DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtIB

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

Investmentbanking, Investment Banking, Investment Bank, Investmentbank, IB, M&A,

Das Recht auf Bonuszahlungen trotz Finanz- und Firmenkrise
Es gilt zu unterscheiden: Ist die Bonuszahlung an ein Unternehmensergebnis gekoppelt oder besteht eine Zielvereinbarung, die sich nach den persönlichen Leistungen eines Mitarbeiters richtet? Im Fall A darf ein Unternehmen in einer Krise die Bonuszahlungen von Mitarbeitern kürzen oder streichen. Sind die Bonuszahlungen an persönliche Ziele gekoppelt und diese werden erreicht, darf das Unternehmen den Bonus nicht kürzen oder streichen.

Sachverhalt: Besteht das Recht zur Kürzung von Bonuszahlungen aus wirtschaftlichen Gründen?
Die Parteien streiten über eine Bonuszahlung für das Jahr 2008.

Der Kläger war in der Investmentsparte der D. AG als Sales/Kundenberater beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis ging aufgrund einer Verschmelzung auf die beklagte Bank über. Er erhielt nach dem Arbeitsvertrag ein festes Bruttomonatsgehalt und eine variable Vergütung, die im Ermessen der Beklagten stand. Im August 2008 beschloss der Vorstand der D. AG, für die Mitarbeiter der Investmentsparte einen Bonuspool in Höhe von 400 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Dies wurde den Beschäftigten mitgeteilt. Am 19. Dezember 2008 erhielt der Kläger einen „Bonusbrief“, wonach der Bonus „vorläufig“ auf EUR 172.500,00 brutto festgesetzt wurde. Im Februar 2009 beschloss der Vorstand der D. AG, im Hinblick auf das negative operative Ergebnis von etwa 6,5 Mrd. Euro lediglich einen um 90 Prozent gekürzten Bonus i.H.v. 17.250,00 Euro brutto zu zahlen. Mit seiner Klage macht der Kläger die Differenz zum vollen Bonus geltend.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers blieb vor dem Zehnten Senat erfolglos.

Bei der Festsetzung des Bonus im Februar 2009 hat die Rechtsvorgängerin der Beklagten nach Auffassung des Senats die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 BGB) beachtet. Zwar musste die D. AG dabei die Zusage des Bonuspools berücksichtigen. Im Hinblick auf die erwirtschafteten Verluste war es jedoch auch unter Berücksichtigung der Leistung des Klägers nicht unangemessen, den Bonus deutlich zu reduzieren.

Informationen zum ersten Urteil Bonuszahlungen bei Investmentbanken

Hinweis: Die Revisionen in 12 Fällen mit vergleichbaren vertraglichen Regelungen blieben ebenfalls erfolglos. In einem Fall ist das landesarbeitsgerichtliche Urteil aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden.

Sachverhalt: Ist die Reduzierung von Bonusansprüchen trotz Tarifvertrags erlaubt?
Der Senat hatte darüber hinaus über Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung „Bonus im Tarif“ fiel, zu entscheiden. Nach dieser Betriebsvereinbarung sollte die Festsetzung eines Bonuspools durch den Vorstand für das jeweilige Geschäftsjahr erfolgen. War dies geschehen, so ergab sich aus dem weiteren Inhalt der Betriebsvereinbarung die Höhe des Bonus für den einzelnen Beschäftigten. Die Boni erreichten dabei Größenordnungen von etwa ein bis zwei Monatsgehältern. Im Oktober 2008 teilte der Vorstand der D. AG den Beschäftigten mit, dass für 2008 ein Bonusvolumen wie im Jahr 2007 zugesagt werde. Zur Auszahlung kam dann allerdings nur eine „Anerkennungsprämie“ von 1.000 Euro.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben der auf Zahlung des Differenzbetrags zum vollen Bonus gerichteten Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hiergegen blieb vor dem Zehnten Senat erfolglos.

Mit der Zusage eines Bonusvolumens hat sich der Vorstand der D. AG nach den Regelungen der Betriebsvereinbarung „Bonus im Tarif“ gebunden. Die sich aus dieser Betriebsvereinbarung ergebenden Boni durften später trotz der kritischen wirtschaftlichen Lage ohne Vereinbarung mit dem Betriebsrat nicht reduziert werden.

Informationen zum Urteil Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Im Forum zu IB

3 Kommentare

Praktikum IB – was ist drin?

WiWi Gast

Tier 1/2 sollte direkt möglich sein. Viel Erfolg!

10 Kommentare

Profilcheck IB

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 18.03.2023: Credit Suisse risikomanagement ...

5 Kommentare

MM IB Q2 2024

DerBratan

WiWi Gast schrieb am 10.03.2023: Wie geht ihr vor, damit ihr nichts verpasst? Einfach immer mal wieder in die Jobportale der Firmen schauen oder mal dem HR schreiben? Danke im Vorraus! ...

1 Kommentare

Einstieg IB

WiWi Gast

Welche Bereiche könnt ihr empfehlen? Klassisch M&A oder doch eher DCM, ECM, Sell Side Research (makro oder company), Restrukturierung, Tradingfloor? Danke für eure Meinungen. Und wio ist es am Kom ...

7 Kommentare

Einstieg ins IB

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 01.03.2023: Kommt ganz drauf an was du für ein Typ bist. Nichts davon ist "leicht" zu bekommen bei BB (teilweise aber natürlich auch EB). Aber das mit Abstand schwierigste ( ...

1 Kommentare

Welche Praktika für IB?

WiWi Gast

Hallo, ich frage mich welche Praktika Sinn machen für IB. Mein Werdegang bisher : - Maschinenbau Studium Bachelor - 2.6 Abschluss - 2 Jahre als Ingenieur gearbeitet - Master in WiWi mit mo ...

2 Kommentare

Big4 Tas oder MM IB - was möglich

WiWi Gast

L00kiii schrieb am 21.02.2023: Small Cap/Lower MM könnte klappen, die Frage ist auch für wann. Dieses Jahr könnte eng werden. MMn ist Big4 TAS der beste next stepp. Ist auch immer eine Gl ...

Artikel kommentieren

Als WiWi Gast oder Login

Zum Thema IB

Eine Hand hält ein Smartphone.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Weiteres zum Thema Arbeitsvertrag & -recht

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Lehrbuch Arbeitsrecht Wirtschaftsrecht

Literatur-Tipp: Lehrbuch »Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht«

Das neue Lehrbuch Arbeitsrecht aus der Reihe »Kiehl Wirtschaftsstudium« erläutert wesentliche Regularien im Bereich Wirtschaftsrecht für das BWL-Studium und die Praxis. Das kostenlose Online-Training »Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht« ermöglicht ein einfaches Üben an Klausuraufgaben und bietet Muster-Lösungen zur Prüfungsvorbereitung.

BMAS-Broschüre Kündigung

E-Book: BMAS-Broschüre »Kündigungsschutz«

Die kostenlose Broschüre »Kündigungsschutz -Alles was Sie wissen sollten« informiert über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung und vieles mehr. Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Broschüre im Januar 2016 neu aufgelegte. Sie informiert auf gut 80 Seiten umfassend zum deutschen Kündigungsschutz.

Kostenlose Broschüre Arbeitsrecht

E-Book: Kostenlose Broschüre »Arbeitsrecht«

Die Broschüre »Arbeitsrecht« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über das Arbeitsvertragsrecht, die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Broschüre ist in fünf Kapitel unterteilt und informiert auf 105 Seiten umfassend zum deutschen Arbeitsrecht.

Das Reichstagsgebäude des Bundestags in Berlin.

gesetze-im-internet.de - Bundesgesetze online

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung online abgerufen werden.

Beliebtes zum Thema Berufseinstieg

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Unternehmensranking 2020: Top 15 Managementberatungen in Deutschland

Die Top 15 Managementberatungen erzielen 2019 mit 12.600 Mitarbeitern gemeinsam rund 2,8 Milliarden Euro Umsatz. Ihre Umsätze in Deutschland stiegen im Schnitt um 6,2 Prozent. Roland Berger ist mit weltweit 650 Millionen Euro Umsatz erneut die klare Nummer eins. Es folgt Simon-Kucher & Partners mit fast 360 Millionen Euro. Q_Perior aus München zählt mit 214 Millionen Euro Umsatz erstmals zu den Top 3. Die Top-Themen der deutschen Managementberatungen sind Effizienzsteigerung und Kostensenkung.

Gründungsradar 2018: Eine keimende grüne Pflanze symbolisert die Gründung eines Startup-Unternehmens.

Gründungsradar: TU München, Oldenburg und HHL Leipzig sind "Gründerunis"

Studenten, die eine Zukunft als Gründer oder Gründerin einschlagen wollen, sollten hier studieren: An der Technischen Universität München, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und HHL Leipzig Graduate School of Management wird am besten für eine Unternehmensgründung ausgebildet. Das zeigt der aktuelle vierte Gründungsradar des Stifterverbandes zur Gründungskultur an Hochschulen in Deutschland.

Jobbörsen-Kompass 2018: Das Foto zeigt einen Wirtschaftswissenschaftler im Anzug der die Jobbörse für WiWis von Staufenbiel.de auf dem Smarthone aufruft.

Jobbörsen-Kompass 2018: StepStone beste Jobbörse für WiWis

Jobbörsen-Kompass hat die besten deutschen Jobbörsen 2018 gekürt. Bei den Jobbörsen mit der Zielgruppe Wirtschaftswissenschaften gewann StepStone, gefolgt von Staufenbiel und Xing. Bei den Generalisten-Jobbörsen liegt StepStone ebenfalls auf Platz eins vor den Business-Netzwerken Indeed und Xing. Bei den Spezialisten-Jobbörsen stehen Staufenbiel und Unicum für die Jobsuche zum Berufseinstieg an der Spitze. Shooting Star mobileJob.com erzielt Platz drei. Die führenden Jobsuchmaschinen sind Kimeta.de, Jobbörse.de und Jobrapido.

Studien-Cover »Recruiting Trends 2018«

Recruiting Trends 2018: Jobbörsen sind Shooting Star

Online-Jobbörsen profitieren bei den Recruiting-Budgets in 2018 mit einem Anstieg von 28 auf 45 Prozent am meisten. Durch den Fachkräftemangel wird das Recruiting von Berufserfahrenen zum wichtigsten Thema im Recruiting. Es verdrängt damit das Arbeitgeberimage von Rang eins. Für fast 80 Prozent der Unternehmen gehörten Social Media Recruiting und Active Sourcing zudem zu den Top Themen. Shooting Stars der Recruiting Technologie sind Mitarbeiterempfehlungsplattformen, Videointerviewlösungen und Talentsuchmaschinen. Dies sind Ergebnisse der Studie "Recruiting Trends 2018" vom Institute for Competitive Recruiting.

EXIST-Gründerstipendium: Eine Möwe fliegt über dem blauen Meer und symolisiert die Freiheit eines selbstständigen Unternehmers.

EXIST-Gründerstipendium

Das EXIST Gründerstipendium fördert innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Maximal für die Dauer eines Jahres werden die Lebenshaltungskosten mit bis zu 2.500 Euro monatlich finanziert. Das Stipendium richtet sich an Wissenschaftler, Hochschulabsolventen und Studierende.

Cover Steuer-Tipps für die Existenzgründung

E-Book: Steuer-Tipps für die Existenzgründung

Schon bei der Gründung eines Unternehmens sind steuerliche Aspekte wichtig. Der Steuerwegweiser "Steuer-Tipps für die Existenzgründung" für junge Unternehmerinnen und Unternehmer beantwortet steuerliche Fragen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Die Broschüre ist im März 2018 erschienen und kann im Internet auf den Seiten des Finanzministeriums NRW kostenlos heruntergeladen werden.

Ein Team von IT-Beratern und Kundenmitarbeitern sitzt in einem Meeting.

Einblicke in den Beratungsalltag der viadee

Die Digitalisierung boomt - nicht erst seit Corona. In vielen Unternehmen und Berufen spielt IT heute eine zentrale Rolle. Das zeigt sich auch im Wirtschaftsstudium. Immer mehr BWL-Studiengänge integrieren IT-Module. Extrem gefragt ist zudem ein Studium der Wirtschaftsinformatik. Ein klassisches Berufsziel für Wirtschaftsinformatiker ist der Beruf des IT Beraters. Doch was macht ein IT Berater eigentlich? Die viadee Unternehmensberatung AG gibt Einblick in ihre Projekte.