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Wahl der Rechtsform

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WiWi Gast

Wahl der Rechtsform

Hallo,
länger schon, plane ich mir einen kleinen Nebenerwerb (mehr Hobby und Passion als stringente Einnahmequelle) zu erschaffen. Ich habe keine 25000€ EK um eine GmbH zu gründen bzw. will ungern einen großen Teil meiner Ersparnisse dafür aufwenden. Dann bin ich auf die Form der UG (Unternehmergesellschaft), auch als Mini GmbH (kleine GmbH) oder Ein-Euro-GmbH (1-€-GmbH) bekannt, gestoßen.

Die drei Schritte finde ich für meine Idee passend:

  1. Rein rechtlich genügt ein Mindeststammkapital von 1€.
  2. Keine Privathaftung der Gesellschafter
  3. Pflicht, Rücklagen für das Stammkapital zu bilden: 25% der Gewinne pro Jahr müssen einbehalten werden, um das Stammkapital schrittweise auf 25.000 Euro anzusparen.

Bei einer Checkliste stand auf der Negativ-Seite der Rechtsform:
"Geringeres Ansehen im Vergleich zur GmbH"

Ist das bei der Gründung im Bereich Retail/Einzelhandel so wichtig? Spielt die Rolle der Rechtsform in diesem Arbeitsfeld eine große Rolle? Ich, als Kunde, achte nicht drauf, welche Rechtsform ein Geschäft hat, in dem ich physisch einkaufe. Online achte ich nur drauf, wenn das Angebot zu günstig ist, als die anderen Mitbewerber.

Oder würdet ihr mir für eine Gründung im Bereich Retail/Einzelhandel raten, eine GmbH zu gründen und das EK aufzuwenden oder vielleicht doch eine dritte, andere, Rechtsform?

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WiWi Gast

Wahl der Rechtsform

WiWi Gast schrieb am 04.08.2023:

Hallo,
länger schon, plane ich mir einen kleinen Nebenerwerb (mehr Hobby und Passion als stringente Einnahmequelle) zu erschaffen. Ich habe keine 25000€ EK um eine GmbH zu gründen bzw. will ungern einen großen Teil meiner Ersparnisse dafür aufwenden. Dann bin ich auf die Form der UG (Unternehmergesellschaft), auch als Mini GmbH (kleine GmbH) oder Ein-Euro-GmbH (1-€-GmbH) bekannt, gestoßen.

Die drei Schritte finde ich für meine Idee passend:

  1. Rein rechtlich genügt ein Mindeststammkapital von 1€.
  2. Keine Privathaftung der Gesellschafter
  3. Pflicht, Rücklagen für das Stammkapital zu bilden: 25% der Gewinne pro Jahr müssen einbehalten werden, um das Stammkapital schrittweise auf 25.000 Euro anzusparen.

Bei einer Checkliste stand auf der Negativ-Seite der Rechtsform:
"Geringeres Ansehen im Vergleich zur GmbH"

Ist das bei der Gründung im Bereich Retail/Einzelhandel so wichtig? Spielt die Rolle der Rechtsform in diesem Arbeitsfeld eine große Rolle? Ich, als Kunde, achte nicht drauf, welche Rechtsform ein Geschäft hat, in dem ich physisch einkaufe. Online achte ich nur drauf, wenn das Angebot zu günstig ist, als die anderen Mitbewerber.

Oder würdet ihr mir für eine Gründung im Bereich Retail/Einzelhandel raten, eine GmbH zu gründen und das EK aufzuwenden oder vielleicht doch eine dritte, andere, Rechtsform?

Hallo,

warum machst du nicht einfach Einzelunternehmer, wenn du sowieso kein großes Business hast? UG oder GmbH hat auch mehr Pflichten als ein Einzelunternehmer.

Außerdem spielt es im Bereich B2C gar keine Rolle, denn wie du schreibst, den Ottonormal Online-Shopper oder Supermarktkunde interessiert das Null-komma-null.

Falls dein Business wirklich stark ansteigt, kannst du immer noch umfirmieren (Richtung UG oder GmbH), falls das notwendig ist (z.B. weitere Gesellschafter o.ä.).

Aber dann wäre das kein Hobby sondern ein Vollzeit-Job.

Kurz:

Nein, du musst keine UG oder GmbH gründen, nur wenn das in diesem Segment (z.B. aus Haftungsgründungen) notwendig ist. Ansonsten reicht es Einzelunternehmer zu sein, das bringt auch geringe Verwaltungskosten (Steuerberater usw.) wie bei einer GmbH/UG mit sich.

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WiWi Gast

Wahl der Rechtsform

Dem Endkunden wird es in der Regel sehr egal sein, welche Rechtsform dein Handel hat. Anders sieht das bei Banken aus, wenn ggf. Fremdkapital benötigt wird und ebenfalls viele potenzielle Lieferanten könnten Vorbehalte pflegen. Je nachdem, welche Einkaufsvolumina du dir da vorstellst. Auf kleinem Niveau und ohne FK-Notwendigkeit ist das aber alles relativ egal.

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WiWi Gast

Wahl der Rechtsform

Selbst im Nebenerwerb soll die Wahl der Rechtsform gut bedacht sein. Du scheinst dich wohl schon etwas informiert zu haben, aber wohl nicht tiefgründig. Denn zur Gründung einer GmbH wird zwar ein Stammkapital iHv 25.000€ benötigt, jedoch muss hierzu lediglich die hälfte also 12.500€ einbezahlt werden.

Wie mein Vorredner bereits gesagt hat, ist das "Ansehen" einer UG nur bei Fremdfinanzierungen relevant, da hier keine Haftung und meist kein EK vorliegt. Von der UG würde ich persönlich aus anderen Gründen abraten. (Prüfung eines WP bei Umwandlung in eine GmbH, Offenlegung/Hinterlegungspflichten beim Bundesanzeiger, keine Sacheinlagen möglich).

Ich würde im Nebengewerbe ohne große Risiken (bspw. hoher Wareneinsatz, Projektrisiken) ein Einzelunternehmen gründen. Das spart Verwaltungsaufwand - würde mir dennoch einen Steuerberater suchen.

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WiWi Gast

Wahl der Rechtsform

Ich verstehe nicht, was dich reizt, eine UG zu gruenden. Das Ansehen/ Prestige hat das definitiv nicht. Du hast kein Geld fuer eine GmbH? Dann lass auch eine UG! Hast du schon darüber nachgedacht; bei einer UG Gruendung hat du auch solche Pflichten wie HR Anmeldung (=> Kosten fuer einen NOTAR) und wie jemand das schon angemerkt hat - Offenlegungspflichten, FiBU alleine schaffst du wahrscheinlich nicht (=> Steuerberaterkosten), dann kommt noch u.a. die Körperschaftssteuer auf dich zu.
Deswegen in deiner Situation wuerde ich immer ein Einzelunternehmen bevorzugen. (BTW ich arbeite seit Jahren als BiBu. Ein Steuerberater bei dem ich früher gearbeitet habe, hat das auch gemeint; bei 1-Person-Betrieb immet ein Einzelunternehmen erstmal gruenden, spaeter kannst du immer wachsen aber jede Gesellschaftsform bringt mit sich Konsequenzen).

WiWi Gast schrieb am 04.08.2023:

Hallo,
länger schon, plane ich mir einen kleinen Nebenerwerb (mehr Hobby und Passion als stringente Einnahmequelle) zu erschaffen. Ich habe keine 25000€ EK um eine GmbH zu gründen bzw. will ungern einen großen Teil meiner Ersparnisse dafür aufwenden. Dann bin ich auf die Form der UG (Unternehmergesellschaft), auch als Mini GmbH (kleine GmbH) oder Ein-Euro-GmbH (1-€-GmbH) bekannt, gestoßen.

Die drei Schritte finde ich für meine Idee passend:

  1. Rein rechtlich genügt ein Mindeststammkapital von 1€.
  2. Keine Privathaftung der Gesellschafter
  3. Pflicht, Rücklagen für das Stammkapital zu bilden: 25% der Gewinne pro Jahr müssen einbehalten werden, um das Stammkapital schrittweise auf 25.000 Euro anzusparen.

Bei einer Checkliste stand auf der Negativ-Seite der Rechtsform:
"Geringeres Ansehen im Vergleich zur GmbH"

Ist das bei der Gründung im Bereich Retail/Einzelhandel so wichtig? Spielt die Rolle der Rechtsform in diesem Arbeitsfeld eine große Rolle? Ich, als Kunde, achte nicht drauf, welche Rechtsform ein Geschäft hat, in dem ich physisch einkaufe. Online achte ich nur drauf, wenn das Angebot zu günstig ist, als die anderen Mitbewerber.

Oder würdet ihr mir für eine Gründung im Bereich Retail/Einzelhandel raten, eine GmbH zu gründen und das EK aufzuwenden oder vielleicht doch eine dritte, andere, Rechtsform?

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WiWi Gast

Wahl der Rechtsform

Als Einzelunternehmer haftet er aber vollständig mit Privatvermögen. Wäre mir zu riskant.

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WiWi Gast

Wahl der Rechtsform

würde einzelunternehmen anpeilen.
hatte eine UG und ist echt ein krampf mit all den vorgaben und auch kosten.
mein aktuelles einzelunternehmen läuft auf 200k umsatz und 100k gewinn und ich denke immer noch nicht drüber nach auf eine gmbh zumzusteigen.

irgendwann mal für eine holding dann

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WiWi Gast

Wahl der Rechtsform

Einzelunternehmen haften mit ihrem kompletten Privatunternehmen, da gibt‘s keinerlei Haftungsbeschränkung! Für den Themenstarter empfehle ich darum die UG. Man denke nur an größere Rechtsstreitigkeiten (Gewährleistung, Schadenersatz, Zahlungsausfälle, …).

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WiWi Gast

Wahl der Rechtsform

Das war bis jetzt auch mein Hauptpunkt für die Zurückhaltung. Ich werde vielleicht tatsächlich mal einen Steuerberater kontaktieren und ein Termin bei der IHK zum Thema Start-Up-Gründung habe ich auch.

WiWi Gast schrieb am 05.08.2023:

Als Einzelunternehmer haftet er aber vollständig mit Privatvermögen. Wäre mir zu riskant.

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WiWi Gast

Wahl der Rechtsform

WiWi Gast schrieb am 05.08.2023:

Einzelunternehmen haften mit ihrem kompletten Privatunternehmen, da gibt‘s keinerlei Haftungsbeschränkung! Für den Themenstarter empfehle ich darum die UG. Man denke nur an größere Rechtsstreitigkeiten (Gewährleistung, Schadenersatz, Zahlungsausfälle, …).

Je nachdem, was für ein Geschäft man betreibt ist man als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft auch gerne mal ganz schnell in der Privathaftung drin. Bitte vorher ausführlich damit auseinandersetzen statt zu denken "passt schon".

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