Kinderabhängige Rente - Rettungsanker für das Umlageverfahren
Das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich durch eine Kombination aus einer beitragsbezogenen und einer an die Zahl der eigenen Kinder gekoppelten Rente demographiefest machen. Ein entsprechendes Modell hat jetzt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) vorgestellt.

Auswege aus der Demographiefalle
Köln, 03.05.2005 (iw) - Die gesetzliche Altersrente steht auftönernen Füßen denn aufgrund der längeren Lebenserwartung und der niedrigen Geburtenraten müssen immer weniger Erwerbspersonen immer mehr Senioren versorgen. Die Frauen des Geburtsjahrgangs 1940 bekamen durchschnittlich zwei, die 1965 geborenen noch lediglich 1,5 Kinder. Die Eltern des Jahrgangs 1940 sind heute im Ruhestand. Ihr Nachwuchs steht im Berufsleben und zahlt Rentenbeiträge, aus denen Vaters und Mutters Rente ebenso finanziert wird wie die der vergleichsweise wenigen Kinderlosen. Wenn die Eltern des Jahrgangs 1965 im Jahr 2030 in Rente gehen, müssen im Verhältnis ein Viertel weniger Kinder für ihre Renten aufkommen. Weil die Ruhegelder aus den laufenden Einnahmen, also per Umlageverfahren finanziert werden, scheint es bisher nur drei Auswege aus dieser Demographiefalle zu geben: Entweder steigen die Beitragssätze, oder das Rentenniveau sinkt. Oder man entscheidet sich wie die Bundesregierung für eine Kombination aus beidem.
Danach soll das Bruttorentenniveau die Standardrente vor Steuern und Sozialabgaben bezogen auf das durchschnittliche Bruttogehalt bis zum Jahr 2030 von aktuell 48 auf 40 Prozent sinken. Der Beitragssatz soll dadurch nur moderat steigen von derzeit 19,5 auf maximal 22 Prozent.
Als Beitragsbremse fungiert vor allem derso genannte Nachhaltigkeitsfaktor: Verschlechtert sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern, steigen die Renten nicht so stark wie die Einkommen der Erwerbstätigen. Damit können zwar die Rentenbeiträge einigermaßen in Schach gehalten werden. Aber auch Familien mit Kindern müssen die Suppe auslöffeln, die ihnen andere durch Kinderlosigkeit eingebrockt haben. Schließlich sorgen Eltern für den Nachwuchs, der die Rentenbeiträge zahlt, wenn sie selbst in den Ruhestand wechseln. Derzeit werden sie aber für die Kinderarmut anderer mit einem niedrigeren Rentenniveau bestraft. Das trifft zwar auch die Kinderlosen. Diese tragen aber weniger Erziehungskosten und können so leichter Kapital zur ergänzenden Vorsorge ansparen.
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