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Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte
Auch wenn sie für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in weiter Ferne scheint: eine Kündigung kann jeden treffen. Kündigungen des Arbeitsverhältnisses werden nicht nur ausgesprochen, wenn diese aufgrund von Fehlverhalten gerechtfertigt sind. Wenn Arbeitnehmer gekündigt werden, spielen häufig

Dabei stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an eine gültige Kündigung. Die Crux: Arbeitnehmer müssen selbstständig und zügig aktiv werden, um ihr Recht durchsetzen zu können. Aus diesem Grund ist es für jeden Arbeitnehmer ratsam, die folgenden drei Tipps im Falle einer Kündigung zu kennen:

  1. Ruhe bewahren und nichts unterschreiben

Nachdem eine Kündigung erteilt wurde, liegen die Nerven in den meisten Fällen blank. In so einer Situation ist es dennoch ratsam, Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln.

Es kann sein, dass der Arbeitgeber oder einer seiner Vertreter eine Kündigungserklärung vorlegt mit der Bitte, diese zu unterzeichnen. Jeder Arbeitnehmer sollte wissen, dass eine solche Erklärung nicht unterzeichnet werden muss, da der Arbeitgeber keinen rechtlichen Anspruch auf diese Unterschrift hat. Bei der Entscheidung, ob die Kündigungserklärung unterzeichnet werden soll, ist der genaue Wortlaut der Erklärung maßgeblich. Im Grunde verfolgen solche Schriftstücken nach einer Kündigung zwei Ziele:

Falls Arbeitnehmer eine umfassendere Erklärung vorgelegt bekommen oder sich unsicher sind, ob der Wortlaut negative Folgen auf sie haben kann, gilt: Nicht unterschreiben und einen Fachanwalt einschalten. Häufig werden Erstberatungen bei einer Kündigung kostenfrei angeboten.

 

  1. Arbeitssuchend melden

Einer der wichtigsten Schritte nach einer Kündigung ist der Gang zur Bundesagentur für Arbeit. Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich so bald wie möglich nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend zu melden. Dabei sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Arbeitsagentur die Meldung schriftlich bestätigt. Die Meldung bei der zuständigen Arbeitsagentur kann erst einmal unabhängig davon erfolgen, ob die Kündigung angegriffen werden soll oder nicht. Sie dient alleine dazu, die Rechte von Arbeitnehmern zu wahren. Sollte sich später herausstellen, dass die Kündigung nicht wirksam war oder dass eine Kündigungsschutzklage Erfolg hat, genügt eine Mitteilung bei der Arbeitsagentur.
 

  1. Kündigung zeitnah prüfen lassen

Danach sollten sich Arbeitnehmer zu ihrer individuellen Situation fachkundigen Rat einholen. Die beste Adresse dafür ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, in dem nicht nur Wissen, sondern auch Erfahrung eine große Rolle spielen. Dies kann entscheidend sein, wenn es um die optimale Durchsetzung der Rechte geht.

Der Gesetzgeber räumt Arbeitnehmern zwar eine Vielzahl an rechtlichen Schutzmechanismen ein, jedoch nur innerhalb einer kurzen Frist: Um eine Kündigung mit einer Klage anzugreifen, ist eine Frist von nur drei Wochen festgelegt. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung zu laufen.

Tipp
Um den Kontakt so effizient wie möglich zu gestalten, bieten manche Anwälte telefonische Erstberatungen bei Kündigungen an – häufig sogar kostenfrei. So steht beispielsweise Herr Fabian Symann, Fachanwalt für Arbeitsrecht gekündigten Arbeitnehmern mit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Kündigung telefonisch zur Verfügung.

Nach einer solchen Beratung haben Arbeitnehmer eine fachliche Einschätzung, um ihre Situation korrekt bewerten zu können. Viele Kündigungen sind unwirksam und können von einem Fachanwalt problemlos angegriffen werden. In der Folge können Arbeitnehmer beispielsweise in das Unternehmen zurückkehren oder bei Ausscheiden aus dem Unternehmen

Fazit
Arbeitnehmer sollten die folgende Aspekte immer beachten. Direkt nach der Kündigung sollte Ruhe bewahrt und im Zweifel nichts unterschrieben werden. Im Zeitraum von maximal drei Tagen nach Erhalt der Kündigung ist es ratsam, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, auch wenn geplant ist, die Kündigung nicht zu akzeptiert. Danach gilt es, sich einen umfassenden Überblick über die rechtliche Situation zu verschaffen und erst dann weitere Schritte einzuleiten. Bei der Auswahl der weiteren Strategie ist dringend zu empfehlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

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1 Kommentare

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WiWi Gast schrieb am 03.08.2022: Gerade diese "Differenzen" gehen doch recht deutlich aus dem Text hervor. ...

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