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Statistik: Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)

(destatis - Laufende Wirtschaftsrechnungen) Was beschreibt die Rechnung, wie werden die Daten ermittelt, wie genau sind die Ergebnisse der Rechnung?

Wie werden die Laufenden Wirtschaftsrechnungen erhoben?
Im Rahmen der
LWR werden in Deutschland private Haushalte jährlich zu ihren Einkommensverhältnissen, zum Konsumverhalten, zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern befragt. In der Erhebung sind nur solche Haushalte vertreten, die freiwillig Angaben zu den in den Erhebungsunterlagen gestellten Fragen machen. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708 6, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. März 1991 (BGBl. I Seite 846) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I Seite 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I Seite 2246). Erhoben werden Angaben zu §2 des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte. Die Erteilung der Auskunft ist nach §4 dieses Gesetzes in Verbindung mit §15 Absatz 1 Satz 1 BStatG freiwillig.

Die methodischen Grundlagen der LWR haben im Laufe der Zeit folgende Änderungen erfahren: Bis zum Jahr 1998 zeichneten 2.000 Haushalte ein Jahr lang detailliert ihre Einnahmen und Ausgaben auf. Die befragten Haushalte stammten aus den drei ausgewählten Haushaltstypen: 2-Personen-Rentnerhaushalt, 4-PersonenArbeitnehmerhaushalt mit mittlerem Einkommen und 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt mit höherem Einkommen. Aufgrund der zunehmenden Vielfalt von Lebenslagen war eine Vertretung aller privaten Haushalte durch diese drei Haushaltstypen nicht mehr gegeben. Mit dem zusätzlichen Ziel der Harmonisierung der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte wurde sowohl der Befragtenkreis ausgedehnt als auch der Anschreiberhythmus verändert.

Seit 1999 sind - mit Ausnahme der Haushalte von Selbstständigen und Landwirten - alle privaten Haushalte in den Laufenden Wirtschaftsrechnungen vertreten. Von 1999 bis 2004 gab eine repräsentative Quotenstichprobe von 6 000 Haushalten über jeweils vier Berichtsmonate (d. h. einen Monat je Quartal) Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben. Zur weiteren Harmonisierung mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wurde die Umgestaltung der LWR fortgesetzt.

Seit dem Erhebungsjahr 2005 wird die LWR als Unterstichprobe aus der letzten EVS realisiert. Ausgewählte Haushalte bilden bis zur nächsten EVS-Befragung die Stichprobe der LWR. Mit jeder neuen EVS steht eine neue Auswahlgrundlage für die LWR zur Verfügung. In den Erhebungsjahren der EVS entfällt eine eigenständige LWR-Erhebung. 2 000 Haushalte führen jeweils drei Monate hintereinander ihre Anschreibungen (Quartalsanschreibung) durch, so dass der Stichprobenumfang für das Erhebungsjahr insgesamt 8 000 Haushalte umfasst. Die Ergebnisse der LWR aus Jahren mit unterschiedlichen Erhebungsmethodiken sind nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.

Seit dem Jahr 2004 werden die Allgemeinen Angaben erstmalig auch als Online-Befragung durchgeführt, d. h. neben der schriftlichen Ausfüllung des entsprechenden Fragebogens haben die Haushalte die Möglichkeit, ihre Angaben in elektronischer Form per Internet-Fragebogen zu machen. Die Daten der online meldenden Haushalte werden in das Gesamtergebnis aller Haushalte einbezogen. Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen in ihrer neu konzipierten Form seit 1999 untergliedern sich in zwei eigenständige Erhebungsteile:


Die Ergebnisse der befragten Haushalte werden auf die Grundgesamtheit von ca. 34 Mill. Haushalten (ohne Selbstständige und Landwirte) hochgerechnet.

 

  1. Seite 1: Statistik: Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)
  2. Seite 2: Wie werden die Laufenden Wirtschaftsrechnungen erhoben?
  3. Seite 3: Wo werden die Ergebnisse der Laufenden Wirtschaftsrechnungen veröffentlicht?

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