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ArbeitszeugnisBewertung

Bewertung Arbeitszeugnis

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis

Huhu,
nachdem ich einen Monat auf mein Zeugnis warten musste, ist es nun gestern endlich bei mir angekommen. Jedoch liest es sich, im Vergleich zu meinem anderen Arbeitszeugnis, etwas komisch. Könnt Ihr mal einen Blick drauf werfen?

Frau X zeigte Verantwortungsbewusstsein und Engagement für die Interessen unseres Unternehmens. Sie arbeitete sich gut in die Probleme und Themen der täglichen Arbeit ein und verfügte über eine gute Auffassungsgabe. Ihre Arbeitsweise war zielgerichtet und strukturiert.
Dabei zeichnete sie sich durch Stetigkeit und Sorgfalt aus. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war einwandfrei. Frau X genoss das Vertrauen ihrer Vorgesetzten und ihrer Kollegen.
Frau X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft und zu unserer vollen Zufriedenheit.
Das Arbeitsverhältnis mit Frau X endet mit Ablauf des befristeten Vertrages zu X. 2020.
Wir bedanken uns für ihre Mitarbeit in unserem Unternehmen. Für die Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

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derWolf

Bewertung Arbeitszeugnis

Für die sinnvolle Bewertung und Kommentierung eines Zeugnisses benötigt man den vollständigen Text, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Grundsätzlich sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.

Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.

Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.

Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der auf den ersten Blick positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.

In dem von dir eingestellten Textlein fehlen viele der vom Leser erwarteten Aussagen und Würdigungen, ob diese aber auch im originalen Zeugnistext fehlen oder ob du sie nur nicht abgetippt hast kann der Leser nicht wissen.

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis

derWolf schrieb am 09.06.2020:

In dem von dir eingestellten Textlein fehlen viele der vom Leser erwarteten Aussagen und Würdigungen, ob diese aber auch im originalen Zeugnistext fehlen oder ob du sie nur nicht abgetippt hast kann der Leser nicht wissen.

Text entspricht exakt dem Textlein auf dem Zeugnis, es wurde nicht ausgelassen beim abtippen. Wenn der Text zur Person und zum Unternehmen ebenfalls gewünscht ist, kann ich ihn ebenfalls abtippen. Generell macht das Zeugnis im Vergleich zu einem anderen von mir einen gänzlich würdigungslosen Eindruck. Abtippen kann ich es erst morgen, bin zur Zeit unterwegs.

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis

Klingt grundsätzlich erstmal nach einer 3.

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derWolf

Bewertung Arbeitszeugnis

OK, tippe das Zeugnis vollständig ab... ich schau es mir dann an. ;-)

WiWi Gast schrieb am 11.06.2020:

derWolf schrieb am 09.06.2020:

In dem von dir eingestellten Textlein fehlen viele der vom Leser erwarteten Aussagen und Würdigungen, ob diese aber auch im originalen Zeugnistext fehlen oder ob du sie nur nicht abgetippt hast kann der Leser nicht wissen.

Text entspricht exakt dem Textlein auf dem Zeugnis, es wurde nicht ausgelassen beim abtippen. Wenn der Text zur Person und zum Unternehmen ebenfalls gewünscht ist, kann ich ihn ebenfalls abtippen. Generell macht das Zeugnis im Vergleich zu einem anderen von mir einen gänzlich würdigungslosen Eindruck. Abtippen kann ich es erst morgen, bin zur Zeit unterwegs.

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis

WiWi Gast schrieb am 11.06.2020:

Klingt grundsätzlich erstmal nach einer 3.

Kann je nach Lesart auch deutlich schlechter sein:

"zeigte Engagement für die Interessen unseres Unternehmens"

= nichts geleistet

"zeichnete sie sich durch Stetigkeit und Sorgfalt aus"

= die Erwähnung von Selbstverständlichkeiten bedeutet üblicherweise, daß die genannten Eigenschaften nicht vorhanden waren.

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis

Hier einmal komplett:

Frau X, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft xyzstraße war vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2020 in unserem Unternehmen als Sachbearbeiterin /Datenbankrecherchen beschäftigt. Zuvor war sie in der Zeit vom 07.08.2017 bis zum 30.04.2018 in der Form der Arbeitnehmerüberlassung bei uns tätig.

Die XYZ GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen von 125 Kammern in Deutschland. Unternehmensgegenstand ist der Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle für die Handwerkskammer sowie für die Industrie- und Handelskammern zur Übermittlung von Bemessungsgrundlagen zwischen den Finanzbehörden der Länder und den Kammern zum Zweck der Beitragsveranlagung.

Die Hauptaufgaben von Fr. X im Geschäftsbereich Service umfassten im Wesentlichen Zuordnungs - und Ermittlungsarbeiten und die Bearbeitung von Prüflisten für die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern verbunden mit anspruchsvollen Recherchetätigkeiten in verschiedenen Softwaresystemen.

(Es folgt die Auflistung der verschiedenen Arbeiten)

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben standen Frau X folgende EDV-Anwendung zur Verfügung:

(Auflistung der Programme)

(Es folgt der Text von oben)

Abteilungsleiter - Abteilung Adminstration

Mich persönlich stört vor allem das z.B. mein besuchtes Seminar nicht als Weiterbildung geführt wurde. Mich macht das Zeugnis halt so stutzig weil ich schon von einem ehemaligen Kollegen gehört hab, dass das ausgestellte Zeugnis für die Katz' war.

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis

3er-Zeugnis mit leichter Tendenz zur 3+/2-. In der heutigen Zeit ist die 3 leider aus der Mode gekommen und wirkt "schlecht", weil der Durchschnitt inzwischen "gut" ist.

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derWolf

Bewertung Arbeitszeugnis

WiWi Gast schrieb am 17.06.2020:

Hier einmal komplett:

Frau X, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft xyzstraße war vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2020 in unserem Unternehmen als Sachbearbeiterin /Datenbankrecherchen beschäftigt. Zuvor war sie in der Zeit vom 07.08.2017 bis zum 30.04.2018 in der Form der Arbeitnehmerüberlassung bei uns tätig.

Deine Anschrift hat grundsätzlich nichts im Zeugnis verloren, im Adressfeld wäre sie sogar verboten.
Wer "beschäftigt" wird der sieht die Arbeit nicht.

Die XYZ GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen von 125 Kammern in Deutschland. Unternehmensgegenstand ist der Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle für die Handwerkskammer sowie für die Industrie- und Handelskammern zur Übermittlung von Bemessungsgrundlagen zwischen den Finanzbehörden der Länder und den Kammern zum Zweck der Beitragsveranlagung.

OK

Die Hauptaufgaben von Fr. X im Geschäftsbereich Service umfassten im Wesentlichen Zuordnungs - und Ermittlungsarbeiten und die Bearbeitung von Prüflisten für die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern verbunden mit anspruchsvollen Recherchetätigkeiten in verschiedenen Softwaresystemen.

(Es folgt die Auflistung der verschiedenen Arbeiten)

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben standen Frau X folgende EDV-Anwendung zur Verfügung:

(Auflistung der Programme)

Dies hast du sicherlich selbst auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Reihenfolge überprüft?!?

Frau X zeigte Verantwortungsbewusstsein und Engagement für die Interessen unseres Unternehmens. Sie arbeitete sich gut in die Probleme und Themen der täglichen Arbeit ein und verfügte über eine gute Auffassungsgabe. Ihre Arbeitsweise war zielgerichtet und strukturiert.
Dabei zeichnete sie sich durch Stetigkeit und Sorgfalt aus.

Demnach verfügst du über keine erwähnenswerten Fachkenntnisse; Arbeitserfolge bzw nennenswerte Arbeitsergebnisse konntest du nicht verzeichnen.

???Du zeigtest Verantwortungsbewusstsein ... für die Interessen des Unternehmens???

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war einwandfrei. Frau X genoss das Vertrauen ihrer Vorgesetzten und ihrer Kollegen.

Hier gab es offenbar Probleme- die Würdigung ist schwach, die Kollegen finden nur eine untergeordnete/zurückgestellte Erwähnung.

Frau X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft und zu unserer vollen Zufriedenheit.

Eine FÜR SICH GESEHEN befriedigende allg. Leistungsbeurteilung, die vom sonstigen Zeugnistext aber nicht mitgetragen wird.

Das Arbeitsverhältnis mit Frau X endet mit Ablauf des befristeten Vertrages zu X. 2020.
Wir bedanken uns für ihre Mitarbeit in unserem Unternehmen. Für die Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Abteilungsleiter - Abteilung Adminstration

Nur die Unterschrift des Abteilungsleiters?

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis

@der Wolf

Danke für deine genaue Bewertung :)

Also mein Gefühl sagt mir, das ich mich wohl nochmal mit meinem alten Arbeitgeber auseinandersetzen muss. So gar keine Würdigung dafür zu erhalten das man sich grade für ein neues Projekt intensiv eingesetzt hat, ist bitter.

Das die Unterschrift nur vom Abteilungsleiter ist , liegt vermutlich daran das der Geschäftsführer in der Coronazeit gar nicht im Unternehmen war, sondern lieber im Homeoffice 600km entfernt geblieben ist ;)

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis

Frag freundlich, aber bestimmt nach Nachbesserung und den Gründen für eine mittelmäßige Bewertung. Normalerweise hätten sie dir dann auch im Mitarbeitergespräch schon sagen müssen, dass deine Leistung eher mittelmäßig ist und dir aufzeigen, was du verbessern sollst. Idealerweise hast du das auch schriftlich erhalten von deinem Vorgesetzten. Damit hast du eine ganz klare Vorlage.

Wenn sie nicht einlenken, dann nimm dir einen Anwalt. Hatte den gleichen Fall und sobald ich das Stichwort "anderweitige Konsequenzen" habe fallenlassen, wurde eingelenkt. Das Gesetz ist hier sehr auf deiner Seite - nutze es!
Es wird dich etwas kosten, aber das Zeugnis begleitet dich noch ne Weile. Und lass dir hier nix einreden von wegen, wenn deine Leistung nur ne 3 war, dann musst du das schlucken, weil dann war das eben so. 90% aller Zeugnisse in Deutschland sind mindestens gut, mit einer 3 katapultierst du dich ins Aus in jedem Bewerbungsverfahren. Jeder Ex-Angestellte, der seinen Job halbwegs erledigt hat, verdient eine Zwei. Bin mir sicher, dass du das hast, sonst hätten sie dich kündigen können.

Alles Gute für dich!

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis

IHK hat nix drauf - nicht mal Arbeitszeugnisse … Hab selbst schlechte Erfahrungen mit denen gemacht. Sei froh, dass du aus diesem Verein raus bist!

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis

derWolf schrieb am 19.06.2020:

Hier einmal komplett:

Frau X, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft xyzstraße war vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2020 in unserem Unternehmen als Sachbearbeiterin /Datenbankrecherchen beschäftigt. Zuvor war sie in der Zeit vom 07.08.2017 bis zum 30.04.2018 in der Form der Arbeitnehmerüberlassung bei uns tätig.

Deine Anschrift hat grundsätzlich nichts im Zeugnis verloren, im Adressfeld wäre sie sogar verboten.
Wer "beschäftigt" wird der sieht die Arbeit nicht.

Es wurde allerdings vorher schon "tätig" benutzt.

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derWolf

Bewertung Arbeitszeugnis

WiWi Gast schrieb am 22.06.2020:

90% aller Zeugnisse in Deutschland sind mindestens gut, mit einer 3 katapultierst du dich ins Aus in jedem Bewerbungsverfahren. Jeder Ex-Angestellte, der seinen Job halbwegs erledigt hat, verdient eine Zwei. Bin mir sicher, dass du das hast, sonst hätten sie dich kündigen können.

Dass das so nicht ganz richtig ist hatten wir hier kürzlich bereits erörtert.
Zudem lag bei der TEin ein befristeter Vertrag vor welcher regelmäßig NICHT ordentlich gekündigt werden kann, er endet mit Fristablauf.

WiWi Gast schrieb am 23.06.2020:

Es wurde allerdings vorher schon "tätig" benutzt.

Das ist richtig, allerdings in Bezug auf den vorherigen Zeitraum der Tätigkeit via Arbeitnehmerüberlassung. Jetzt darf/kann man das so verstehen dass der Zeugnisempfänger mit der Direktanstellung nachgelassen hat.

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis

derWolf schrieb am 23.06.2020:

Es wurde allerdings vorher schon "tätig" benutzt.

Das ist richtig, allerdings in Bezug auf den vorherigen Zeitraum der Tätigkeit via Arbeitnehmerüberlassung. Jetzt darf/kann man das so verstehen dass der Zeugnisempfänger mit der Direktanstellung nachgelassen hat.

Habe schon verstanden was du sagen wolltest. Meine Aussage bezog sich eher darauf, dass der Ersteller nicht zwei Mal das gleiche Wort, also "tätig" benutzen wollte. Aber wie du sagst, kann man da von beiden Seiten falsch liegen und relevant ist eben, wie es der Empfänger liest.

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