WiWi Gast schrieb am 17.06.2020:
Hier einmal komplett:
Frau X, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft xyzstraße war vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2020 in unserem Unternehmen als Sachbearbeiterin /Datenbankrecherchen beschäftigt. Zuvor war sie in der Zeit vom 07.08.2017 bis zum 30.04.2018 in der Form der Arbeitnehmerüberlassung bei uns tätig.
Deine Anschrift hat grundsätzlich nichts im Zeugnis verloren, im Adressfeld wäre sie sogar verboten.
Wer "beschäftigt" wird der sieht die Arbeit nicht.
Die XYZ GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen von 125 Kammern in Deutschland. Unternehmensgegenstand ist der Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle für die Handwerkskammer sowie für die Industrie- und Handelskammern zur Übermittlung von Bemessungsgrundlagen zwischen den Finanzbehörden der Länder und den Kammern zum Zweck der Beitragsveranlagung.
OK
Die Hauptaufgaben von Fr. X im Geschäftsbereich Service umfassten im Wesentlichen Zuordnungs - und Ermittlungsarbeiten und die Bearbeitung von Prüflisten für die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern verbunden mit anspruchsvollen Recherchetätigkeiten in verschiedenen Softwaresystemen.
(Es folgt die Auflistung der verschiedenen Arbeiten)
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben standen Frau X folgende EDV-Anwendung zur Verfügung:
(Auflistung der Programme)
Dies hast du sicherlich selbst auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Reihenfolge überprüft?!?
Frau X zeigte Verantwortungsbewusstsein und Engagement für die Interessen unseres Unternehmens. Sie arbeitete sich gut in die Probleme und Themen der täglichen Arbeit ein und verfügte über eine gute Auffassungsgabe. Ihre Arbeitsweise war zielgerichtet und strukturiert.
Dabei zeichnete sie sich durch Stetigkeit und Sorgfalt aus.
Demnach verfügst du über keine erwähnenswerten Fachkenntnisse; Arbeitserfolge bzw nennenswerte Arbeitsergebnisse konntest du nicht verzeichnen.
???Du zeigtest Verantwortungsbewusstsein ... für die Interessen des Unternehmens???
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war einwandfrei. Frau X genoss das Vertrauen ihrer Vorgesetzten und ihrer Kollegen.
Hier gab es offenbar Probleme- die Würdigung ist schwach, die Kollegen finden nur eine untergeordnete/zurückgestellte Erwähnung.
Frau X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft und zu unserer vollen Zufriedenheit.
Eine FÜR SICH GESEHEN befriedigende allg. Leistungsbeurteilung, die vom sonstigen Zeugnistext aber nicht mitgetragen wird.
Das Arbeitsverhältnis mit Frau X endet mit Ablauf des befristeten Vertrages zu X. 2020.
Wir bedanken uns für ihre Mitarbeit in unserem Unternehmen. Für die Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Abteilungsleiter - Abteilung Adminstration
Nur die Unterschrift des Abteilungsleiters?
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