Bayer Stellenabbau
Habe gerade einen Job bei den Bayer Business Services angenommen, Bereich IT.
Nun hat man ja (nach dem ich zugesagt habe) gehört die Gesellschaft soll aufgelöst werden, kann ich also damit rechnen dann gefeuert zu werden?
Habe gerade einen Job bei den Bayer Business Services angenommen, Bereich IT.
Nun hat man ja (nach dem ich zugesagt habe) gehört die Gesellschaft soll aufgelöst werden, kann ich also damit rechnen dann gefeuert zu werden?
WiWi Gast schrieb am 14.04.2019:
Habe gerade einen Job bei den Bayer Business Services angenommen, Bereich IT.
Nun hat man ja (nach dem ich zugesagt habe) gehört die Gesellschaft soll aufgelöst werden, kann ich also damit rechnen dann gefeuert zu werden?
Ich hatte zwei ähnliche Fälle in meiner Laufbahn.
Firma ich musste gar nicht erscheinen und wurde sofort gekündigt immerhin gab es das erste Gehalt voll.
Von einem Freund kenne ich auch noch die Variation das er einen Aufhebungsvertrag unterschreiben musste womit er dann 9 Monate bei der Firma war
antwortenIch hatte zwei ähnliche Fälle in meiner Laufbahn.
Firma ich musste gar nicht erscheinen und wurde sofort gekündigt immerhin gab es das erste Gehalt voll.
- Man zwang alle in der Probezeit einer Änderungskündigung zuzustimmen das der Vertrag nach 1 Jahr automatisch endet sonst hätte es sofort eine Kündigung gegeben
Von einem Freund kenne ich auch noch die Variation das er einen Aufhebungsvertrag unterschreiben musste womit er dann 9 Monate bei der Firma war
Also muss ich wohl damit rechnen bis 2022 gehen zu müssen. Ist ja toll.. werde dann wohl in der Zwischenzeit (sofern möglich) versuchen in einer der anderen Gesellschaften unterzukommen :/
antwortenIch vermute, dass Bayer kaum all seine IT-Verantwortlichen entsorgen wird. Das IC hängt ja auch in der Gesellschaft. Einen Teil der Leute werden sie sicher in andere Gesellschaften übernehmen, aber die Konditionen sind halt fraglich. Wenn ich als Konzern sparen will, kann ich so die Leute günstiger halten oder sie sind halt weg. Bin auch unabhängig davon froh nicht bei dem Laden angefangen zu haben...
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.04.2019:
... werde dann wohl in der Zwischenzeit (sofern möglich) versuchen in einer der anderen Gesellschaften unterzukommen :/
Wäre glaube ich die beste Lösung. Mein letzter Arbeitgeber (KMU) hat von heute auf morgen den Laden dichtgemacht und alle Mitarbeiter vor die Tür gesetzt. Da war ich auch erst ein gutes Jahr im Unternehmen. "Angeblich" war die Firma insolvent. Sieht aber doof aus, wenn der Chef sich erst ein paar Monate vorher einen Porsche 911 (Turbo) als Firmenwagen gekauft (nicht geleast) hat.
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.04.2019:
WiWi Gast schrieb am 14.04.2019:
... werde dann wohl in der Zwischenzeit (sofern möglich) versuchen in einer der anderen Gesellschaften unterzukommen :/
Wäre glaube ich die beste Lösung. Mein letzter Arbeitgeber (KMU) hat von heute auf morgen den Laden dichtgemacht und alle Mitarbeiter vor die Tür gesetzt. Da war ich auch erst ein gutes Jahr im Unternehmen. "Angeblich" war die Firma insolvent. Sieht aber doof aus, wenn der Chef sich erst ein paar Monate vorher einen Porsche 911 (Turbo) als Firmenwagen gekauft (nicht geleast) hat.
Die Leasing Konditionen bei Porsche sind extrem schlecht da ist Kauf meist günstiger
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.04.2019:
Die Leasing Konditionen bei Porsche sind extrem schlecht da ist Kauf meist günstiger
Sofern ein Unternehmen das Geld für einen Kauf hat.
antwortenHängt deine Stelle zufällig mit dem Thema KI zusammen? ;-)
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.04.2019:
Hängt deine Stelle zufällig mit dem Thema KI zusammen? ;-)
Hängen das nicht alle?
Wieso fragst?
WiWi Gast schrieb am 14.04.2019:
Hängt deine Stelle zufällig mit dem Thema KI zusammen? ;-)
Welche Stelle hat das heutzutage nicht, wieso fragst du? ;)
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.04.2019:
Hängt deine Stelle zufällig mit dem Thema KI zusammen? ;-)
Ja wieso?
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.04.2019:
Hängt deine Stelle zufällig mit dem Thema KI zusammen? ;-)
Ja wieso?
Weil er jetzt weiß wer du bist GG
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.04.2019:
Habe gerade einen Job bei den Bayer Business Services angenommen, Bereich IT.
Nun hat man ja (nach dem ich zugesagt habe) gehört die Gesellschaft soll aufgelöst werden, kann ich also damit rechnen dann gefeuert zu werden?
Dürfte man wissen was dein Einstiegsgehalt ist?
antwortenWiWi Gast schrieb am 03.05.2019:
Habe gerade einen Job bei den Bayer Business Services angenommen, Bereich IT.
Nun hat man ja (nach dem ich zugesagt habe) gehört die Gesellschaft soll aufgelöst werden, kann ich also damit rechnen dann gefeuert zu werden?Dürfte man wissen was dein Einstiegsgehalt ist?
48k fix, plus Bonus
antwortenWiWi Gast schrieb am 03.05.2019:
WiWi Gast schrieb am 03.05.2019:
Habe gerade einen Job bei den Bayer Business Services angenommen, Bereich IT.
Nun hat man ja (nach dem ich zugesagt habe) gehört die Gesellschaft soll aufgelöst werden, kann ich also damit rechnen dann gefeuert zu werden?Dürfte man wissen was dein Einstiegsgehalt ist?
48k fix, plus Bonus
Mit Bachelor ???
antwortenKapier die Panik nicht. Die meisten sind eh u30. Paar Jahre arbeiten, Abfindung mitnehmen, woanders arbeiten...
Muss ja niemand das ganze Leben im gleichen Unternehmen bleiben.
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Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.
Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.
Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.
Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.
Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.
In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?
Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.
Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.
Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.
Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht seitens des Arbeitnehmers weiterhin das Recht zur Einsicht in die Personalakte.
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