EU-Kommission greift nach der Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater
Am 19.7.2018 hat die EU-Kommission mit einem Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung mit Blick auf das Steuerberatungsgesetz ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die im Steuerberatungsgesetz geregelten Vorbehaltsaufgaben einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen.