Das Urteil des Bundesveraltungsgerichtes ist ein Grundsatzurteil. Es wird klar definiert, was ein Studentenstatus ist und was nicht. Daran müssen sich alle anderen Gerichte und Instanzen halten:
Wer keine Bemühungen zeigt, den Abschluss in angemessener Zeit anzugehen ist Scheinstudent. Ein Scheinstudent hat kein Anrecht auf Vergünsitgungen von Studenten. Hinzu kommt eine erweiterte Defintion aus dem Sozialrecht: Die 20-Stunden-Arbeits-Regel.
Mehr braucht man im deutschen Recht nicht, um daraus die Strafbarkeit abzuleiten, die so gut wie alle Kommentare und Äußerungen von Juristen bestätigen. Bezeichnenderweise gibt es ja so gut wie keine Meinungen, die deine Sicht bestätigen, sonst hättest du die schon tausendmal gepostet.
Deine Kampf, denn du hier alleine gegen alle anderen führst, ist sinnlos. Du versteht einfach nicht, wie in Deutschland Recht gemacht wird und das Entscheidungen der obersten Gerichtsbarkeiten sich auf alle anderen auswirken.
Selbst wenn die Form von Betrug heute nicht konsequent verfolgt wird, heißt das nicht, dass das morgen nicht kommt. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Auch beim Bafög, hat jeder behauptet, dass der Bafög-Betrug keine Straftat ist, sondern nur ein Gentlemen-Vergehen. Pustekuchen. Plötzlich ist der Staat rigoros dagegen vorgegangen und es gab Hunderttausende von Urteilen.
Für dich gilt: Ahnungslosigkeit ist auch nicht schlimm. Du bist ja Wiwi. Schlimm ist es aber, wenn ich andere reinreite, weil ich mir mein eigenes Verhalten oder besser meinen Betrug schön rede.
Lounge Gast schrieb:
Es gibt kein Urteil, welches "Semesterticket trotz
Job" als Straftat eingestuft hat.
Die Klärung des BVerwG bezieht sich eindeutig auf einen
anderen (Bafög-)Fall und hat mit dem Threadthema nichts zu
tun (zu deiner Information: Der Threadtitel heisst NICHT
"Bafög trotz Job"). Etwaige Äußerungen von
Fachleuten sind MEINUNGEN. Es gibt so ziemlich zu jedem Thema
mindestens zwei, meistens noch viel mehr Auffassungen, von
dem was richtig sein könnte. Ein Urteil hat es allerdings
bisher nie gegeben (s. einleitender Satz). Dass, was du hier
versuchst zu machen, sind die MEINUNGEN, die natürlich
öffentlich gemacht werden dürfen, zu einer, (ACHTUNG!!),
"juristisch eindeutig geklärten Sache" zu machen.
Dass das Unsinn ist, wurde dir schon mehrmals geschrieben, du
wirst es aber auf Teufel komm raus nicht verstehen wollen und
weiterhin behaupten, dass jeder, der sich einschreibt,
während er Vollzeit tätig ist, sich irgendwas
"erschleichen" will, was eine haltlose
Unterstellung bei vollkommener Unkenntnis der jeweiligen
Sachlage ist.
Ich weiss, dass du es nach diesem Post noch immer nicht
verstanden haben wirst und wünsche dir noch viel Spaß in
deiner Traumwelt, in der die Welt nur so aus
"Betrügern" besteht. Effektiv hast du nur bewiesen,
dass eine Diskussion mit dir keinen Sinn macht, da du als
Laie irgendwelche Sachverhalte, von denen du nichts
verstehst, zusammenrechnest und das unumstößlich als die
absolute rechtmäßige Wahrheit versuchst zu verkaufen.
Inhaltlich ist und bleibt es aber Quatsch.
Lounge Gast schrieb:
Fachleute?
haltlosen
x-ten
1987,
aufgegriffen
einen
für
Professoren,
geklärt.
Verkommenheit.
haben. Sowas geht doch nicht!
antworten