Vermögensbildung 8 - Riester-Rente 1
Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im achten Teil geht es um die Grundlagen der Riester-Rente.
Geförderte Kapitalanlagen: 2. Betriebliche Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge sparen Sie - wie bei der privaten Vorsorge auch - Teile Ihres bereits versteuerten Arbeitsentgelts. Diese werden von Ihrem Arbeitgeber aber nicht in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt, sondern in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt (Entgeltumwandlung) und in ein entsprechendes Produkt investiert. Dies kann eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder - neu - ein Pensionsfonds sein.
Wichtig: Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge
- Seit 2002 gibt es einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
- Die Beiträge dürfen nicht nach § 40b EStG pauschal versteuert worden und nicht nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sein. Die Beiträge müssen also immer aus einem individuell versteuerten Arbeitsentgelt geleistet werden! Ansonsten gibt es keine Förderung durch Zulagen oder Sonderausgabenabzug.
- Angespartes Kapital verfällt bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber nicht.
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände regeln die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich durch Tarifvertrag, zum Beispiel durch Gründung von Versorgungswerken, die über Pensionsfonds oder -kassen die Beiträge verwalten, oder durch einen gemeinsamen Pensionsfonds der Tarifparteien. Liegt ein entsprechender Tarifvertrag vor, sollte man auf einen eventuellen »Tarifvorbehalt« achten. Schreibt der Tarifvertrag nämlich vor, dass z.B. ein Pensionsfonds eingerichtet wird, kann die betriebliche Altersvorsorge nur dann gefördert werden, wenn sie über diesen Pensionsfonds läuft. Vor Abschluss des Tarifvertrags getroffene Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber über eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Tipp: Betriebliche Vorsorge oft rentabler
Am besten immer zuerst beim Arbeitgeber erkundigen, welche Lösungen er anbietet, bevor man sich für ein »Riester-Produkt« der privaten Kapitalanlage entscheidet. Gerade Großunternehmen haben eine große Verhandlungsmacht und können gegenüber Banken oder Versicherungen oft viel bessere Konditionen vereinbaren als »kleine« Privatanleger. Außerdem sind diese Produkte auch ohne »Riester-Förderung« oft steuerlich begünstigt. Die »Riester-Förderung« kann man dann noch für einen privaten Vorsorgevertrag einsetzen.
Hinweis |
Diese Serie präsentiert euch WiWi-TReFF in Zusammenarbeit mit den |
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- Seite 1: Riester-Rente: Grundlagen
- Seite 2: Geförderte Personen
- Seite 3: Geförderte Kapitalanlagen: 1. Private Altersvorsorge
- Seite 4: Geförderte Kapitalanlagen: 2. Betriebliche Altersvorsorge