (selbst wenn er gut betucht ist) in Frage käme. Ich selbst habe hier einen Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit und kann daher sagen, dass es hier nicht ernsthaft zur Debatte steht.
WiWi Gast schrieb am 20.01.2020:
Also, kannst du mal bitte in einfachen Worten (also ohne das akademische Gequatsche) erklären, was dagegen spricht, eine vvGmbH zu gründen, um die Gewinne der produktiven Tochter für die Altersvorge am Aktienmarkt anzulegen? Darum geht es hier nämlich.
Da mindestens zwei weitere Poster hier (und ich selber) dieses Modell fahren würde ich gerne wissen, was ich falsch gemacht habe.
Siehe oben. Ich habe keiner Seele ein fehlerhaftes Handeln unterstellt, ich habe lediglich einige Punkte herausgearbeitet, die man bei seiner Entscheidung bedenken sollte. Ohne den einzelnen Lebenssachverhalt und die jeweiligen Zahlen zu kennen bleibt mir hier leider nur die Option, dieses Thema akademisch und abstrakt zu bewerten. Wenn dies zu Verständnisproblemen führen sollte, mag man es mir nachsehen. ;-)
WiWi Gast schrieb am 21.01.2020:
Beispiel: Du kaufst heute eine DAX-Aktie zu 100 und verkaufst sie für 200. Privat würdest du Steuern von 25 zahlen. (lassen wir SolZ und KiSt mal weg) Hältst du die Aktien mit einer GmbH, dann zahlst du Steuern von 30 plus nochmal auf die Ausschüttung aus der GmbH an dich 25 % bzw. Teileinkünfteverfahren. Macht Steuern von rund 50 % vs. privat von 25 %. Kurzum: Mega-Idee...
Ich fürchte, dieses Beispiel ist etwas unsauber. Die Steuerbelastung auf Ebene der GmbH ist durch die o. g. Rechtsnormen deutlich geringer und der Vergleich müsste eher lauten: 26% vs. 25% (unter den gegebenen Prämissen der Vernachlässigung von SolZ und KiSt). Zudem gebe ich abschließend zu Bedenken, dass dieses Thema durch die teilweise Abschaffung des SolZ (oder auch nicht) einen neuen Aspekt gewinnt, der auch einmal sauber betrachtet werden sollte.
Liebe Grüße
antworten