Bewerbungskostenerstattung und Reisekostenerstattung
Bewerbungskostenerstattung und Reisekostenerstattung sollen den Berufseinsteiger finanziell entlasten. Wer sich im Examen rechtzeitig als arbeitssuchend meldet, kann sich einen Teil seiner Bewerbungskosten vom Arbeitsamt erstatten lassen.

Bewerbungskostenerstattung
Bewerbungen, das ist eine Binsenweisheit, kosten Zeit, Nerven und jede Menge Geld. Auf dem Marathon von der ersten Stellensichtung bis zur Jobaufnahme fallen nicht selten Kosten an, die sich insbesondere für Arbeitslose zu einer echten finanziellen Belastung auswachsen können. Unbillige Härte« nennt das der Gesetzgeber und begegnet ihr, indem er dem davon betroffenen Personenkreis - den Arbeitslosen - diverse Hilfsleistungen offeriert.
Von diesen soll im Folgenden, möglichst praxisnah, die Rede sein. Die angesprochenen Hilfsleistungen umfassen Bewerbungskosten und Reisekosten in Verbindung mit dem Vorstellungstermin. Sie sind im Sozialgesetzbuch (SGB) III gesetzlich verankert und werden von den Arbeitsämtern gezahlt. Studierende im Examen können die Leistungen unter gewissen Umständen in Anspruch nehmen.