Freelancer: Sind IT-Berater und IT-Entwickler selbstständig?
Externe IT-Berater oder IT-Entwickler werden oft als Spezialisten für IT-Projekte eingesetzt. Die unklare Rechtslage bei freien Mitarbeitern - den sogenannten Freelancern - bremst nach Meinung vom Digitalverband Bitkom die Digitalisierung aus. Der Heidelberger Arbeitsrechtsexperte Professor Dr. Markus Stoffels fordert daher eine klare rechtliche Abgrenzung von festen und freien Mitarbeitern in der IT. Für den Branchenverband hat er ein Rechtsgutachten zu IT-Freelancern verfasst.

Freelancer: Sind IT-Berater und IT-Entwickler selbstständig?
Festangestellte Mitarbeiter oder Selbstständige? Der Status von IT-Experten ist in vielen Unternehmen ein Streitthema. Gerade im Bereich der Informationstechnik werden oft hochqualifizierte Spezialisten als IT-Berater oder IT-Entwickler projektbezogen eingesetzt – nach ihrem Selbstverständnis als Selbstständige, denn in der Regel ist das Engagement zeitlich begrenzt und nach Abschluss des Projektes geht es weiter zu einem anderen Auftraggeber mit neuem Einsatzort.
Auftraggeber dagegen müssen teils ein rechtliches Risiko eingehen, dass die IT-Projektarbeiter als festangestellte Mitarbeiter, also Arbeitnehmer, gesehen werden. Diesen Widerspruch arbeitet ein Rechtsgutachten heraus, das der Arbeits- und Unternehmensrechtsexperte Prof. Dr. Markus Stoffels von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Auftrag des Digitalverbands Bitkom erstellt hat.
Das Gutachten untersucht am Beispiel von IT-Freelancern die Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer Spezialisten. Es zeigt auf, welche Diskrepanzen zwischen der Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht bei der Abgrenzung von Arbeitsnehmern auf der einen und Selbstständigen auf der anderen Seite bestehen – diese Rechtsunsicherheit geht einseitig zu Lasten der Wirtschaft.
Der Gutachter gibt dem Gesetzgeber folgende Handlungsempfehlungen:
- Der im Arbeits- und Sozialrecht unterschiedlich ausgelegte Arbeitnehmerbegriff muss harmonisiert werden.
- Das Statusfeststellungsverfahren, das angewendet wird, um Mitarbeiter als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätige zu identifizieren, sollte entsprechend reformiert werden.
- Je nach Branche und Tätigkeit sollten unterschiedliche Regelungen getroffen werden, die auch Positivkriterien im Sinne einer Vermutung zugunsten selbstständiger Tätigkeit enthält. Mögliche Kriterien dafür sind Einkommenshöhe, der Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge und die Erbringung von Diensten höherer Art beziehungsweise der Erfordernis eines besonderen Know-how.
„In der Praxis verursacht die Unsicherheit der Abgrenzung von festangestellten und freien IT-Mitarbeitern immense Probleme bei der Finanzierung und Umsetzung von IT-Projekten. Wichtiges Know-how von selbstständigen IT-Experten kann nicht genutzt werden und die digitale Transformation von Wirtschaft und Verwaltung wird ausgebremst“, sagt Dr. Lisa Allegra Markert, Referentin Arbeitsrecht und Arbeit 4.0 beim Bitkom.
Download [PDF, 88 Seiten - 832 KB]
Rechtsgutachten zum Status von IT-Freelancer