Kinderabhängige Rente - Rettungsanker für das Umlageverfahren
Das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich durch eine Kombination aus einer beitragsbezogenen und einer an die Zahl der eigenen Kinder gekoppelten Rente demographiefest machen. Ein entsprechendes Modell hat jetzt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) vorgestellt.
Kinderrente von 243 Euro je Sprössling
Anders als heute hängt die Höhe der eigenen Rente nicht mehr nur von den Einzahlungen in der Vergangenheit ab, aus denen die Elterngeneration versorgt worden ist (zwei Generationen). Sondern es zählt eben auch die Anzahl der eigenen Kinder, sprich der zukünftigen Beitragszahler (drei Generationen). Die kinderabhängige Rente löst neben der Gerechtigkeitsfrage auch ein weiteres Grundproblem der Rentenkasse: die mit den zunehmenden Rentnerzahlen steigenden Ausgaben. Selbst mit Nachhaltigkeitsfaktor würden die Ausgaben der Rentenkassen für die Rentner des Jahres 2030 preisbereinigt auf über 273 Milliarden Euro steigen; knapp 50 Milliarden mehr als heute. Im Drei-Generationenmodell ergibt sich dagegen eine merklich geringere Belastung, weil mit der niedrigeren Kinderzahl zukünftiger Rentnergenerationen auch die Rentenansprüche nicht so stark zulegen. Lässt man Rentenanpassungen außen vor, bedeuten im Jahr 2030 durchschnittlich 1,63 Kinder je Frau und 243 Euro Kinderrente je Sprössling pro Rentner eben durchschnittlich nur 396 Euro kinderabhängige Rente, und nicht wie heutzutage 525 Euro.
Hinzu kommt, dass auch die beitragsbezogene Rente niedriger ist. Denn die Geburtenrate des Rentnerjahrgangs 2030 ist um ein Viertel niedriger als die der heutigen Rentenbezieher also waren auch die aus Steuermitteln finanzierten Ausgaben für Schulen etc. um den gleichen Faktor geringer. Entsprechend wird die beitragsbezogene Rente gekürzt, die im IW-Modell an den steuerfinanzierten Kindererziehungskosten festgemacht wird.
Die Folge: Obwohl die Zahl der Rentner bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent ansteigt, klettern die Ausgaben der Rentenversicherung »nur« um 5 Prozent. Auch langfristig hat das Modell seinen Charme: Wer heute ins heiratsfähige Alter kommt und in den Beruf einsteigt, der wird sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung auch im Jahr 2050 kaum schlechter stellen als heute sofern er mindestens zwei Kinder großzieht. Kinderlose und Eltern mit nur einem Kind müssen dagegen privat Geld fürs Alter ansparen und werden damit ebenso wie die Eltern von zwei Seiten in die Pflicht genommen.
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