74,5 Mrd. Euro öffentliches Finanzierungsdefizit im Jahr 2003
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes stiegen die Ausgaben der öffentlichen Haushalte im Jahr 2003 um 1,4% auf 1001 Mrd. Euro. Das Finanzierungsdefizit der öffentlichen Haushalte erreichte 74,5 Mrd. Euro.
74,5 Mrd. Euro öffentliches Finanzierungsdefizit im Jahr 2003 Wiesbaden, 26.03.04 (destatis) - Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes stiegen die Ausgaben der öffentlichen Haushalte (Bund, Sondervermögen des Bundes, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung) im Jahr 2003 um 1,4% auf 1001 Mrd. Euro. Die Einnahmen erhöhten sich um 0,7% auf 926,3 Mrd. Euro. Das Finanzierungsdefizit der öffentlichen Haushalte in Abgrenzung der Finanzstatistik (einschl. des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen) im Jahr 2003 erreichte dadurch 74,5 Mrd. Euro und lag damit um 8,2 Mrd. Euro höher als im Vorjahr.
Auf Grund rückläufiger Einnahmen ( 2,1% ) bei geringfügig gestiegenen Ausgaben (+ 0,5%) im Jahr 2003 nahm das Finanzierungsdefizit beim Bund um 6,5 Mrd. Euro auf 39,2 Mrd. Euro zu. Die Gemeinden verzeichneten wegen gesunkener Einnahmen ( 2,2%) trotz eines moderaten Ausgabenzuwachses (+ 0,4% ) einen kräftigen Anstieg des Finanzierungsdefizits (+ 3,8 Mrd. Euro auf 8,5 Mrd. Euro). Bei den Ländern stieg das Finanzierungsdefizit um 0,4 Mrd. Euro auf 31,7 Mrd. Euro. Dagegen verringerte sich das Finanzierungsdefizit der Sozialversicherung vor allem wegen des niedrigeren Defizits bei der gesetzlichen Rentenversicherung (2002: 4,6 Mrd. Euro, 2003: 2,5 Mrd. Euro) im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Mrd Euro auf 5,1 Mrd. Euro. Nur bei den Sondervermögen des Bundes ergab sich 2003 ein Finanzierungsüberschuss, der sich um knapp 1 Mrd. Euro auf 9,9 Mrd. Euro erhöhte.
Das hier dargestellte öffentliche Finanzierungsdefizit in Abgrenzung der Finanzstatistik (74,5 Mrd. Euro) ist geringer als das Finanzierungsdefizit nach den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (82,1 Mrd. Euro), das in die Berechnung des Maastricht-Kriteriums des staatlichen Defizits eingeht. Wichtigste Unterschiede sind die Einbeziehung der Erlöse aus Beteiligungsverkäufen in der Finanzstatistik und die gekürzte Berücksichtigung des Bundesbankgewinns in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
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