Beförderung zum Vicepresident: Schwangerschaft allein für abgelehnte Abteilungsleiterin keine Benachteiligung

Allein die Tatsache, dass eine Frau schwanger ist, genügt nicht der geschlechtsspezifischen Benachteiligung beklagt zu werden. Darüber hinaus müssen weitere geschlechtsbezogene Benachteiligung bei einer Beförderung dargelegt werden.