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Angabe Personalbogen

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WiWi Gast

Angabe Personalbogen

Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Einschätzung zu folgender Situation wissen:

Ich habe einen Tag nach meinem Abschluss eine Stelle als Trainee angetreten und habe diese nach vier Tagen in Einverständnis mit dem Unternehmen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt ein Angebot für eine Stelle bei der ich ein interessantes Projekt durchführen solle und konnte da schon vier Wochen später anfangen.Nun habe ich nach 6 Monaten ein Angebot für meinen Traumjob bekommen und diesen auch angenommen. Jetzt ist mit aufgefallen, dass ich im Lebenslauf und im Personalbogen diese vier Tage nicht angegeben habe und ich während der Gespräche auch nicht gefragt wurde was ich in den vier Wochen zwischen Abschluss und Einstieg bei dem Projekt gemacht habe. Ich habe vieles von einer möglichen Anfechtung eines Arbeitsvertrages gelesen, wenn man falsche Angaben zu seinem beruflichen Werdegang macht. Da ich diese vier Tage jedoch nicht als berufliche Erfahrung angesehen habe, fand ich es übertrieben diese anzugeben. Was meint Ihr, ist es realistisch das mir daraus ein Problem entstehen kann?

Vielen Dank für eure Meinung und einen schönen Sonntag!

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WiWi Gast

Re: Angabe Personalbogen

Ein Arbeitsvertrag kann nur angefochten werden, wenn du falsche Angaben zu deinen Fähigkeiten, welche die Stelle und deine Arbeitsleistung betreffen, gemacht hast.
Und für eine Lücke von 4 Woche interessiert sich keiner, das ist doch normal, dass man nicht immer direkt am nächsten Tag nach dem Abschluss einen Job findet. Und die 4 Tage solltest du auch nicht angeben. Welche Erfahrung willst du denn bitte in 4 Tagen gesammelt haben? Der Lebenslauf sollte keine irrelevanten Sachen enthalten (habe im Alter von 6 einen Blockflötenkurs besucht, habe 1 Woche bei Mackes gearbeitet, ...)

Du hast alles richtig gemacht und kannst dich ganz entspannt deinem Traumjob widmen :)

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WiWi Gast

Re: Angabe Personalbogen

Absolut richtig! Die 4 Wochen sind definitiv keine Lücke, einfach weglassen.

Lounge Gast schrieb:

Ein Arbeitsvertrag kann nur angefochten werden, wenn du
falsche Angaben zu deinen Fähigkeiten, welche die Stelle und
deine Arbeitsleistung betreffen, gemacht hast.
Und für eine Lücke von 4 Woche interessiert sich keiner, das
ist doch normal, dass man nicht immer direkt am nächsten Tag
nach dem Abschluss einen Job findet. Und die 4 Tage solltest
du auch nicht angeben. Welche Erfahrung willst du denn bitte
in 4 Tagen gesammelt haben? Der Lebenslauf sollte keine
irrelevanten Sachen enthalten (habe im Alter von 6 einen
Blockflötenkurs besucht, habe 1 Woche bei Mackes gearbeitet,
...)

Du hast alles richtig gemacht und kannst dich ganz entspannt
deinem Traumjob widmen :)

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WiWi Gast

Re: Angabe Personalbogen

Einfach entspannen. Du wurdest nicht danach gefragt, daher hast du auch nicht gelogen.

Und wie schon gesagt hast: 4 Tage sind nicht relevant...

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WiWi Gast

Re: Angabe Personalbogen

Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Irgendwie wurde ich ja schon danach gefragt, im Personalbogen stand, dass alle Arbeitgeber anzugeben sind. Es hätte ja sein können, dass die mich aufgrund der Tatsache nicht eingestellt hätten, oder seh ich das zu eng?

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WiWi Gast

Re: Angabe Personalbogen

Meines Erachtens ja. Ich wüsste nicht inwiefern 4 Tage Arbeit dein Wesen so grundlegend ändern sollten, dass du plötzlich nicht mehr in der Lage bist die geforderte Arbeitsleistung zu erbringen. Nur darauf kommt es ja an.

Lounge Gast schrieb:

Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Irgendwie wurde ich
ja schon danach gefragt, im Personalbogen stand, dass alle
Arbeitgeber anzugeben sind. Es hätte ja sein können, dass die
mich aufgrund der Tatsache nicht eingestellt hätten, oder seh
ich das zu eng?

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