Vermögensbildung 11 - Riester-Rente 4: Sonderausgabenabzug
Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im elften Teil geht es um den Sonderausgabenabzug.
Günstigerprüfung
Zulage und Sonderausgabenabzug können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden: Entweder erfolgt die Förderung durch Zulage oder durch Sonderausgabenabzug. Grund: Es darf keine doppelte Förderung geben. Ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen einer »Günstigerprüfung«. Diese Prüfung führt das Finanzamt automatisch durch, wenn man in seiner Einkommensteuererklärung den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG geltend macht.
Für Eltern gilt eine ähnliche Günstigerprüfung beim Kindergeld. Bei vielen Steuerpflichtigen wird die Günstigerprüfung ergeben, dass die Zulage mehr bringt als die Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug. Vom Sonderausgabenabzug profitieren nämlich nur Alleinstehende ohne Kinder und Besserverdienende. Dafür ist aber bei Familien mit Kindern die Zulage und damit die Förderung insgesamt höher! Ab welchen Einnahmen der Sonderausgabenabzug zum Zuge kommt, hängt also vor allem davon ab, ob man allein stehend oder verheiratet ist und wie viele Kinder man hat.
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