Aktivierende Sozialhilfe - ein Zuschusssystem für Niedrigverdiener
Der Bundespräsident hat die Politik in seiner Rede vom 15. März ermuntert, die Aktivierende Sozialhilfe in Deutschland einzuführen. Professor Hans-Werner Sinn vom Ifo Institut für Wirtschaftsforschung erläutert das Modell.
Von Hartz-IV zur Aktivierenden Sozialhilfe - Umbaumaßnahmen
1. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden deutlich verbessert. Bis zu 400 Euro monatlich kann man ohne Abzüge beim Arbeitslosengeld II selbst verdienen. Das Arbeitslosengeld II steht neben dem Lohn in vollem Umfang zur Verfügung.
2. Die ersten 200 Euro eigenen Einkommens werden zudem mit 20% bezuschusst.
3. Ab 400 Euro eigenen Einkommens werden staatliche Abgaben und Transferentzug so begrenzt, dass der Entzugseffekt niemals über 70% liegt.
4. Zur Beherrschung der finanziellen Belastung für den Staat wird das Arbeitslosengeld II für nicht beschäftigte Personen um ca. ein Drittel gekürzt.
5. Um zu verhindern, dass irgend jemand mit seinem Einkommen unter das heutige Niveau des Arbeitslosengeldes II (die bisherige Sozialhilfe) rutschen kann, werden flächendeckend kommunale Beschäftigungsverhältnisse zur Verfügung gestellt, für die im Falle einer Vollzeitbeschäftigung ein Lohn in Höhe des heutigen Arbeitslosengeldes II gezahlt wird. (Wo es der Staat versäumt, solche Stellen zur Verfügung zu stellen, muss auch bei den nicht beschäftigten Personen eine Kürzung unterlassen werden.) Zumutbarkeitsprüfungen entfallen.
6. Die kommunalen Beschäftigungsverhältnisse sollen bevorzugt Leiharbeitsverhältnisse sein, bei denen sich die Arbeitnehmer bereit erklären, in der Privatwirtschaft tätig zu werden. Die Bedingungen des Verleihs richten sich nach der jetzigen Gesetzeslage. Die Kommunen können sich dabei auch der Mithilfe der bestehenden Leiharbeitsfirmen bedienen. Der Honorarsatz mit dem privaten Kunden der Leiharbeitsfirma bleibt frei aushandelbar.
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