Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung
![Geschäftsreisen: Wartebereich am Flughafen - Das Warten zählt laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeit](/images/versions4/flughafen-geschaeftsreisen-arbeitszeit_thumb.jpg)
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hinreise und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeitszeit zu vergüten. So lautet das aktuelle Urteil 5 AZR 553/17 des Bundesarbeitsgerichts.