Beförderung zum Vicepresident: Schwangerschaft allein für abgelehnte Abteilungsleiterin keine Benachteiligung
![Der Bauch einer schwangeren Frau im roten Kleid, die ihre Hände auf die Wölbung hält.](/images/versions4/schwanger_thumb.jpg)
Allein die Tatsache, dass eine Frau schwanger ist, genügt nicht der geschlechtsspezifischen Benachteiligung beklagt zu werden. Darüber hinaus müssen weitere geschlechtsbezogene Benachteiligung bei einer Beförderung dargelegt werden.