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FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

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WiWi Gast

FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Ich bin gehobenen Dienst unterwegs.
Würde gerne in den höheren Dienst.
Auch wenn es keine Garantie dafür gibt, würde ich es gerne versuchen...

Berechtigt ein FH-Master einer privaten FH zum Aufstieg?

Der Ruf ist mir relativ egal. Im Endeffekt zählt dass was auf dem Konto landet...

Weiß hier jemand ob sich der AG (Bund) an den Masterkosten beteiligt?

Bei der Fernuni Hagen beteiligt er sich. Aber die ist nicht ohne... Und im Endeffekt möchte ich es mir so einfach wie möglich machen, um aufzusteigen.
Lieber einen guten Master einer privaten FH als eine unterirdischen Hagen-Abschluss...

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Nein, tut er nicht. Ist auch gut so, denn an einer privaten FH gibts Abschluss für Geld. Klar, dass hier die meisten Abschlüsse toll sind.

Lounge Gast schrieb:

Ich bin gehobenen Dienst unterwegs.
Würde gerne in den höheren Dienst.
Auch wenn es keine Garantie dafür gibt, würde ich es gerne
versuchen...

Berechtigt ein FH-Master einer privaten FH zum Aufstieg?

Der Ruf ist mir relativ egal. Im Endeffekt zählt dass was auf
dem Konto landet...

Weiß hier jemand ob sich der AG (Bund) an den Masterkosten
beteiligt?

Bei der Fernuni Hagen beteiligt er sich. Aber die ist nicht
ohne... Und im Endeffekt möchte ich es mir so einfach wie
möglich machen, um aufzusteigen.
Lieber einen guten Master einer privaten FH als eine
unterirdischen Hagen-Abschluss...

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Wenn Du schon Beamter im gehobenen Dienst bist, brauchst Du zum aufstieg überhaupt keinen Master. Wenn Du viel besser bist als die anderen Beamten in Deiner Laufbahn und auch die entsprechenden weit überdurchschnittlichen Beurteilungen hast, kannst Du in das Aufstiegsverfahren für den hD kommen. Ein Master ist da eher egal. Aus einem Master kannst Du keinen Anspruch ableiten. Auch mit Master kannst Du weiter im gD bleiben.

Lounge Gast schrieb:

Ich bin gehobenen Dienst unterwegs.
Würde gerne in den höheren Dienst.
Auch wenn es keine Garantie dafür gibt, würde ich es gerne
versuchen...

Berechtigt ein FH-Master einer privaten FH zum Aufstieg?

Der Ruf ist mir relativ egal. Im Endeffekt zählt dass was auf
dem Konto landet...

Weiß hier jemand ob sich der AG (Bund) an den Masterkosten
beteiligt?

Bei der Fernuni Hagen beteiligt er sich. Aber die ist nicht
ohne... Und im Endeffekt möchte ich es mir so einfach wie
möglich machen, um aufzusteigen.
Lieber einen guten Master einer privaten FH als eine
unterirdischen Hagen-Abschluss...

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Laufbahnrecht ist ja Ländersache (und der Bund eben für sich selbst). In NRW berechtigen einige FH-Master definitiv zum hD. Als gDler mit entsprechender Ausbildung solltest du aber in der Lage sein, das aus den entsprechenden Laufbahnverordnungen selbst zu recherchieren... ;)

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Die FOM bietet Master an die für den höheren Dienst qualifizieren ob dies für alle Master oder nur die spezifischen zutrifft entzieht sich allerdings meinem Wissen.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Also dass ein FH-Master prinzipiell für den hD berechtigt, ist mir bekannt.
Was mir jedoch nicht bekannt ist, ist ob es relevant ist ob es eine öffentliche/staatliche FH sein MUSS oder ob auch eine PRIVATE möglich ist?

Wie gesagt, es gibt private, da macht man mal bißchen lari-fari-alibi-Unterricht und bekommt dann nach einer gewissen Zeit den Abschluss... Gegen Bares... :-D

Sollte man eigentlich verbieten.
Aber wie gesagt, mich interessiert die Kohle am Ende des Monats.
Und dass bitte mit dem Weg des geringsten Widerstandes... ;-)

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

"berechtigen zum hD" ist nicht ganz richtig. Man hat niemals ein Recht auf eine Anstellung in den hD. Wenn man sich als externer für den hD bewirbt, gelten bestimmte Mindestkriterien. Dazu gehört auch ein Master. Ob der Bewerber dann eine Chance bekommt, hängt noch von vielen anderen Kriterien ab. Für einen Beamten, der aus dem gD aufsteigen möchte, gelten wiederum andere Kriterien. Bei der Polizei macht man den Master im Zuge des Aufstiegsverfahrens. Da ist man dann aber vorher schon ausgewählt worden.

Lounge Gast schrieb:

Laufbahnrecht ist ja Ländersache (und der Bund eben für sich
selbst). In NRW berechtigen einige FH-Master definitiv zum
hD. Als gDler mit entsprechender Ausbildung solltest du aber
in der Lage sein, das aus den entsprechenden
Laufbahnverordnungen selbst zu recherchieren... ;)

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Der Master bringt dir doch nur etwas, wenn du dich erneut bewerben und dementsprechend also vorher kündigen willst?! Ansonsten kommen doch für den Aufstieg nur der "Regelaufstieg" und der "Praxisaufstieg" in Betracht. Wenn du allerdings für den Praxisaufstieg noch nicht das vorgeschriebene Alter hast, verbleibt dir nur der Regelaufstieg. Und dort komme es m.E. nicht auf einen Master an sondern darauf, ob du in der letzten Regelbeurteilung 15 Punkte erhalten hast und von deinem Vorgesetzten empfohlen worden bist...

Ein "Recht" auf den Aufstieg in dem Sinne, dass der Dienstherr verpflichtet ist, dich in die höhere Laufbahn zu versetzen, gibt es in jedem Fall nicht! Egal, welchen Abschluss du hast... Also kommt es regelmäßig auf den Nasenfaktor an.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Hammer Einstellung für den hD, nix selbst recherchieren und scheinbar nur an den höheren Bezügen interessiert. Solche Kollegen wünsche ich mir...

Was möchtest du denn nun, einen klassischen "Aufstieg" machen oder auf anderem (vermutlich schnelleren Wege) in den hD? Das ist ein meilenweiter Unterschied. Beim Aufstieg läuft das alles verwaltungsintern und du "wanderst" quasi vom gD in den hD - Voraussetzungen sind meist beste Beurteilungen und ein entsprechend hohes Amt im gD (A12 / A13g) (Stichwort: "Auswahlverfahren", vgl. §35 I 2 BLV). Es gibt - bei besonderem dienstlichen Interesse - auch einen Aufstieg mit Hochschulstudium(vgl. § 39 I BLV). IdR. erfahren die Gnade des Aufstiegs aber sehr erfahrene Kollegen - nicht die Jungspunde. Da dich das interessiert, solltest du aber viel besser als alle anderen hier wissen, wie es in deinem Bereich da aussieht.

Alternativ kannst du dich auf Stellen im hD bewerben, wenn du einen entsprechenden Masterabschluss hast und Berufserfahrung (§17 V BBG, § 21 BLV). Dann müsstest du dich aber vermutlich entlassen lassen, als Angestellter auf E13 anfangen und nach 1-2 Jahren könntest du im hD wieder Verbeamtet werden. Wie unglaublich viele Stellen, zumal für nicht-Juristen, es da beim Bund gibt, hast du bei deiner Recherche sicher auch schon festgestellt ;)

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

wenn der private Master akkredetiert ist, ist alles i.O.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Sehr gute Darstellung. Aber noch wichtiger als nur die Empfehlung des direkten Vorgesetzten, der selbst evtl. nur A15 ist, wird die Meinung der höheren Vorgesetzten sein.

Lounge Gast schrieb:

Der Master bringt dir doch nur etwas, wenn du dich erneut
bewerben und dementsprechend also vorher kündigen willst?!
Ansonsten kommen doch für den Aufstieg nur der
"Regelaufstieg" und der "Praxisaufstieg"
in Betracht. Wenn du allerdings für den Praxisaufstieg noch
nicht das vorgeschriebene Alter hast, verbleibt dir nur der
Regelaufstieg. Und dort komme es m.E. nicht auf einen Master
an sondern darauf, ob du in der letzten Regelbeurteilung 15
Punkte erhalten hast und von deinem Vorgesetzten empfohlen
worden bist...

Ein "Recht" auf den Aufstieg in dem Sinne, dass der
Dienstherr verpflichtet ist, dich in die höhere Laufbahn zu
versetzen, gibt es in jedem Fall nicht! Egal, welchen
Abschluss du hast... Also kommt es regelmäßig auf den
Nasenfaktor an.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Wie so oft in diesem Forum, wird hier zu den Laufbahngruppen des öD (gefährliches) Halbwissen verbreitet.

Natürlich kommt ein Sachbearbeiter mit einem Master nicht (automatisch) in den hD . Ebenso muss aber auch nicht zwingend einer der beiden Aufstiegswege gehen. Bei einigen Behörden (zB BaFin) ist der nebenberuflich erworbene Master ein durchaus gängiger Weg in den hD.

Es muss sich um einen akkredetieren Master handeln und die Abschlussnote muss stimmen (min. "gut"). Darüber achten einige Dienstherren auch auf die Schwerpunkte des Studiums.

Klar ist, dass der Sachbearbeiter nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums sich als Referent bewerben muss.

Ich empfehle dem Threadsteller, sich vorab bei seinem Dienstherr zu erkundigen, wie seine Chancen mit einem nebenberuflichen Master stehen und welche Voraussetzungen dieser erfüllen muss.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Das ist doch mal brauchbar... ;-)
Vielen Dank...

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Auch bei der BaFin scheint es nicht so einfach zu sein: "Noch etwas härter trifft es FH-Absolventen und Uni-Absolventen mit Bachelor: Sie beginnen als Sachbearbeiter im gehobenen Dienst und haben laut Beamtenrecht nur bei "herausragenden Leistungen" die Chance, in den höheren Dienst befördert zu werden." Quelle: karriere.de

Die BaFin ist eine Behörde und kommt am Beamtenrecht auch nicht vorbei. Du solltest genauer darstellen, auf welchem Weg ein Beamter im gD angeblich mit Master in den hD kommen kann. Für Angestellte ist ein Wechsel auf eine höher bezahlte Stelle einfacher. Aber bei einem Beamten, wie soll das gehen?

Lounge Gast schrieb:

Wie so oft in diesem Forum, wird hier zu den Laufbahngruppen
des öD (gefährliches) Halbwissen verbreitet.

Natürlich kommt ein Sachbearbeiter mit einem Master nicht
(automatisch) in den hD . Ebenso muss aber auch nicht
zwingend einer der beiden Aufstiegswege gehen. Bei einigen
Behörden (zB BaFin) ist der nebenberuflich erworbene Master
ein durchaus gängiger Weg in den hD.

Es muss sich um einen akkredetieren Master handeln und die
Abschlussnote muss stimmen (min. "gut"). Darüber
achten einige Dienstherren auch auf die Schwerpunkte des
Studiums.

Klar ist, dass der Sachbearbeiter nach erfolgreichem
Abschluss des Masterstudiums sich als Referent bewerben muss.

Ich empfehle dem Threadsteller, sich vorab bei seinem
Dienstherr zu erkundigen, wie seine Chancen mit einem
nebenberuflichen Master stehen und welche Voraussetzungen
dieser erfüllen muss.

antworten
WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

...und ich würde jede Wette eingehen, dass dieser weg in den hD bei der Bundebehörde Bafin sich auf den oben zitierten §39 I BLV stützt, ggf. ergänzt durch Verwaltungsvorschriften (und das ist dann auch ein "Aufstieg").
Das hier oft nicht mal Halbwissen, sondern Schwachsinn steht, hängt aber auch mit der Komplexität der Materie zusammen. Eine Vielzahl von leicht verschiedenen Laufbahnvorschriften, die dann auch unterschiedlich gelebt werden (schön, wenn theoretisch ein Master auch zum Aufstiegt "reicht", blöd nur, wenn in der eigenen Behörde auf Jahre im voraus ausgekungelt ist, welcher verdiente Mitarbeiter wann seinen Aufstieg bekommt).
Man muss also trennen: was geht rechtlich, was geht praktisch und wie ist das einzuschätzen. Die Antowrt auf Frage eins sollte jeder, der ernsthaft in den hD will, selber rausfinden können. Frage zwei lässt sich auch am besten mit konkreten Einblicken in die eigene Behörde beantworten, hier kann man aber auch mal in einem Forum nach Erfahrungen fragen. Frage drei ist dann schon eher was zum diskutieren.

Ein Aspekt noch: es ist eine große Herausforderung in seiner eigenen Behörde vom gD in den hD zu wechseln. Was früher die Kollegen aus der morgentlichen Kaffee-läster-Runde waren, sind plötzlich weisungsgebundene Mitarbeiter ggü. denen auch unpopuläre Entscheidungen vertreten und durchgesetz werden müssen.

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checker

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Das kommt darauf an. Das Bundeswirtschaftsministerium z.B. stellt nur Uni-Master ein.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Sicher ist sicher: WENN nebenberuflich, DANN Fernuni Hagen

Bundesnetzagentur bezahlt ihren Mitarbeitern das Studium dort.

Also kann dies dort nicht schlecht bzw. nicht angesehen sein.

Preis/Leistung dort super. Allerdings sehr anspruchsvoll.
Wer was andere behauptet, war dort nie angemeldet.

Und das die privaten alle eher ein Flop sind, ist nicht nur hier im Forum bekannt sondern auch in den Behörden.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Viel zu pauschal:
Tendenziell gilt, dass man mit einem Uni-Master eher auf der sicheren Seite ist, als mit einem FH-Master. In manchen Laufbahnverordnungen gibt es Anhänge, in denen konkret die Studiengänge aufgezählt sind, die anerkannt werden. Hier muss man sich ganz indivudell schlau machen, ob der auserkorene Master anerkannt würde (auch mit einem Uni-Master kann man auf die Klappe falle, z.B. erkennt das NRW Wirtschaftsministerium viele Master für einen Aufstieg durch ein Studium an, aber gerade einen Master of Laws der Fernuniversität in Hagen nicht - Juristen möchte man dann lieber mit Staatsexamina haben... Sinn hin oder her).

Und alle privaten sind sich kein Flop sondern haben tlw. sogar in der akademischen Welt ein sehr gutes Standing, siehe WHU, Bucerius Law School, Hertie School of Governance etc.
Und auch im FH Bereich scheint z.B. die FOM ja auch nicht durchweg schlecht wegzukommen.

In vielen Behörden wird man allerdings leider so oder so auf eher wenig Gegenliebe mit solchen neumodernen Ideen wie einer Weiterbildung vom gD in den hD stoßen.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Bei mir hat ein Masterabschluss der FOM das entsprechende Zulassungskriterium auf Bundesebene für den h.D. erfüllt. Ich habe aber auch den Dienstherren vollständig gewechselt, denn intern wäre das fast unmöglich gewesen.

Der Schwierigkeitsgrad entsprach dem, was ich bereits von einer staatlichen FH kannte.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Von wo nach wo bist du gewechselt?
Wie lief der Wechsel ab?
Würde mich mal interessieren, wie dies abläuft...

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Ja, ich habe den § 39-Aufstieg gemeint. Sorry, ich war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass unter "Aufstieg" das reguläre Aufstiegsverfahren und die Beförderung nach § 27 BLV laufen.

Was Du sagst, kann ich nur unterstreichen: Wer von den gD in den hD wechseln möchte und dafür nebenbei einen Master macht, sollte sich vorher eine verbindliche Auskunft beim Dienstherren holen - am besten schriftlich.

Lounge Gast schrieb:

...und ich würde jede Wette eingehen, dass dieser weg in den
hD bei der Bundebehörde Bafin sich auf den oben zitierten §39
I BLV stützt, ggf. ergänzt durch Verwaltungsvorschriften (und
das ist dann auch ein "Aufstieg").
Das hier oft nicht mal Halbwissen, sondern Schwachsinn steht,
hängt aber auch mit der Komplexität der Materie zusammen.
Eine Vielzahl von leicht verschiedenen Laufbahnvorschriften,
die dann auch unterschiedlich gelebt werden (schön, wenn
theoretisch ein Master auch zum Aufstiegt "reicht",
blöd nur, wenn in der eigenen Behörde auf Jahre im voraus
ausgekungelt ist, welcher verdiente Mitarbeiter wann seinen
Aufstieg bekommt).
Man muss also trennen: was geht rechtlich, was geht praktisch
und wie ist das einzuschätzen. Die Antowrt auf Frage eins
sollte jeder, der ernsthaft in den hD will, selber rausfinden
können. Frage zwei lässt sich auch am besten mit konkreten
Einblicken in die eigene Behörde beantworten, hier kann man
aber auch mal in einem Forum nach Erfahrungen fragen. Frage
drei ist dann schon eher was zum diskutieren.

Ein Aspekt noch: es ist eine große Herausforderung in seiner
eigenen Behörde vom gD in den hD zu wechseln. Was früher die
Kollegen aus der morgentlichen Kaffee-läster-Runde waren,
sind plötzlich weisungsgebundene Mitarbeiter ggü. denen auch
unpopuläre Entscheidungen vertreten und durchgesetz werden
müssen.

antworten
WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Ich bin von einer Kommunalverwaltung zu einer obersten Bundesbehörde gewechselt.
Der Wechsel an sich gestaltete sich denkbar unspektakulär, da ich vorher Angestellter war und es auch jetzt während des Bewährungszeitraums weiterhin bin. Der Rest besteht aus Bewerbungen schreiben und Auswahlverfahren bestehen.

Meines Wissens ist auch die Mitnahme des Beamtenstatus möglich. Wenn einen der neue Dienstherr wirklich haben möchte, einigen sich die beiden Behörden entweder oder es wird eine "Kampfverbeamtung" durchgeführt, die den alten Verwaltungsakt erlöschen lässt.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Genau, wenn einen jemand verbeamten möchte, dann kann der alte Dienstherr recht wenig tun - mit der neuen Verbeamtung (=Verwaltungsakt=VA) erledigt sich der alte VA (alte Ernennung). Ich kenne das als "Raubverbeamtung" - allerdings ist es für einen neuen Dienstherren attraktiver sich mit dem alten zu einigen, um Pensionsrücklagen zu bekommen (denn eigentlich sollte der Dienstherr ja was an die Seite legen, für die späteren Pensionszahlungen *hust*, ein anderes Thema).

Wenn man den Dienstherren "richtig" wechselt, dann wäre so eine "unfreundliche" Lösung immer möglich. Schwieriger wird es bei ein und demselben Dienstherren (z.B. Land). Die Behörden des Landes NRW "bestehlen" sich z.B. nicht untereinander, da muss dann alles schön abgestimmt werden (und wenn einen die alte Behörde dann erst in 3 Monaten ziehen lassen will, so ist die tolle Stelle in der anderen weg... passiert auch bereits innerhalb einer Laufbahn). Sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kann um drei Monat verzögert werden (§ 27 IV LBG NRW).

Beamter sein ist auf der einen Seite echt nett, aber es gibt eben auch eine Kehrseite (und auch immer bedenken: Besoldungshöhe, Pension, Beihilfe, Heilfürsorge - das ist alles einfachgesetzlich geregelt, Bundestag oder Landtage müssen nur diese Gesetz ändern und die gesamte Ausgangslage verschiebt sich).

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Stimmt. "Weiterbildung" vom gD in den hD gibt es eigentlich nicht. Es hat aber immer schon Aufstiegsverfahren vom gD in den hD gegeben. Dafür werden dann die besten Beamten des gD ausgewählt. Das Aufstiegsverfahren ist eindeutig geregelt.

Lounge Gast schrieb:

In vielen Behörden wird man allerdings leider so oder so auf
eher wenig Gegenliebe mit solchen neumodernen Ideen wie einer
Weiterbildung vom gD in den hD stoßen.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Klaro, alles ist geregelt ;)

Das, auch der Ausgangsfrage hier zugrundeliegende, Problem ist einfach, dass der "normale" Aufstieg i.d.R. erst sehr spät im Berufsleben erfolgt (wenn überhaupt). Ich habe nun nur genauere Einblicke im Land NRW, aber da sind Leute im klassischen Aufstieg, die 50+ Jahre alt sind, wenn das Procedere startet. Irgendwann "lohnt" die Anstrengung dann auch nicht mehr, da man sich für noch 2-3 Jahre hD auf A13 den Allerwertesten aufreißt... M.E. ist das alles viel zu starr und unflexibel. Es ist doch total demotivierend im gD "festzusitzen", weil ein Aufstieg eh erst in 30 Jahren in Frage kommt (oder wie es ein Kollege aus dem Kommunalbereich sagte "durch Handauflegen"). Gute Leistung, sinnvolle Weiterbildung etc. sollte m.E. einfacher ermöglichen in den hD zu kommen. Auch von der Kultur in der Verwaltung sehe ich da aber Vorbehalte.
Ich glaube bei der Polizei geht das etwas "einfacher", bzw. ist von der Unternehmenskultur auch normaler/gewollt (da gibts ja Karrieren vom mittleren Polizeivollzugsdienst bis zum Polizeipräsidenten).

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Der normale Aufstieg findet nicht erst mit 50 statt. Das sind Praxisaufsteiger, früher als Verwendungsaufstieg bezeichnet. Der normale Aufstieg findet eher mit 40 oder noch früher statt. Das was Du über die Polizei schreibst ist zutreffend.

Lounge Gast schrieb:

Klaro, alles ist geregelt ;)

Das, auch der Ausgangsfrage hier zugrundeliegende, Problem
ist einfach, dass der "normale" Aufstieg i.d.R.
erst sehr spät im Berufsleben erfolgt (wenn überhaupt). Ich
habe nun nur genauere Einblicke im Land NRW, aber da sind
Leute im klassischen Aufstieg, die 50+ Jahre alt sind, wenn
das Procedere startet. Irgendwann "lohnt" die
Anstrengung dann auch nicht mehr, da man sich für noch 2-3
Jahre hD auf A13 den Allerwertesten aufreißt... M.E. ist das
alles viel zu starr und unflexibel. Es ist doch total
demotivierend im gD "festzusitzen", weil ein
Aufstieg eh erst in 30 Jahren in Frage kommt (oder wie es ein
Kollege aus dem Kommunalbereich sagte "durch
Handauflegen"). Gute Leistung, sinnvolle Weiterbildung
etc. sollte m.E. einfacher ermöglichen in den hD zu kommen.
Auch von der Kultur in der Verwaltung sehe ich da aber
Vorbehalte.
Ich glaube bei der Polizei geht das etwas
"einfacher", bzw. ist von der Unternehmenskultur
auch normaler/gewollt (da gibts ja Karrieren vom mittleren
Polizeivollzugsdienst bis zum Polizeipräsidenten).

antworten
WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Wenn ich mir das in unserer Behörde anschaue, dann kann ich wirklich niemandem empfehlen in den gD zu gehen. Viel Arbeit, schlecht bezahlt und man bekommt immer das Gefühl vermittelt, irgendwie "unten" zu sein.
Dann lieber ein anständiges Studium (=Master) und nach Verbeamtung auf A13 einsteigen und dann ein paar Jahre später auf A15 durchbefördert sein (na ja gut acht Jahre dauert es maximal). Wer auf Führung aus ist kann ja nach A16 oder perspektivisch auf ne B Stelle schielen, aber ansonsten hat man ne ruhige Kugel, interessante Aufgaben nach ein paar Jahren A15 mit Zulagen für eine 9-5 Sachbearbeiterstelle.

Das so generell. Ansonsten: Meines Wissens nach ist FH-Master oder Uni egal. Wenn es, wie den meisten heutzutage, nicht um das Studium, sondern um das Zeugnis geht, kann ich nur jedem empfehlen den Master an ner FH der Noten wegen zu machen - jedenfalls wenn der ÖD das Ziel ist.

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WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Der Blick auf "Deine" Behörde mag zutreffend sein. Verallgemeinern kann man das aber nicht. Gilt für Ministerien und Oberbehörden(Bundesämter ...), andernfalls ist man aber mit A15 schon in einer leitenden Position. Meistens auch ohne Aussicht auf A16. Wenn das bisherige Personal des h.D. in einer Behörde eine Laufbahnausbildung hat, kann man mit FH-Master schon im Nachteil sein. Man wird dann nicht als vollwertig angesehen sein. Findet die Verbeamtung aus einem Angestelltenverhältnis heraus statt, ist "FH" wohl eher egal. Natürlich bekommt der Gehobene Dienst das Gefühl vermittelt, "unten" zu sein. In diesen Behörden ist das nämlich die untere Arbeitsebene. Die Einstellungskriterien sind auch verschieden. Wer für den gehobenen Dienst genommen wird, kann nicht automatisch davon ausgehen, mit einem Master auch für den h.D. akzeptiert zu werden. Wer i gehobenen Dienst sehr gute Beurteilungen erhält, kann auch ohne Master in das Aufstiegsverfahren eintreten.

Lounge Gast schrieb:

Wenn ich mir das in unserer Behörde anschaue, dann kann ich
wirklich niemandem empfehlen in den gD zu gehen. Viel Arbeit,
schlecht bezahlt und man bekommt immer das Gefühl vermittelt,
irgendwie "unten" zu sein.
Dann lieber ein anständiges Studium (=Master) und nach
Verbeamtung auf A13 einsteigen und dann ein paar Jahre später
auf A15 durchbefördert sein (na ja gut acht Jahre dauert es
maximal). Wer auf Führung aus ist kann ja nach A16 oder
perspektivisch auf ne B Stelle schielen, aber ansonsten hat
man ne ruhige Kugel, interessante Aufgaben nach ein paar
Jahren A15 mit Zulagen für eine 9-5 Sachbearbeiterstelle.

Das so generell. Ansonsten: Meines Wissens nach ist FH-Master
oder Uni egal. Wenn es, wie den meisten heutzutage, nicht um
das Studium, sondern um das Zeugnis geht, kann ich nur jedem
empfehlen den Master an ner FH der Noten wegen zu machen -
jedenfalls wenn der ÖD das Ziel ist.

antworten
WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Bei deiner Behörde mag das so sein. Allgemein ist das im ÖD aber nicht so. Mit A14/15 ist man bei den Ministerien und Oberbehörden sozusagen ein Edelsachbearbeiter. In anderen Behörden sind die Abteilungsleiter so eingruppiert. "FH" hat immer einen negativen Beigeschmack. Und im ÖD wird nicht nur nach Noten eingestellt (bei Lehrern ist das so). Da sieht man sich immer ganz genau an, ob der Kandidat für die Laufbahn passt. Wer die Anforderungen für den g.D. erfüllt, muss nicht zwangsläufig mit Master auch in den h.D. kommen. Eine Laufbahnausbildung kann ziemlich hart sein. Und die ist im Ö.D. eher die Regel, nicht aber die von Dir beschriebene Ausnahme (Verbeamtung eines Angestellten).

Lounge Gast schrieb:

Wenn ich mir das in unserer Behörde anschaue, dann kann ich
wirklich niemandem empfehlen in den gD zu gehen. Viel Arbeit,
schlecht bezahlt und man bekommt immer das Gefühl vermittelt,
irgendwie "unten" zu sein.
Dann lieber ein anständiges Studium (=Master) und nach
Verbeamtung auf A13 einsteigen und dann ein paar Jahre später
auf A15 durchbefördert sein (na ja gut acht Jahre dauert es
maximal). Wer auf Führung aus ist kann ja nach A16 oder
perspektivisch auf ne B Stelle schielen, aber ansonsten hat
man ne ruhige Kugel, interessante Aufgaben nach ein paar
Jahren A15 mit Zulagen für eine 9-5 Sachbearbeiterstelle.

Das so generell. Ansonsten: Meines Wissens nach ist FH-Master
oder Uni egal. Wenn es, wie den meisten heutzutage, nicht um
das Studium, sondern um das Zeugnis geht, kann ich nur jedem
empfehlen den Master an ner FH der Noten wegen zu machen -
jedenfalls wenn der ÖD das Ziel ist.

antworten
WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Haha wer will schon im öD arbeiten? Da gilt das EdK-Prinzip, das besagt, dass bei falscher Entscheidung das Ende der Karriere (EdK) gilt und bei guten Arbeiten es keine Beförderung. Dementsprechend ist das Arbeitsniveau. Wer natürlich um 15:30 den Stift fallen lassen will, um in den örtlichen Taubenzüchterverein zu gehen, dem sei das geraten. Aber viel verdienen und spannende Themen findet man dort nicht

antworten
WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Das Gehalt ist nicht gut. Das stimmt. EdK ist üblicherweise A15. Das erreicht man nur mit ordenlicher Arbeit. Aber der ÖD hat sehr vielfältige Aufgabenbereiche, die zum Teil sehr spannend sind. Mitunter auch wissenschaftlich anspruchsvoll ausserhalb der Unis und FHs. Halt nur nicht so sehr für BWL/Wiwis. Bei anderen Studienrichtungen kann das aber extrem interessant sein. Hatte mal als Werkstudent in der (natruwissenschaftlichen) Forschungsabteilung einer Bundesbehörde gearbeitet. Aber die BWL-Aufgaben in der Industrie sind ja eigentlich auch nicht so umwerfend?

Lounge Gast schrieb:

Haha wer will schon im öD arbeiten? Da gilt das EdK-Prinzip,
das besagt, dass bei falscher Entscheidung das Ende der
Karriere (EdK) gilt und bei guten Arbeiten es keine
Beförderung. Dementsprechend ist das Arbeitsniveau. Wer
natürlich um 15:30 den Stift fallen lassen will, um in den
örtlichen Taubenzüchterverein zu gehen, dem sei das geraten.
Aber viel verdienen und spannende Themen findet man dort nicht

antworten
WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Und nächste Woche kommt wieder einer der vielen Lehrer-Bash-Threads, in denen sich ein Big4-Young-High-Potential aufregt, weil er doch mal nachgerechnet hat, was ein verbeamteter Lehrer netto verdient... Das passt nur bedingt zusammen :-)

Lounge Gast schrieb:

Haha wer will schon im öD arbeiten? ... Wer
natürlich um 15:30 den Stift fallen lassen will, um in den
örtlichen Taubenzüchterverein zu gehen, dem sei das geraten.
Aber viel verdienen und spannende Themen findet man dort nicht

antworten
WiWi Gast

Re: FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

Was willst Du uns damit sagen? Substanziell ist der Aussage nichts zu entnehmen. Öffentlicher Dienst ist Verwaltung in Behörden und das ist in Verordnungen geregelter Dienst nach Vorschrift. Wenn Du mit dem "forschen" meinst, kannst Du ja nur die geförderten Institute meinen wie IGD o.ä.

Ich habe in meiner Aussage auch keine Referenten/Sachbearbeiter-Jobs in den Konzernen gemeint. Da ist man auch nur ein unbedeutendes Rädchen (ohne Verzahnung) im Maschinenraum eines Dickschiffs.

Lounge Gast schrieb:

Das Gehalt ist nicht gut. Das stimmt. EdK ist üblicherweise
A15. Das erreicht man nur mit ordenlicher Arbeit. Aber der ÖD
hat sehr vielfältige Aufgabenbereiche, die zum Teil sehr
spannend sind. Mitunter auch wissenschaftlich anspruchsvoll
ausserhalb der Unis und FHs. Halt nur nicht so sehr für
BWL/Wiwis. Bei anderen Studienrichtungen kann das aber extrem
interessant sein. Hatte mal als Werkstudent in der
(natruwissenschaftlichen) Forschungsabteilung einer
Bundesbehörde gearbeitet. Aber die BWL-Aufgaben in der
Industrie sind ja eigentlich auch nicht so umwerfend?

Lounge Gast schrieb:

Haha wer will schon im öD arbeiten? Da gilt das
EdK-Prinzip,
das besagt, dass bei falscher Entscheidung das Ende der
Karriere (EdK) gilt und bei guten Arbeiten es keine
Beförderung. Dementsprechend ist das Arbeitsniveau. Wer
natürlich um 15:30 den Stift fallen lassen will, um in den
örtlichen Taubenzüchterverein zu gehen, dem sei das
geraten.
Aber viel verdienen und spannende Themen findet man dort
nicht

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Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst

Screenshot der Internetseite paul.schubbi.org zu Gehältern und Besoldung im öffentlichen Dienst.

Das Online-Angebot von Markus Klenk bietet jeweils Gehalts-Rechner für den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, für den Bundesangestellten-Tarif und für die Beamtenbesoldung.

Bain-Karriereprogramm »Red Carpet« für Berufseinsteiger

Bain-Karriereprogramm "Red Carpet": Von oben aufgenommen betritt eine Business-Frau gerade einen roten Teppich.

Das neue Karriereprogramm „Red Carpet“ der Strategieberatung Bain & Company unterstützt Studenten beim Berufseinstieg. Ob Wirtschaftswissenschaftlerin oder Wirtschaftswissenschaftler im ersten Semester, Jurist im Staatsexamen oder Psychologiestudentin im Master: Das Karriereprogramm „Red Carpet“ richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen und Semester.

Studie: Hochschulabsolventen starten erfolgreich ins Berufsleben

Berufsstart: Ein Vogel landet im Getümmel.

Die Arbeitslosenquote liegt sowohl für Fachhochschul- als auch für Universitätsabsolventen mit traditionellen Abschlüssen – Diplom, Magister, Staatsexamen - nach einem Jahr bei 4 Prozent. Bachelors sind sogar noch seltener arbeitslos (3 Prozent, FH bzw. 2 Prozent Uni). Das zeigt die aktuelle Absolventenstudie des HIS-Instituts für Hochschulforschung (HIS-HF).

Broschüre: Startklar - Tipps und Infos für Uni-Absolventen

Berufseinstieg: Ein Lego-Männchen steht am Start in einem Labyrint.

Wie gelingt der Start in den Beruf am besten? Hilfestellung leistet die Broschüre »Startklar«, die vom Informationszentrum der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar neu aufgelegt wurde. Uni-Absolventen finden dort nützliche Tipps, wie sie ihrem Traumjob näher kommen.

Millenials mit Angst um Arbeitsplatz durch holprigen Berufsstart

Eine Frau klettert - wie nach dem Berufseinstieg - in einer Halle nach oben.

Die Generation Y, der zwischen 1980 und 1999 Geborenen, ist durch Probleme beim Berufseinstieg geprägt. Die Konsequenzen sind ein Gefühl der Unsicherheit und Angst um den Arbeitsplatz. Die unter 35-Jährigen Millenials denken zudem überwiegend individualistisch, zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.

Bildung auf einen Blick: Start ins Berufsleben funktioniert

Blick auf Berufseinstieg: Der Gesichtsausschnitt einer Frau mit Auge und Augenbraue.

Die aktuelle OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“ bestätigt: Die deutsche Erwerbslosenquote liegt in allen Bildungsbereichen unter dem OECD-Durchschnitt. Das berufliche Bildungssystem in Deutschland beweist seine Stärke durch den reibungslosen Übergang von der Ausbildung in den Beruf. Der Bericht zeigt, wer einen Studienabschluss ergreift, hat einen Gehaltsvorteil von mehr als 50 Prozent. Im Ländervergleich sind in Deutschland besonders MINT-Studiengänge beliebt.

Vitamin-B beim Berufseinstieg der Königsweg

Eine goldene selbstgebastelte Krone symbolisiert die kostbaren Beziehungen beim Berufseinstieg.

Hochschulabsolventen, die über persönliche Kontakte ihre erste Stelle finden, erzielen höhere Gehälter, haben bessere Aufstiegschancen und bleiben diesem Arbeitgeber länger treu, so lautet das Ergebnis einer Absolventenbefragung vom Bayerischen Staatsinstitut für Hochschulforschung.

Junge Menschen starten immer später ins Berufsleben

Ein Gemälde an einer geschlossenen Garage von Menschen, die in einer Kneipe sitzen und der Schrift:...what else?!

Anteil der Erwerbstätigen unter den jungen Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren von April 1991 bis Mai 2003 deutlich von 63% auf 48% gesunken.

McKinsey-Fellowship: Einstiegsprogramm Marketing & Sales für Studenten

Ein Mann geht mit großen Schritten an einem Graffiti mit dem Inhalt: Good vorbei.

Hochschulabsolventen mit ersten Berufserfahrungen und Interesse an Marketing und Vertrieb können sich ab sofort für das Marketing & Sales Fellowship von der Unternehmensberatung McKinsey & Company bewerben. Der neue Jahrgang des Programms startet zum 1. Oktober 2017 in Düsseldorf, München oder Köln. Die Bewerbung ist bis zum 23. April 2017 möglich.

Literatur-Tipp: Top-Karriere mit Staufenbiel Wirtschaftswissenschaftler

Handbuch-Staufenbiel Wirtschaftswissenschaftler 2010

Der erste Job soll top sein: Wer als Wirtschaftswissenschaftler nach der Uni durchstarten will, sollte auch Experte in Sachen Karriere, Bewerbung, Arbeitgeber und Einstiegsgehälter sein. Wie es mit Karriere und Jobeinstieg klappt, das zeigt zweimal im Jahr jeweils die aktuelle Ausgabe von »Staufenbiel Wirtschaftswissenschaftler«.

Fit für das Leben nach dem Studium

Drei Sprinter symbolisieren den Berufstart nach dem Studium.

Ein Studium prägt fürs Leben. Studierende der Wirtschaftswissenschaften können meist gut mit Geld umgehen und später auch im privaten Bereich wirtschaftlich handeln. Einigen fällt es dennoch schwer, direkt nach dem Abschluss Fuß zu fassen. Dann heisst es plötzlich, sich mit Schulden aus der Studienzeit herumzuschlagen, auf Wohnungssuche zu gehen, umzuziehen oder vielleicht sogar direkt eine Familie zu gründen. Einige Tipps helfen beim Start ins „echte Leben“.

Antworten auf FH-Master für den höheren Dienst oder zwingend Uni?

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