Keine Fahrtkostenerstattung bei Verspätung zum Vorstellungsgespräch
![Bahnschienen mit weitem Blick und einer heranfahrenden Eisenbahn.](/images/versions4/bahnschienen2_thumb.jpg)
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Bewerber bei einem verspäteten Erscheinen oder Nichterscheinen keinen Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten hat.