WiWi Gast schrieb am 19.12.2023:
Hängt davon ab wie du das haftungsrisikoneinschätzt.
Händler / Wiederverkäufer/ Kommissionshändler = Gewerbebetrieb
Dieser Unterschied macht dich entweder zu Gewerbesteuerpflichtigen Subjekt oder nicht.
Als Einzelunternehmen hast du den Vorteil das du deinen Gewinn Monatl. Frei entnehmen kannst, zudem den gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€.
Viel Erfolg !
Zunächst einmal einen außerordentlichen Dank für deine genommene Zeit und die wertvollen Informationen und das teilen deines Wissens.
Mein Gedanke war Freelancer da Werbung, Vermittlung, Marketing, Kundensupport.
Auch wusste ich (ehrlicherweise) nicht, dass Kommissionsgeschäfts zwangsläufig Gewerbe voraussetzt.
Auf der Onlinepräsenz könnte ich auch seine Firmendaten nutzen. Ich weiß nur nicht, welche Auswirkungen das haben würde und der Herr ist bereits sehr alt. Ich will nicht, dass ihm die ganze Nummer irgendwie Stress macht und er Dinge tun muss, die er nicht versteht.
Er macht die Handarbeit, und verschickt. Dabei soll es bleiben.
Das Haftungsrisiko ist für mich sehr gering,.. wenn ich keinen wesentlichen Faktor vergessen habe. Es geht hier nicht um einen Massenverkauf, sondern eher um Neukundengewinnung im europäischen Raum, im kleinen Stil.
Die Kunden kaufen bei mir, auf den üblichen Wegen, ich kaufe dann im Anschluss die Artikel via PayPal einzeln rabattiert ein und lasse an die Kunden versenden.
Außerdem im weitesten Sinne familiäres Geschäft.. Ein bisschen Vertrauen ist somit vorhanden. ^^ Siehe dazu auch unten.
Viele Teppiche können hier sowieso nicht produziert werden, da Handarbeit.
Dementsprechend klingt das Einzelunternehmen (mit erstem Status Kleingewerbe) vorerst sinnvoll. GmbH mit Einzelunternehmen als Sacheinlage kann ja noch kommen..
Danke auch für den letzten Tipp! Das ist allerdings bereits alles geklärt. Es gibt ja schon weltweit Kunden (auch in DE), ein paar mehr könnten es aber dennoch sein und ich würde die Handarbeiten welche im arabischen Raum bereits viele Jahre großen Anklang finden, gerne dem D/A/CH-Raum näherbringen.
Danke. In Deutschland sehe ich das leider viel zu selten. Auch dir viel Erfolg bei allen deinen Unternehmungen.
WiWi Gast schrieb am 20.12.2023:
Nigeria-Scam liest sich ähnlich. Bist Du sicher, daß das alles koscher ist?
Ich weiß, man sollte niemandem trauen und schon gar nicht der Familie (zumindest nicht der eigenen), aber hier will ich's zumindest mal versuchen. Also ja, wenn ich es nicht verbocke, ist das alles koscher, da im weiteren Sinne Familie. Großonkel meiner Frau klang im Eingangsbeitrag nur irgendwie .. weird. ^^
Blaues Blut hat er leider auch nicht. Sonst würden wir keine Teppiche verkaufen.. :-/
Dennoch, Danke für die Sorge. Hier sollte die Skepsis jedoch eher auf der anderen Seite liegen und trotzdem habe ich erheblichen Vertrauensvorschuss erhalten und möchte nicht enttäuschen. Letztes Mal habe ich ihn leider etwas im Stich gelassen..
WiWi Gast schrieb am 20.12.2023:
Du importierst aus einem drittland, d.h fu hast die pflichten bzw haftung wie des herstellers. Bei teppich vllt nicht so relevant.
Dennoch auch zoll, einfuhrzmsatzsteuer fällig.
OK, verstehe. Also bisher war es so, dass die Kunden dann einen gewissen Zollbetrag (7%)nachzahlen mussten. Da ich ja im Prinzip nur Verkaufe und dann an die Kunden verschicken lasse, mit Hinweis dass die Daten an einen Dritten zur Verarbeitung weitergereicht werden, würde das nichts ändern, oder? Empfänger zahlt Einfuhr?!? Bitte korrigier' mich, wenn ich falsch liege.
Danke aber auf jeden Fall für den Hinweis schonmal.
WiWi Gast schrieb am 20.12.2023:
Aufgaben:
....
Jaaa, keine Ahnung was ich dazu schreiben soll.
Super seltsam Zeit aufzubringen um sowas als Antwort auf eine Frage in einem Internetforum zu schreiben.
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