Ceterum censeo schrieb am 18.01.2021:
Um es einmal ganz kurz zu machen: Durch deine Zweitbeschäftigung überschreitest du wohl in mindestens 3 Monaten die Grenzwerte der studentischen Krankenversicherung, wodurch eine Beitragspflicht entsteht, die auch deine Einkünfte von Arbeitgeber A umfasst. Daher ist es nun an diesem, diese Beiträge abzuführen. Wenn er hier zur Prüfung ein paar Nachweise von deiner Seite benötigt, kannst du mEn ihm diese zur Verfügung stellen. Ich würde wagen zu behaupten, deine Vergütung im Praktikum ist für ihn (außer zur Berechnung der KV-Beiträge) ziemlich irrelevant. ;-)
Liebe Grüße
Hier der TE:
Der Meinung war ich auch, also das AG A während meines (freiwilligen Praktikums) zu geringe/keine Beiträge abgeführt hat und dies nun nachberechnet werden soll. Die Abrechnungen werde ich natürlich weiterreichen
Ich war mir jedoch sicher, dass beide AG seitens der KV über Eingruppierung & abzuführende Beiträge benachrichtigt werden würden, insbesondere, da ich ja vor dem Praktikum sämtliche Beschäftigungen inkl. Gehalt & Stunden in dem Fragebogen angegeben habe.
Deshalb die Frage, ob AG A es nicht evtl. versäumt hat, mich richtig einzugruppieren.
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