WiWi Gast schrieb am 27.07.2019:
Muss man bei über 3 Monaten nicht Lohnsteuer zahlen?
"Lohnsteuer" muss jeder zahlen. Egal ob er einen Tag oder 12 Monate im Jahr beschäftigt ist. Wenn man unter drei Monaten bleibt, kommt man in der Regel jedoch nicht über den Grundfreibetrag und kann sich so die gezahlte Lohnsteuer über die Einkommensteuer zurückholen. Ob Lohnsteuer abgeführt wird, liegt an der Höhe des Bruttogehalts.
Jedoch kann es sich bei mehr als drei Monaten nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung handeln. Wenn keine andere Ausnahme vorliegt, ist die Beschäftigung also sozialversicherungspflichtig -> höhere Abzüge!
Jedoch unterliegt ein Praktikum unter drei Monaten nicht der Mindestlohnpflicht. (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG)
Viele Unternehmen machen hiervon Gebrauch und zahlen Praktikanten, die unter 3 Monate beschäftigt sind auch nicht den Mindestlohn. Deshalb gehe ich davon aus, dass man dann nur die ca. 1.000 € pro Monat bekommt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es zugelassen wird, dass man 3 Monate und ein paar Tage arbeitet.
Am Besten mal alles in einen Brutto-Netto Kalkulator eingeben und schauen, was für ein Unterschied rauskommt. Wenn bei dir die Bedingungen der kurzfristigen Beschäftigung erfüllt sind, ist natürlich zu beachten, dass die Versicherungsbeiträge nicht abgeführt werden müssen - folglich zum Netto hinzugerechnet werden können.
Außerdem ist zu beachten, dass die Lohnsteuer in der Einkommensteuererklärung geg. zurückgeholt werden kann.
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