Statistik: Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten
Die IKT-Erhebung ist eine europäische Erhebung, die jährlich durchgeführt wird. Mit der Befragung über die Nutzung von IKT in privaten Haushalten werden Daten zur Nutzung moderner Informationstechnologien erhoben.
Wie wird die IKT in privaten Haushalten erhoben?
Die Erhebung wird in Deutschland als eigenständige Befragung durchgeführt und erfolgt in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der Länder. Das Statistische Bundesamt übernimmt die Koordination auf europäischer Ebene und die methodische, technische und organisatorische Vorbereitung der Erhebung. Die Statistischen Ämter der Länder sind für die Anwerbung und die Befragung der Haushalte zuständig. Die Aufbereitung und Auswertung der Daten sowie die Veröffentlichung der Bundesergebnisse wird wiederum vom Statistischen Bundesamt übernommen. Der Berichtszeitraum ist das 1. Quartal eines Berichtsjahres bzw. der Zeitraum von 2. Quartal des Vorjahres bis zum 1. Quartal des Berichtsjahres. Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.
Die europäische Rechtsgrundlage für die Erhebung ist die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (ABl. EU Nr. L 143 S. 49), geändert durch Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EU Nr. L 393 S. 1) sowie die Verordnung (EG) Nr. 847/2007 der Kommission vom 18. Juli 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (ABl. EU Nr. L 187 S. 5) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007.
Seit dem Erhebungsjahr 2006 ist für die IKT-Erhebung zusätzlich das Gesetz über die Statistik der Informationsgesellschaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz (Info-GesStatG)) vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3685) als nationale Rechtsgrundlage maßgebend.