Lounge Gast schrieb:
Ich arbeite seit Jahren mit ausländischen thesaurierenden
ETFs die die Erträge weg-swappen damit keine
ausschüttungsgleichen Erträge entstehen.
Aber ich meine letzt gelesen zu haben, dass der Steuervorteil
abgeschafft werden soll.
Das (neue) Investmentsteuergesetz soll ab 01.01.2018 in Kraft treten. Soweit ich es verstanden habe, wird dann für Fonds, die keine Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge ausweisen, auf Basis eines bestimmtes Marktzinses + Aufschlag ein fiktiver Ertrag ermittelt, der dann die Grundlage für die Besteuerung bildet.
Die Frage ob einer synthetischer thesaurierender Fonds ohne ausschüttungsgleiche Erträge wirklich steuerbevorteilt ist, hängt m.M.n. davon ab, ob man den eigenen Freibetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft hat. Ist das nicht so, sollte man zusehen, dass man diesen jedes Jahr vollständig ausschöpft (über Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge)
Zudem halte ich es keineswegs für ausgeschlossen, dass in der Zukunft wieder mehr Steuern auf Kapitalerträge fällig werden, weil entweder der Steuersatz der Abgeltungssteuer angehoben wird oder aber wieder auf individuellen Steuersatz umgestellt wird.
Sollte das so eintreten, wäre ein Swapper, bei dem der vollständige Wertzuwachs erst bei Veräußerung (mit dem dann geltenden Steuersatz...) versteuert wird, plötzlich benachteiligt ggü. einem thesaurierenden Fonds mit ertragsgleichen Ausschüttungen, weil bereits anteilig jedes Jahr ein Teil des Wertzuwachses mit 25% versteuert worden ist.
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