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Startup als UG/GmbH oder KG

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WiWi Gast

Startup als UG/GmbH oder KG

Hallo zusammen,

wir sind 3 Studenten, jeweils kurz vor dem Abschluss unseres Studiums, und haben während des letzten Jahres eine, einfach gesagt, Webapplikation entwickelt. Von potentiellen Kunden haben wir richtig gutes Feedback bekommen und wollen nun mit einer Closed Beta starten.

Die Frage ist, welche Rechtsform wir dafür wählen. Wir haben initial an die UG oder wenn wir die 25k zusammen bekommen GmbH gedacht. Wir wären alle 3 Gesellschafter und einer würde als GF eingesetzt werden. Nun wurde uns vom Notar davon abgeraten. Die 2 anderen Gesellschafter sind zwar sehr gut abgesichert, die Gefahr, dass sich der GF (3. Gesellschafter) von uns unbewusst strafbar macht (zb Insolvenzverschleppung) sei wohl aber recht hoch und wir sollen stattdessen lieber eine KG oder GbR gründen. Insolvenzverschleppung ist eine Straftat, man wäre also vorbestraft und würde sich die berufliche Zukunft verbauen. Das ist insbesondere bei den Berufen, die wir anstreben (u.a. Medizin, Pilot) eigentlich ein NoGo. Zudem haftet der GF ja in vielen Szenarien (zb. Wenn man unbewusst gegen Wettbewerbsrecht verstößt und abgemahnt wird) trotzdem privat. Bei unserem Geschäftsmodell sehe ich die Gefahr durch bloße Misswirtschaft in finanzielle Schieflage zu geraten, als eher gering an.

Die KG erscheint für unsere Ausgangslage tatsächlich nicht schlecht. Auch hier sind die 2 Kommanditisten sehr gut abgesichert und haften nicht privat. Der eingesetzte Komplementär würde zwar voll privat haften, da wir als Studenten jedoch (quasi) kein Privatvermögen haben, können wir quasi auch nichts verlieren. Rechtliche Verpflichtungen, wie bei der GF der UG/GmbH, hat der Komplementär aber nicht und kann sich so quasi nicht "ausversehen" strafbar machen. Und auch die Gefahr der Privatinsolvenz sehe ich beim Komplementär einer KG in unserem Fall nur unwesentlich höher an als beim GF einer UG. Wie gesagt sehe ich bei uns die Gefahr durch Misswirtschaft in Schieflage zu geraten (im Gegensatz zu zb. einem Handwerksbetrieb) als relativ gering an. Bei sowas wie einer Wettberwerbsrechts-klage haften sowieso beide privat. Und selbst wenn, sind 3 Jahre Privatinsolvenz ja nicht so schlimm wie vorbestraft zu sein.

Wie seht ihr das? Warum gründen denn dann so wenige eine KG? Welche Nachteile übersehe ich?

VG

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