Hallo,
ich arbeite seit dem 1. Oktober 2009 als Prüfungsassistent bei einer Big4-WPG.
Davor habe ich ein Absolventenpraktikum bei einer StB-Gesellschaft gemacht: 15 Wochen.
Meine Frage ist nun, ob ich den StB schon im Oktober 2011 machen könnte. (Ich bin Diplom-Kaufmann, dh habe ein Studium mit einer Regelstudienzeit von min. 8 Semestern; damit reichen 2 Jahre Berufserfahrung aus).
Die StB-Kammer meines Bundeslandes stellt für die Anerkennung der 2-jährigen praktischen Zeit folgende Bedingungen:
''1) Im Prüfungsjahr kann der normale/tarifliche/vertragliche Erholungsurlaub des Vorjahres für Unterbrechungen
der praktischen Tätigkeit in Anspruch genommen werden.
2) Nicht anrechenbar sind insbesondere:
- Unterbrechungen wegen des Besuchs von firmeninternen und -externen Fortbildungsveranstaltungen
und Lehrgängen, sowie längerer Krankheit (mehr als drei zusammenhängende Arbeitstage),
- Beurlaubungen als Zeitausgleich für Überstunden, Bonusumwandlung durch Zeitguthaben,
- Erziehungsurlaub,
- sonstige Beurlaubungen (z.B. Sonderurlaub), die über den vereinbarten Erholungsurlaub hinausgehen''
(Quelle: StB-Kammer meines Bundeslandes. Ich habe die Nummerierung der Übersicht wegen geändert).
In der Regel hat man pro Jahr bei einer Big4-WPG ca. 4-5 Wochen firmeninterne Kurse. Da ich in 2009 nur 2 Wochen Schulung hatte und man die Kurse in 2011 zu einem Teil auf die Zeit nach dem schriftlichen Examen legen könnte, rechne ich mit mit 10 Wochen Schulung bis zum Oktober 2011.
Dh, ich hätte eigentlich noch einen Puffer von 5 Wochen aus meinem Praktikum bezüglich der Anforderung der 2-jährigen Berufserfahrung.
Jetzt hätte ich erst einmal eine Verständnisfrage zum Punkt 1) (siehe oben)
--> kann man nur den Urlaub des Vorjahres nehmen oder auch den Urlaub des Prüfungsjahres (in diesem Fall den ganzen Urlaub oder nur anteilig bis Oktober?)
Zudem hätte ich noch einige Fragen zu Punkt 2) (siehe oben):
a) Für die Vorbereitung auf das StB-Examen sollte man genügend Zeit einplanen (nach Erfahrungsberichten ca. 4 Monate)
--> kleine Rechnung: 27 Tage Jahresurlaub (=ca. 5 Wochen) aus
dem Vorjahr
- 5 Wochen Jahresurlaub aktuelles Jahr
- 5 Wochen Puffer aus dem Praktikum
(Überstundenabbau)
=15 Wochen Examensvorbereitung
--> Dh., Beginn der Examensvorteitung 18.06.2011, Examen:
Anfang Oktober 2011. Würde das ausreichen?
b) bei der Rechnung in a) muss man bedenken, dass ich im Laufe der 2 Jahre bestimmt Überstunden abbauen muss, die laut 2) nicht zu der 2-jährigen berufspraktischen Zeit hinzugerechnet werden. D.h. ich werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit min. 5 Wochen Überstunden abbauen müssen (in 2 Jahren), sodass die Rechnung nun so aussehen würde:
15 Wochen theoretische Vorbereitungszeit
- 5 Wochen Überstudnenabbau (min.)
= 10 Wochen tatsächliche Vorbereitungszeit
-->10 Wochen sind nun definitiv zu knapp. Daher meine dritte Frage:
c) Meine WPG stellt mir ein Budget für Examen zur Verfügung, das ich entweder in Zeit umwandeln kann (= Freistellung) oder in Form von Geld in Anspruch nehmen kann.
--> Wird die Zeit der Feistellung als
i) "Arbeitszeit" im Sinne der 2-jährigen berufspraktischen
Zeit gewertet oder als
ii) zusätzlicher Urlaub (Sonderurlaub)?
Vielen Dank für eure Erfahrungsberichte!
Einge letzte Frage hätte ich noch:
Von einem Bekannten aus dem Advisorybereich einer anderen WPG habe ich erfahren, dass man die eigenen Kandidaten beim Examen fördern möchte und deswegen bei den ganzen formalen Kriterien "ein Auge zudrückt", dh, nicht jede firmeninterne Fortbildung als Unterbrechung der zweijährigen berufspraktischen Zeit (bzw. 3 jährigen beim WP) angibt. Habt ihr solche Erfahrungen gemacht oder ist das absolut unüblich?
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