Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hinreise und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeitszeit zu vergüten. So lautet das aktuelle Urteil 5 AZR 553/17 des Bundesarbeitsgerichts.