Der Bildungskredit - Studententräume werden wahr!
Der einkommensunabhängige und zinsgünstige Bildungskredit für Schüler und Studierende bietet für bis zu 24 Monate eine zusätzliche Liquidität von 300 Euro pro Monat.
Vergabebedingungen für den Bildungskredit
Grundsätzlich wird der Bildungskredit nur bis zum Ende des 12. Studien-/Hochschulsemesters vergeben, es sei denn, die Ausbildung kann innerhalb des möglichen Förderzeitraums, das heisst innerhalb der maximalen Laufzeit des Bildungskredites, abgeschlossen werden. Die Altersgrenze liegt bei 36 Lebensjahren.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Voraussetzung für die Kreditvergabe ist, dass eine fortgeschrittene Studienphase erreicht und
- die Zwischenprüfung des Studienganges bestanden ist,
- ein Masterstudium oder
- ein postgraduales Diplomstudium aufgenommen worden ist.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Bildungskredits besteht nicht. Der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte wird nur gefördert, wenn die Ausbildung mit der an einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist.
Die Auszahlungsphase des Kredits endet, wenn die geförderte Ausbildung beendet, abgebrochen, unterbrochen oder die Fachrichtung gewechselt wird. Im Falle einer Unterbrechnung oder eines Fachrichtungswechsels kann eine Förderung jedoch erneut beantragt werden.
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