Vermögensbildung 8 - Riester-Rente 1
Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im achten Teil geht es um die Grundlagen der Riester-Rente.
Geförderte Kapitalanlagen: 1. Private Altersvorsorge
Bei der privaten Altersvorsorge schließt man einen Altersvorsorgevertrag bei einem selbst gewählten Anbieter ab. »Riester-Produkte« werden vor allem von Lebensversicherungen, Banken, Finanzdienstleistern und Fondsgesellschaften angeboten. Sie können z.B. mit einer privaten Rentenversicherung, einem Fonds- oder Banksparplan oder auch einer fondsgebundenen Lebensversicherung vorsorgen. Eine bestimmte Anlageform ist nicht vorgeschrieben.
Aber egal, für welches Vertragsmodell man sich entscheidet, der Altersvorsorgevertrag muss in jedem Fall bestimmten Anforderungen entsprechen, damit er auch gefördert werden kann. Dies müssen Sie aber nicht selbst nachprüfen. Hierfür gibt es eine Zertifizierungsstelle beim Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BAFin). Sie erteilt für Altersvorsorgeverträge, die gefördert werden können, eine Zertifizierung. Im Übrigen reicht immer ein Vertragsabschluss bis Jahresende, um die volle Förderung für das jeweilige Jahr zu bekommen. Die wichtigsten Anforderungen an ein »Riester-Produkt« sind:
- Der Anleger muss während der Ansparphase auf seinen Altersvorsorgevertrag laufend Beiträge einzahlen. Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
- Die Auszahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr oder dem Bezug von Altersrente beginnen. Aus dem Kapital erhält man dann lebenslang eine monatliche Rente. Das Kapital darf also nicht in einer Summe ausgezahlt werden; Investmentfonds dürfen zu Beginn der Rentenphase bis zu 20 % des Kapitals auf einmal überweisen. Man darf das Kapital auch nicht abtreten (z.B. zur Absicherung von Schulden) oder übertragen (z.B. an die eigenen Kinder).
- Man muss das Recht haben, den Anbieter zu wechseln. Gebühren für Vertragsabschluss und Verwaltung müssen über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden.
Achtung: Zertifizierung sagt nichts über Qualität oder Rendite
Eine Zertifizierung besagt nur, dass der Vertrag die o.g. Anforderungen erfüllt! Sie ist keine Bestätigung dafür, dass der Anbieter seine Versprechungen einlösen kann, dass man eine besonders gute Rendite erhält usw. Jede Zertifizierung muss einen Hinweis auf diesen wichtigen Unterschied enthalten. Wenn ein Anbieter die Bedingungen erfüllt, hängt es also von seiner Qualität ab, wie viel oder auch wenig aus dem angelegten Geld wird. Da es um eine stattliche Summe geht, lohnen sich kritische Fragen und Vergleiche doppelt.
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