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Bedenken über einen potenziellen Arbeitsvertrag

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Rubens33

Bedenken über einen potenziellen Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer schwierigen Entscheidung und würde gerne eure Meinungen und Ratschläge dazu hören. Ich habe die Möglichkeit, bei einem Unternehmen zu arbeiten, das mich wirklich interessiert. Allerdings habe ich Bedenken wegen bestimmter Bedingungen in dem vorgeschlagenen Arbeitsvertrag.

  1. Es wird erwartet, dass Arbeitnehmer flexibel sind, um ihre Rollen und Standorte zu ändern. Könnte das bedeuten, dass ich bei Versetzung in eine Stadt ziehen muss?
  2. Es werden bis zu 8 Überstunden pro Woche erwartet, die mit dem regulären Gehalt abgegolten sind. Dagegen urteilen Gerichte, dass max 10% Mehrarbeit zulässig sind und mindestens zu vergüten sind.
  3. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest bereits nach dem zweiten Tag einzureichen.
  4. Freiwilligkeitsvorbehalt bei Boni.
  5. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Nutzung von E-Mail und Internet zu kontrollieren. Klausel könnte gegen DSGVO verstoßen?
  6. Hohe Zeitspanne des Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.
  7. Ausschlussfrist auf 2 Wochen gekürzt, während Gerichte in der Regel eine Mindestfrist von 3 Monaten vorschreiben.

Meine Frage ist nun, wie ich mit dieser Situation umgehen sollte. Sollte ich jeden rechtswidrigen Punkt mit meinem potenziellen neuen Arbeitgeber besprechen und riskieren, mich als Moralist darzustellen?
Oder sollte ich einfach unterschreiben, in dem Wissen, dass die jeweils problematischen Vertragsklauseln sowieso rechtlich unwirksam sind?

Ich freue mich auf eure Meinungen und Ratschläge. Vielen Dank im Voraus!

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WiWi Gast

Bedenken über einen potenziellen Arbeitsvertrag

Rubens33 schrieb am 23.07.2023:

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer schwierigen Entscheidung und würde gerne eure Meinungen und Ratschläge dazu hören. Ich habe die Möglichkeit, bei einem Unternehmen zu arbeiten, das mich wirklich interessiert. Allerdings habe ich Bedenken wegen bestimmter Bedingungen in dem vorgeschlagenen Arbeitsvertrag.

  1. Es wird erwartet, dass Arbeitnehmer flexibel sind, um ihre Rollen und Standorte zu ändern. Könnte das bedeuten, dass ich bei Versetzung in eine Stadt ziehen muss?
  2. Es werden bis zu 8 Überstunden pro Woche erwartet, die mit dem regulären Gehalt abgegolten sind. Dagegen urteilen Gerichte, dass max 10% Mehrarbeit zulässig sind und mindestens zu vergüten sind.
  3. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest bereits nach dem zweiten Tag einzureichen.
  4. Freiwilligkeitsvorbehalt bei Boni.
  5. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Nutzung von E-Mail und Internet zu kontrollieren. Klausel könnte gegen DSGVO verstoßen?
  6. Hohe Zeitspanne des Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.
  7. Ausschlussfrist auf 2 Wochen gekürzt, während Gerichte in der Regel eine Mindestfrist von 3 Monaten vorschreiben.

Meine Frage ist nun, wie ich mit dieser Situation umgehen sollte. Sollte ich jeden rechtswidrigen Punkt mit meinem potenziellen neuen Arbeitgeber besprechen und riskieren, mich als Moralist darzustellen?
Oder sollte ich einfach unterschreiben, in dem Wissen, dass die jeweils problematischen Vertragsklauseln sowieso rechtlich unwirksam sind?

Ich freue mich auf eure Meinungen und Ratschläge. Vielen Dank im Voraus!

Das kommt sehr darauf an. Gib uns mal ein paar zusätzliche Informationen:

  • Branche?
  • Rolle?
  • JZG?
  • Verteilung Fixum vs. Variable?
  • Wo stehst Du in Deiner Karriereentwicklung?
  • Welche Verpflichtungen hast Du?
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WiWi Gast

Bedenken über einen potenziellen Arbeitsvertrag

  1. Ist im Grunde Standard. Geht theoretisch auch ohne die Floskel, evtl. müsste man dir dann aber eine Änderungskündigung geben.
  2. Da gibt es keine feste Höchstzahl. Die 10% stammen vom DGB. Das ganze wird von Fall zu Fall entschieden. Bei vielen steht weiterhin die Formel "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten", z.B. auch bei mir, obwohl sie nicht zulässig sind und ich sogar vor 2 Jahren einen neuen Vertrag bekommen habe, wo das Thema schon lange entschieden war.
    Generell muss man dabei auch sagen, dass an Überstunden auch gewisse rechtliche Anforderungen geknüpft sind. Nur weil du mehr arbeitest, ist das noch keine Überstunde.
  3. Gesetzlich ist es der erste Arbeitstag und das ist auch Standard, von daher an der Stelle eher lockerer.
  4. Ist notwendig, sonst könntest du evtl. auf Basis eines einmal gezahlten Bonus in den Folgejahren auch etwas verlangen.
  5. Wenn der Arbeitgeber das explizit erwähnt ist das meines Wissens nach zulässig.
  6. Kommt vermutlich auf die Branche an, da hab ich keine Erfahrungen.
  7. Wie du schreibst, eigentlich sind 3 Monate üblich. An der Stelle evtl. nochmal genauer informieren.
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WiWi Gast

Bedenken über einen potenziellen Arbeitsvertrag

Punkt 3: Ist so zulässig. Ist zwar in meisten Firmen unüblich, aber legitim.
Punkt 4. Ein Bonus hat eigentlich immer einen Freiwilligkeitsvorbehalt. Kenne es nicht anders.
Punkt 5: Bei berechtigtem Interesse hat der AG so oder so das Recht diese zu lesen. Hier kommt es tatsächlich auf den Wortlaut an. Die Frage ist ob dies in deinem Beisein geschieht oder nicht.
Punkt 6: Was heißt hohe Dauer? Kriegst in der Zeit ja dein Gehalt weiterbezahlt.
Punkt 7: Kannst du den genauer erläutern? Diesen Punkt kann ich inhaltlich nicht nachvollziehen.

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WiWi Gast

Bedenken über einen potenziellen Arbeitsvertrag

Rubens33 schrieb am 23.07.2023:

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer schwierigen Entscheidung und würde gerne eure Meinungen und Ratschläge dazu hören. Ich habe die Möglichkeit, bei einem Unternehmen zu arbeiten, das mich wirklich interessiert. Allerdings habe ich Bedenken wegen bestimmter Bedingungen in dem vorgeschlagenen Arbeitsvertrag.

  1. Es wird erwartet, dass Arbeitnehmer flexibel sind, um ihre Rollen und Standorte zu ändern. Könnte das bedeuten, dass ich bei Versetzung in eine Stadt ziehen muss?
  2. Es werden bis zu 8 Überstunden pro Woche erwartet, die mit dem regulären Gehalt abgegolten sind. Dagegen urteilen Gerichte, dass max 10% Mehrarbeit zulässig sind und mindestens zu vergüten sind.
  3. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest bereits nach dem zweiten Tag einzureichen.
  4. Freiwilligkeitsvorbehalt bei Boni.
  5. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Nutzung von E-Mail und Internet zu kontrollieren. Klausel könnte gegen DSGVO verstoßen?
  6. Hohe Zeitspanne des Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.
  7. Ausschlussfrist auf 2 Wochen gekürzt, während Gerichte in der Regel eine Mindestfrist von 3 Monaten vorschreiben.

Meine Frage ist nun, wie ich mit dieser Situation umgehen sollte. Sollte ich jeden rechtswidrigen Punkt mit meinem potenziellen neuen Arbeitgeber besprechen und riskieren, mich als Moralist darzustellen?
Oder sollte ich einfach unterschreiben, in dem Wissen, dass die jeweils problematischen Vertragsklauseln sowieso rechtlich unwirksam sind?

Ich freue mich auf eure Meinungen und Ratschläge. Vielen Dank im Voraus!

Hatte auch mal einen sehr ähnlichen Vertrag unterschrieben.
Die Überstundenregelung dürfte insgesamt unwirksam sein. Mir sind auch Urteile bekannt, in denen es darum ging, dass die Anzahl der abgegoltenen Überstunden im Vergleich zum Gehalt in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Wenn du jetzt noch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verdienst, so wird diese Regelung eher wirksam sein.

Zur Ausschlussfrist: Jackpot. Sprich es auf keinen Fall an, denn die Regelung ist unwirksam und es greift die gesetzliche Regelverjährung von drei Jahren. Dieser Joker kann meiner Erfahrung nach sehr nützlich werden.

Weiterhin empfehle ich dir ausdrücklich, Überstunden nur dann zu leisten, wenn du explizit hierzu aufgefordert wirst. Denn die Diskussion um erwartete, aber nicht ausdrücklich angeordnete Überstunden hatte ich auch schon erlebt.

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WiWi Gast

Bedenken über einen potenziellen Arbeitsvertrag

Empfindest du alle deine genannten Punkte als rechtswidrig?
Einiges davon ist ziemlicher Standard.

Zu Punkt 1: Könnte man fast als Standard-Floskel abtun und ist mehr nur graue Theorie. Je nachdem ist die Formulierung mal etwas anders. In der Praxis wird man aber schon an den Standort und Position eingesetzt für die man sich beworben hat und die Zusage bekommen hat und muss nicht fürchten nach einer Weile in eine andere Stadt versetzt zu werden. In meinem Arbeitsvertrag steht was ähnliches drin. Da hatte ich einfach bei meinem Chef nochmal nachgefragt. Er hatte mir auch bestätigt, dass man nicht in Erwägung zieht oder erwartet, dass ich womöglich irgendwann bei den Kollegen an dem anderen Standort arbeiten muss, ob nun zeitweilig oder langfristig. Er hätte auch kein Problem gehabt diese Klausel aus dem Vertrag wieder rauszunehmen, wenn man sich damit wohler fühlt.

Zu Punkt 3: Ist wie die anderen schon sagten so zulässig.

Zu Punkt 4: Auch das ist bei mir so. Soll einfach verhindern, dass aus einem einmaligen Bonus womöglich ein dauerhafter Anspruch entsteht, wenn da etwa jedes Jahr der Bonus ausgezahlt wurde. In meinem Vertrag ist eine erfolgsabhängige Mitarbeiterbeteiligung vereinbart, ebenso mit diesem Freiwilligkeitsvorbehalt.

antworten
WiWi Gast

Bedenken über einen potenziellen Arbeitsvertrag

Uff, ich habe auch mal so einen Vertrag abgelehnt. Mit genau den gleichen Klauseln (Überstunden, Wettbewerbsverbot, Arbeitgeber kann jegliche Kommunikation abhören etc.) Sind immer diese kleinen Buden ohne BR und Tarifvertrag, die solche Arbeitsverträge aufsetzen. Wäre den großen Konzernen viel zu riskant.
War im Nachgang eine gute Entscheidung dort nicht zu unterschreiben.

Zum Thema nachvertragliches Wettbewerbsverbot:
Nachher passt der Job nicht und man kann 2 Jahre lang nicht in der gleichen Branche weiterarbeiten, wg. nachvertraglichem Wettbewerbsverbot. Ja, klar, man kann sich dann auch das Gehalt auszahlen lassen und chillen oder sich vor dem Arbeitsgericht streiten, ob die Klausel wirksam ist, aber für wen ist das eine ernsthafte Alternative?

Mein Tipp: Geh zu einem erfahrenen Arbeitsrechtler und lass den Vertrag einmal durchleuchten. Naachher steht da noch anderes drin, was dir gar nicht auffällt.(Erstberatung 230€)

Viel Erfolg!

antworten
WiWi Gast

Bedenken über einen potenziellen Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 24.07.2023:

Zum Thema nachvertragliches Wettbewerbsverbot:
Nachher passt der Job nicht und man kann 2 Jahre lang nicht in der gleichen Branche weiterarbeiten, wg. nachvertraglichem Wettbewerbsverbot. Ja, klar, man kann sich dann auch das Gehalt auszahlen lassen und chillen oder sich vor dem Arbeitsgericht streiten, ob die Klausel wirksam ist, aber für wen ist das eine ernsthafte Alternative?

Kommt da auch immer auf den Job an.
Als Vertriebler oder Einkäufer mit speziellen Branchenkontakten mag das schwierig sein, für den Großteil der BWLer-Jobs ist die Branche aber schlicht vollkommen egal.

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