Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Grundsätzliches zum Arbeitsvertrag
Am Ende des erfolgreichen Bewerbungsprozesses steht der Arbeitsvertrag. Die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrags sind:
- das Aufgabengebiet,
- der Einsatzort,
- der Eintrittstermin
- und das Gehalt.
Meist nicht verhandlungsfähig sind typische Betriebs- oder Unternehmensstandards wie
- Wochenarbeitszeit,
- Jahresurlaub
- und Probezeit.
Tipp:
Hat der für deine Einstellung zuständige Mitarbeiter das Unternehmen gewechselt, sind mündliche Absprachen schwer nachvollziehbar. Also genauestens prüfen, ob alle im Gespräch vereinbarten Bedingungen unmissverständlich berücksichtigt wurden.
Befristet oder unbefristet
Das befristete Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Frist. Eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses setzt den Abschluss eines neuen, unbefristeten Vertrages voraus. Das unbefristete Arbeitsverhältnis geht nach der Probezeit direkt in ein festes Arbeitsverhältnis über, wenn keine Kündigung erfolgt.
Probezeit
Die Probezeit ermöglicht beiden Seiten, das Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Üblich und maximal zulässig sind 6 Monate Probezeit.