Frage(n) zum Wechsel/Verlust des Prüfungsanspruches
Hi Leute!
Ich habe einige Fragen zum Wechsel meines Studiengangs, die mich gerade beschäftigen. Da meine Fragestellung etwas komplex ist, versuche ich, das Ganze hier so verständlich wie möglich auszuführen...
Kurz zu den Rahmenbedingungen:
Ich habe bis kurz vor Ende des Sommersemesters 2017, genauer gesagt bis zum 18. September 2017, an der Universität Heidelberg Englisch und Biologie als polyvalenten Bachelor mit Lehramtsoption studiert. Gegen Ende des 4. FS habe ich mich exmatrikuliert, da sich mein Berufswunsch deutlich geändert hat und ich den Beruf des Gymnasiallehrers nicht ausüben möchte. Ich habe dann einige Zeit normal gearbeitet (Ich habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Krankenpfleger) und möchte jetzt anfangen, an der Hochschule Ludwigshafen Pflegepädagogik zu studieren.
Nun möchte die Hochschule Ludwigshafen bei Immatrikulation ein Notentranskript sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt bekommen. Ich habe mich diesbezüglich mit der Universität Heidelberg in Verbindung gesetzt. Dort sagte man mir, dass man mir zwar ein Transkript, aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen kann, da ich bei meiner Exmatrikulation noch zu Prüfungen angemeldet gewesen bin. Zu diesen Terminen bin ich nicht erschienen (da ich ja, wie ich dachte, durch die Exmatrikulation gar nicht mehr zu Prüfungen in Frage kam). Da mich die Exmatrikulation anscheinend nicht, wie ich dachte, "automatisch" von den Prüfungen abgemeldet hat, blieben die Termine verbindlich bestehen und wurden als Fehlversuch gewertet. Dies hat zumindest bei einer Prüfung in Biologie dazu geführt, dass der Nachtermin damit ein Fehlversuch wurde, was in diesem Studiengang zum Erlöschen des Prüfungssanspruches führt. Ob noch weitere Prüfungen z.B. in Englisch oder in den fachübergreifenden Leistungen davon betroffen waren, kann ich im Moment nicht sagen, da ich vom Prüfungssekretariat hierzu noch keine Antwort bekommen habe.
Nun wäre das ja Alles kein Weltuntergang, da mein neuer Studiengang Pflegepädagogik kaum als "artverwandt" zum Gymnasiallehramt Biologie und Englisch zählen kann, und damit von einer Sperre oder Ähnlichem wohl nicht betroffen wäre. Was mir allerdings Bauchschmerzen bereitet ist die Tatsache, dass es tatsächlich eine Veranstaltung gibt, die auch in Pflegepädagogik auftaucht, und zwar "Pädagogische Psychologie" aus den ÜKs. Diese hatte ich im 2. FS belegt und auch bestanden.
Nun meine Fragen:
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Mal angenommen, ich habe meinen Prüfungsanspruch vom Lehramtsstudium tatsächlich endgültig, vielleicht auch in beiden Fächern verloren. Ist es dann ein Problem, dass diese eine Veranstaltung auch im Curriculum meines neuen Studiengangs auftaucht, auch wenn ich sie bereits erfolgreich absolviert hatte? Würde sich eine Prüfungsunfähigkeit aus Englisch/Bio also auch auf den ÜK-Teil meines Altstudiums erstrecken?
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Kann man auch für die Lehramtsoption seinen Prüfungsanspruch verlieren? Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich da zum Zeitpunkt der Exmatrikulation für irgendwas angemeldet war. Das BOP1 hatte ich beispielsweise bereits absolviert, war aber noch nicht bei dem Nachbereitungstermin...
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Ludwigshafen hat noch eine weitere Klausel in der Zulassungsordung: Man darf den Prüfungsanspruch nicht im selben Fach ODER in zwei beliebigen anderen Fächern verloren haben. Gilt mein Lehramtsstudium als "ein Fach"? Oder Bio, Englisch und die ÜKs einzeln? In dem Fall hätte ich ja gelitten, wenn sich herausstellt, dass ich in Englisch ebenfalls meinen Anspruch verloren habe...
- Ist irgendwas von dem Obigen überhaupt relevant, da ich ja von einer Uni auf eine Hochschule wechseln möchte? Oder ist das Grundkonzept so verschieden, dass das Eine mit dem Anderen gar nichts zu tun hat und ich somit unbesorgt sein kann?
Ich hoffe, jemand kann mir etwas weiterhelfen, da mir das ganze schon sehr im Magen grummelt und ich meine Bewerbung in Ludwigshafen evtl. zurückziehen würde, wenn klar wäre, dass ich dort eh nicht studieren kann... Ich bedanke mich für alle Antworten im Vorraus!
LG
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