Beim Surfen am Arbeitsplatz droht Kündigung
Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit kann ein Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Beim Surfen am Arbeitszeitsplatz droht Kündigung
Erfurt, 07.07.2005 (bag) - »Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten«, so hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (2 AZR 581/04). Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt zugreift.
Diese Pflichtverletzung kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Ob die Kündigung in einem solchen Fall im Ergebnis wirksam ist, ist auf Grund einer Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls festzustellen.
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