EU-Kommission greift nach der Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater
![Die Flagge der Europäischen Union flattert vor blauem Himmel bei Sonnenschein im Wind.](/images/versions4/eu-fahne-flagge-7_thumb.jpg)
Am 19.7.2018 hat die EU-Kommission mit einem Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung mit Blick auf das Steuerberatungsgesetz ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die im Steuerberatungsgesetz geregelten Vorbehaltsaufgaben einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen.