Das was du beschreibst sind ja zwei verschiedene Sachverhalte. Ein Sozio Student mit 36 ECTS in BWL erfüllt sicherlich nicht die fachlichen Voraussetzungen eines konsekutiven BWL Masterstudiums, da es hierbei um einen (fast) gänzlich fachfremden Bachelorabschluss handelt.
Die Gleichwertigkeit sollte, zumindest soweit ich das nach Bologna verstanden habe, für fachlich gleiche Studiengänge gelten, wobei sicherlich kein Studiengang richtigerweise
100% gleich sein kann. Da sind selbst Unterschiede zwischen Unis vorhanden (siehe z.B. Wing KIT oder Wing Aachen).
So gesehen, wenn generell nur z.B. 5-10 ECTS Punkte in quantitativen Fächern fehlen. Warum sollte es nicht möglich sein diese an den örtigen universitären Einrichtungen nachholen zu dürfen? Ich spreche hierbei nicht von einem fachfremden Bachelor, sondern von einen FH-BWL Studenten, dem quantitative ECTS-Punkte fehlen aber ansonsten ähnliche Vorlesungen besucht hat.
Vor allem in BWL, wo neben quantitative Kursen, die restlichen Kursen ähnlich sein dürften. Kann mir z.B. nicht vorstellen, dass eine Marketingvorlesung an einer FH viel anders sein dürfte als an einer Uni. Bei HöhMa oder quantitativen Methoden ist das sicherlich was anderes. Sollten daher nicht objektivere Kriterien für die Zulassung zugezogen werden? Gerade wo die Qualität der Bewerber nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Zumindest kenne ich das z.B. aus dem Ausland, wo GMAT verlangt wird oder ein Pre-Master möglich ist.
Ein 3h Test ist sicherlich auch kein Ersatz für einen Bachelor, sagt auch niemand. Ist schließlich nicht so, dass ein FH-Student keinen Abschluss hätte. Aber es geht ja, soweit ich das verstanden habe, gerade um das quantitative Wissen.
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