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Fahrtkosten bei Absage

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WiWi Gast

Fahrtkosten bei Absage

Ich war bei einigen Firmen zum Vorstellungsgespräch und möchte jetzt eine der Stellen annehmen. Den anderen werde ich somit absagen müssen. Kann ich die Erstattung der Fahrtkosten verlangen, wenn ich die Stelle selbst abgelehnt habe?

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

ich bin mir zu 99% sicher dass ja!

Sollten die anderen unternehmen nicht vorher ausdücklich darauf hingewiesen haben, dass sie nicht die kosten übernehmen oder du irgendwann mal angedeutet hast, dass du sowieso gerade in der nähe bist bzw. selbst angeboten hast zu kommen, dann muss das unternehmen, das dich einlädt, auch zahlen. sie müßten ja auch die kosten übernehmen, wenn sie dich genommen haben, aber scheinbar ist es sehr unüblich dies dann noch zu fordern, wenn man genommen wurde...man will ja nicht gleich als erste amtshandlung den fahrtkostenwisch einreichen.

habe dazu abeer auch gleich eine weitere Frage:
Ich habe eine Absage bekommen und meine Fahrtkostenerstattung eingereicht, aber das ist dem unternehmen völlig schnuppe. hat jemand erfahrung damit, hier inkasso einzuschalten?

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DAX Einkäufer

Re: Fahrtkosten bei Absage

Natürlich. Die "Schuldfrage" für das Nichtzustandekommen des Vertrags ist nicht entscheidend. Sonst könnten die Firmen ja jedem Bewerber eine Zusage bei 1 EUR Jahresgehalt machen und müssten somit aufgrund der Absagen keine Fahrtkosten tragen.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

ja klar, du hast anspruch darauf. ob und warum der vertrag nicht zustande kommt, ist unerheblich.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

Im Grunde ja - sofern die Firma GRUNDSÄTZLICH die Vorstellungskosten erstattet.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

ja natürlich

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

Ja klar! Das hat ja nichts damit zu tun!

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

Ja, klar. In §670 BGB steht nix davon, dass die nur bei Einstellung/Annahme einer Stelle zu zahlen sind.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

natürlich

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

Selbstverständlich, mit Zu- und Absagen hat diese Regelung nichts zu tun.

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checker

Re: Fahrtkosten bei Absage

Ja, das hat damit nichts zu tun. Ob es elegant ist, ist eine andere Frage. Ein gutes Unternehmen sollte dir das aber von sich aus anbieten.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

zuerst die belege schicken => absagen

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

ok, habe ich verstanden. - vielen Dank an alle !

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

wenn es ihnen schnuppe ist, wird verfahren wie bei jeder anderen forderung auch. fristsetzung und bei nichtbeachtung mahnbescheid beim amtsgericht beantragen. sollte der wirkungslos bleiben, bleibt nur noch der weg zum gericht. inkasso ist völliger humbug, weil du den "schaden" gering halten musst. rein rechtlich hat inkasso keinerlei bedeutung.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

Ich hatte in der Vergangenheit schon mehrere VGs bei größeren und mittleren Unternehmen mit tlw. Anfahrten (einfach) von 1 bis 2,5 Stunden. Keins der Unternehmen hat die Fahrtkosten ersetzt, entweder hieß es, grundsätzlich werden keine Fahrtkosten erstattet oder dass ist aber nicht üblich bei uns(?). Trotzdem telefonischer oder schriftlicher Einladung durch das Unternehmen. Fragt man trotzdem nach, wird man weiter an den Bearbeiter verwiesen, der natürlich im Moment nicht im Haus ist oder Urlaub hat.
Zum Vergleich: Mein Bekannter, der sich vor 10 Jahren auch bei einigen dieser Firmen beworben hat, bekam vor dem VG einen Anfahrtsplan + Formular für Reisekosten ohne Aufforderung zugeschickt.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

tja, die unternehmen werden immer dreister!

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

Ich bin Personaler in einem der meist diskutiertem Unternehmen hier.

Die unternehmen sind auf jedenfall dazu verpflichtet eine Bestätigung der Ansreise auszustellen sodass du die Erstattung vom Arbeitsamt einräumen kannst.
Aber sie werden es dir i.d.R. nach mehrmaligen Fragen auch erstatten müssen! Pflicht!

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die Unternehmen versuchen dich zu vertrösten. Allerdings habe ich innerhalb von 2-3 Wochen 2-3 Emails geschrieben und bei der letzten dann eine freundliche Frist von 2 Wochen gesetzt. Mit dabei dann immer der Hinweis, das die nächte Bitte nach den Fahrkosten von meinem Anwalt kommt und dann bereits mit Mehrkosten verbunden ist. Also gar nicht lange rummachen sondern notfalls den Anwalt einschalten. Der freut sich und kümemrt sich dann um alles. Diese Firmen denken halt, dass sie immer damit durchkommen.

Übrigens ist es völlif unerheblich, ob der Sachbearbeiter der sich eigentlich darum kümmert im Hause ist oder nicht. Zur Fristsetzung reicht der Nachweis, dass die Email oder doe Post zugegangen ist. Wer sich dann darum kümmert ist dann dem Gericht wurscht.

Beste Grüße

C.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

"Die unternehmen sind auf jedenfall dazu verpflichtet eine Bestätigung der Ansreise auszustellen sodass du die Erstattung vom Arbeitsamt einräumen kannst.
Aber sie werden es dir i.d.R. nach mehrmaligen Fragen auch erstatten müssen! Pflicht!"

ähm, als personaler sollte aber klar sein. VERPFLICHTUNG der Erstattung von AG-Seite existiert von vornherein, Erstattung vom Arbeitsamt muss man eigentlich VORHER erst beantragen.

Also bitte an die Bewerber, sich mit irgendwelchen Bestätigungen des VGnicht abspeisen lassen.
Nicht das ihr wegen den AG auf den Kosten hängen bleibt.

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

Ja, das stimmt. Bei PwC habe ich ohne Probleme meine Reisekosten erstattet bekommen. Das ging auch sehr schnell. Top!

Lounge Gast schrieb:

Ich bin Personaler in einem der meist diskutiertem
Unternehmen hier.

Die unternehmen sind auf jedenfall dazu verpflichtet eine
Bestätigung der Ansreise auszustellen sodass du die
Erstattung vom Arbeitsamt einräumen kannst.
Aber sie werden es dir i.d.R. nach mehrmaligen Fragen auch
erstatten müssen! Pflicht!

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WiWi Gast

Re: Fahrtkosten bei Absage

@ den "personaler" bei dem hier meist diskutierten unternehmen (welches auch immer das sein sollte? vermutlich versicherung oder irgendwas mit finanzdienstleistungen, etc.):

wenn sie schon antworten und ihre aussage mit einem hinweis auf ihren job als "personaler" verstärken wollen, dann sollten sie dies auch bitte korrekt und ausführlich tun!

also ... (für alle!!!)

sofern das einladende unternehmen nicht im vorfeld, d.h. nicht erst im eigentlichen vorstellungsgespräch, eine reisekostenerstattung ablehnt, muss es auch für alle mit der reise verbundenen kosten aufkommen: fahrtkosten ohne beleg nach gefahrenen km bzw. bahn 2. klasse natürlich mit beleg. sonstige kosten (z.b. übernachtung bzw. taxi, parken, etc.) müssen ebenso gegen vorlage des originalbelegs erstattet werden. steht alles im "bgb".

ich empfehle die übernahme der übernachtungs- bzw. flugkosten (ja richtig, auch diese werden übernommen) im vorfeld schriftlich bestätigen zu lassen, bevor (!) man die reise antritt.

tipp am rande: sofern sich unternehmen - auch schon im vorfeld - weigern, die reisekosten des bewerbers zu übernehmen, so denke ich, sollte man diese gedanklich getrost in die "tonne kloppen".

ach ja ... ganz wichtig, mein lieber herr "personaler" ... die kosten werden natürlich nur dann (und auch in der höhe jährlich begrenzt) vom arbeitsamt übernommen, sofern der bewerber auch dort als arbeitssuchend gelistet und (!) leistungsbezüge erhält.
ansonsten gibt´s nämlich nichts!

fazit: wer einlädt, muss auch die zeche zahlen!

schönen tag noch!

ps: wer lesen kann, ist klar im vorteil. im bgb steht viel nützliches drin.

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peterp

Re: Fahrtkosten bei Absage

Hi,

hab ne frage die halbwegs zu dem thema hier passt. befinde mich gerade im ausland (uk) und hab nächsten monat ein vorstellungsgespräch in ffm. welche kosten muss/kann/will der potentielle arbeitgeber hier übernehmen?! teilbetrag vom flugticket? oder etwa nur flughafen ffm --> vorstellungsgespräch --> flughafen...?!

falls jemand erfahrungen damit gemacht hat oder sich näher damit auskennt wäre ich für eine antwort sehr dankbar!

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