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SelbstständigkeitScheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit vermeiden

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Lozy

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Moin an alle!

Folgender Sachverhalt:
Ich würde gerne nebenberuflich als Cutter für einen TikToker arbeiten, den ich kenne. Da er aber mein bisher einziger Auftraggeber wäre, würde es, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde, unter Scheinselbstständigkeit fallen. Nun die Frage:
Was hätten wir für Möglichkeiten um das Vorhaben umzusetzen, ohne dass sich einer von uns strafbar macht? Eine Einstellung wollen wir beide übrigens so gut es geht vermeiden, da es sich für ihn durch die Abgaben finanziell nicht lohnen würde. Eine Beschäftigung auf geringfügiger Basis ist ebenfalls nicht möglich, da es die Grenze übersteigt...

Ich danke im Voraus
Beste Grüße

Mats

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WiWi Gast

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Das ist halt sehr schwierig da er dein einziger Auftraggeber wäre.
Vielleicht das du nur eine Rechnung im Jahr schreibst?
Alternativ besorgst du dir weitere Kunden ?

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WiWi Gast

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Scheinselbstständigkeit hat fest definierte Größen, an die sich die Sozial-/Rentenversicherung zu halten hat bei der RV-Prüfung. Das wären zum einen

  • 83%+ des Umsatzes kommt über einen Auftraggeber
  • Weisungsgebundenheit
  • Man selbst hat keine Angestellten
  • Das Ganze ist auf Dauerhaftigkeit ausgelegt

Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen.

An der Dauerhaftigkeit wird das regelmäßig scheitern, wenn du das Gewerbe erst 1-2 Jahre hast (Argument: Hast halt nicht mehr Kunden gefunden).

Frage mich aber ehrlich gesagt, warum du dir darüber einen Kopf machst. Die Scheinselbstständigkeit ist das Problem des TikTokers, nicht deins. Der muss dann ggfs. nach der RV-Prüfung nachzahlen. Du hast damit gar nichts zu tun (kannst sogar ggfs. die USt wieder zurückverlangen)

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WiWi Gast

Scheinselbstständigkeit vermeiden

WiWi Gast schrieb am 14.12.2023:

Das ist halt sehr schwierig da er dein einziger Auftraggeber wäre.
Vielleicht das du nur eine Rechnung im Jahr schreibst?
Alternativ besorgst du dir weitere Kunden ?

Ich bin selbst Freiberufler und ob du nun eine oder 20 Rechnungen einem einzigen Kunden schreibst spielt keine Rolle, sondern wie hoch der Prozentsatz des Umsatzes von diesem Kunden am Gesamtumsatz ist.

Es ist als Selbstständiger nämlich völlig normal, dass man einem einzelnen Kunden auch mehrere Rechnungen stellt. In der Regel Milestone basiert. Zum einen um nicht ewig warten zu müssen bis mal Geld kommt, sondern kontinuierliche Einkünfte zu gewährleisten, zum anderen weil man die Zahlungsmoral der Leute nicht kennt. Was ist, wenn man 6 Monate für jemanden arbeitet und der dann nicht zahlt?

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WiWi Gast

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Wenn er wirklich dein einziger Auftragegeber ist sehe ich da kaum Möglichkeiten eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Die DRV nennt als Fausformel 5/6 Anteil am Gesamtumsatz, den ein Freeelancer maximal mit einem Auftragegeber machen darf. Hinzu kommen weitere mögliche Prüfungskritierein. Wenn du das wirklich vorhast würde ich dringend zu einer anwaltlichen Beratung vorab raten!

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WiWi Gast

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Du machst dich mit Scheinselbständigkeit nicht strafbar, sondern du musst, wenn zutreffend, im Nachhinein nur gewisse Versicherungen nachzahlen. Alternativ UG einrichten.

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Ceterum censeo

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Da hier ja wieder die fundierten Experten des SV-Rechts aus dem Boden schießen wie die Pilze im Herbst:
Erzähl doch gerne etwas mehr zu deiner "Haupttätigkeit" (Art, zeitl. Umfang, Vergütung) und selbiges zu o. g. Nebentätigkeit. Ich sehe hier durchaus die Wahrscheinlichkeit, dass das Thema "Scheinselbstständigkeit" hier gar nicht zum Tragen kommt.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Ich habe selbst schon eine Prüfung der GRV (mit anwaltlicher Beratung) durchlaufen. Grundlegend für den Bescheid der GRV ist die Gesamtsicht deiner selbstständigen Tätigkeit.

Die Kriterien hierfür stehen auch im Internet:

  • Abhängigkeit: Ist der Freelancer wirtschaftlich vom Auftraggeber abhängig und generiert er mehr als 5/6 seiner Einnahmen (ca. 84 Prozent) über ihn, ist das ein erstes Indiz für eine Scheinselbstständigkeit.

  • Weisungsgebundenheit: Muss der Freelancer sich an die Weisungen des Unternehmens halten und wird er ähnlich wie ein Angestellter behandelt, könnte er scheinselbstständig sein.

  • Fremdbestimmtheit: Kann der freie Mitarbeiter seine Arbeitsweise nicht selbst bestimmen, sondern ist er in interne Prozesse eingegliedert, ist das ein weiteres Indiz.‍

  • Kein Auftritt als Unternehmer: Wenn ein Freelancer nicht selbst als Unternehmer handelt (zum Beispiel mit einer eigenen Website, freier Preisgestaltung und vielleicht sogar eigenen Angestellten), kann er ebenfalls scheinselbstständig sein.

  • früheres Angestelltenverhältnis zum Auftraggeber

  • Nutzung der Büro- und techn. Mittel des Auftraggebers

Es gibt noch weitere Punkte, z.B. ob du bereits vorher für den Auftraggeber im Angestelltenverhältnis tätig warst. Wichtig ist, dass ein einzelnes Kriterium meist nicht ausreicht sondern mehrere Kriterien zutreffen müssen.

Außerdem, wie bereits erwähnt, machst du dich nicht strafbar, sondern du und dein Auftraggeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlen.

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WiWi Gast

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Wie kann man denn überhaupt als selbsttändiger durchstarten? Würde annehmen, am Anfang hätte ich auch nur einen oder zwei Kunden.

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WiWi Gast

Scheinselbstständigkeit vermeiden

WiWi Gast schrieb am 14.12.2023:

Wie kann man denn überhaupt als selbsttändiger durchstarten? Würde annehmen, am Anfang hätte ich auch nur einen oder zwei Kunden.

Jeder Selbstständige/Unternehmer stößt permanent auf solche absurden Vorgaben. Was glaubst du denn, warum man sich in Deutschland aufgrund der unsäglichen Bürokratie darüber aufregt, dass die Wirtschaft abgewürgt wird.

antworten
Voltago

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Lozy schrieb am 13.12.2023:

Moin an alle!

Folgender Sachverhalt:
Ich würde gerne nebenberuflich als Cutter für einen TikToker arbeiten, den ich kenne. Da er aber mein bisher einziger Auftraggeber wäre, würde es, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde, unter Scheinselbstständigkeit fallen. Nun die Frage:
Was hätten wir für Möglichkeiten um das Vorhaben umzusetzen, ohne dass sich einer von uns strafbar macht? Eine Einstellung wollen wir beide übrigens so gut es geht vermeiden, da es sich für ihn durch die Abgaben finanziell nicht lohnen würde. Eine Beschäftigung auf geringfügiger Basis ist ebenfalls nicht möglich, da es die Grenze übersteigt...

Ich danke im Voraus
Beste Grüße

Mats

Hi Mats,
sofern du im deinem Hauptjob schon über den Beitragsbemessungsgrenzen liegst, hast du ohnehin nichts zu befürchten, da es für den Staat nichts zu holen gibt.

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