Vermögensbildung 9 - Riester-Rente 2: Altersvorsorgezulage
Im neunten Teil geht es um die Altersvorsorgezulage.
Altersvorsorgezulage
Die Förderung besteht zunächst einmal in der Zahlung einer Altersvorsorgezulage, die sich aus Grund- und Kinderzulage zusammensetzt. Von 2002 bis 2008 steigen die Zulagen kontinuierlich an,
- die Grundzulage von 38 Euro auf 154 Euro und
- die Kinderzulage von 46 Euro auf 185 Euro.
Seit dem 1.1.2002 hat Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, wer
- zum geförderten Personenkreis gehört und
- einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat.
Es genügt, wenn man nur einen Teil des Jahres zum geförderten Personenkreis gehört hat. Gehört man ein ganzes Kalenderjahr nicht zum geförderten Personenkreis, kann man entweder den Vertrag beitragsfrei ruhen oder ungefördert durch Zahlung von Beiträgen weiterlaufen lassen.
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