rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an euch: ich absolviere derzeit ein duales Studium. Mein Arbeitgeber zahlt mir die Studiengebühren sowie ein monatliches Stipendium, als Gegenleistung habe ich mich verpflichtet, nach dem Studium für 2 Jahre "eine meinen Fähigkeiten entsprechende Stelle anzunehmen". Andernfalls muss ich die Förderung zurück zahlen.
Frage an die Rechtsexperten unter euch: ist diese Klausel überhaupt wirksam?
Ich habe schon öfters gehört, dass diese Formulierung "zu schwammig ist" und somit im Fall der Fälle eher nichtig ist.
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich nicht bei dem Arbeitgeber bleiben möchte, gleichzeitig aber auch nicht die knapp 15.000 ? zurück zahlen will/kann.
Vielen Dank für eure Hilfe!
MfG
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