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Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

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WiWi Gast

Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Mahlzeit

Ich habe eine Zusage für eine Stelle bekommen und muss in den nächsten Tagen schriftlich mitteilen, ob ich die Stelle annehme.

Natürlich, wie sollte es auch anders sein, sind noch andere Bewerbungen offen - meistens bei Unternehmen, wo ich lieber anfangen würde. Deshalb spiele ich mit dem Gedanken, auch auf die Antworten der anderen Firmen zu warten und mich trotzdem noch weiter zu bewerben.

Kann ich eine Stelle im Nachhinein trotzdem wieder absagen, obwohl ich eine schriftliche Zusage gemacht habe? Wenn ja, welche Fristen müssen beachtet werden?

Danke für eure Antworten!

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WiWi Gast

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Nein. Du kannst nur dn Vertrag wieder aufheben lassen oder am ersten Tag der Probezeit kuendigen. Zum Monatsende...

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WiWi Gast

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Nach Antritt der Stelle beginnt die Probezeit, i.d.R. meist 6 Monate. In der Probezeit kann jede Partei (AN/AG) das Arbeitsverhältnis ohne Begründung mit einer kürzeren Frist kündigen. Näheres dazu steht im Arbeitsvertrag.

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WiWi Gast

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

generell hast du dich bei unterzeichnung auch zum antritt verpflichtet und müsstet dann die kündigungsfrist einhalten - oder du löst mit dem AG bereits vor Antritt den vertrag im ggs. einvernehmen auf.

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WiWi Gast

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Falsch.
Solange du die Stelle noch nicht angetreten hast, kannst du auch noch vorher abspringen. Also du kannst auch 1 Tag vorher erst absagen.
Das einzige was dir dann passieren kann, ist das die Firma dir die Kosten in Rechnung stellt, die sie hat, um die Stelle anderweitig besetzen zu können. Je nachdem wieviel der Markt an anderen Bewerbern hergibt, kostet dich das nichts oder auch recht viel bei Spezialisten, die man lange suchen muss.

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Neodan

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Wenn die einfach nur ein Blatt Papier haben wollen, auf der du denen schriftlich zusagst, bedeutet das GAR NICHTS! Du erkaufst dir damit ein wenig Zeit.

Wenn du allerdings den Vertrag unterschreibst, greift das von meinen Vorpostern beschriebene Recht.

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WiWi Gast

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Sorry, aber da steht viel Falsches.

Typische Juristenantwort auf deine Frage: Es kommt drauf an. Und zwar auf die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages. Ist dort nichts besonderes geregelt, kannst du auch vor Arbeitsantritt kündigen. Streitig ist dann lediglich, ob die Kündigungsfrist bereits mit der Kündigung oder erst mit dem ersten Arbeitstag beginnt.

Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen, wirst du wohl zur Arbeit erscheinen müssen und kannst erst dann kündigen. In der Regel mit einer monatlichen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit.

Soviel zu Theorie. Bei der Frage ist mir noch unklar, ob du überhaupt einen Arbeitsvertrag hast. Mir scheint das eher so zu sein, als ob du zusagen sollst und dann einen erhälst. Dann liegt überhaupt noch kein Arbeitsverhältnis vor, das zu kündigen wäre!

Zum anderen: Wenn du jetzt schon signalisierst, dass du was anderes befunden hast ... und durchklingen lässt, dass du dann notfalls innerhalb des ersten Monats zulässigerweise in der Probezeit kündigen wirst, dann wird der Arbeitgeber auch nicht auf den Arbeitsantritt bestehen...

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checker

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Ich möchte jetzt nicht auf die rechtlichen Feinheiten eingehen. nur so viel:

Du musst dir schon überlegen, ob die Stelle die du da annehmen kannst wirklich das ist was du willst. Wenn nicht solltest du unabhängig von den ausstehenden Bewerbungen nicht zusagen. Natürlich musst du berücksichtigen wie lange du schon suchst und wie wahrscheinlich es ist deine "Traumstelle" zu erhalten.

Weiterhin solltest du bedenken, dass man sich oft zweimal im Leben sieht. Wer weiß wann du diesen Leuten denen du dann vor dem Kopf stößt wieder siehst.

Solltes du relativ "verzweifelt" bei der Jobsuche sein musst du die Stelle sicher annehmen. Wenn du dann doch noch ne Zusage bekommst solltest du sehr genau abwägen wie viel besser dies andere Stelle ist und welchen potentiellen Schaden du mit einer Kündigung in der Probezeit anstellst.

Sollte sich herausstellen, dass eine andere Zusage (warte aber hier wirklich auf den Vertrag) erheblich besser ist und der Schaden einer Kündigung bei deiner jetztigen Stelle nicht so hoch ist, dann kündige!

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WiWi Gast

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Normalerweise steht in den Verträgen nur die oft 4-wöchige Kündigungsfrist in der Probezeit. Steht nichts explizit im Vertrag zu Kündigungskram VOR arbeitsantritt, gilt auch die Frist der Probezeit.

Aber ganz ehrlich: Das schlimmste was dir passieren kann ist dass du notfalls anfange musst mit Arbeit und du sagst aber: Hey, ich würde eh am ersten Tag die Kündigung einreichen. Dann wird man dir nen Auflösungsvertrag anbieten, denn das Unternehmen hat auch rein gar nix davon wenn du 4 wochen da wärst. ist was ganz normales und passiert ständig, also mach dir keinen kopf.

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WiWi Gast

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Mein Arbeitsvertrag, so wurde mir gesagt, befindet sich auf dem Weg zu mir!

Danke für die Antworten - leider sind sich nicht alle einer Meinung, demnach verwirrt es mehr als das es hilft. Natürlich werde ich mir zunächst den Arbeitsvertrag ansehen, um zu schauen, ob da bestimmte Dinge ausgeschlossen werden.

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WiWi Gast

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Lounge Gast schrieb:

Danke für die Antworten - leider sind sich nicht alle einer
Meinung, demnach verwirrt es mehr als das es hilft.

Oje, was lernt ihr Kids heutzutage eigentlich an der Uni? Lesekompetentz ist es wohl nicht, denn aus den Beiträgen geht ein sehr eindeutiges Bild hervor...

Nochmal in aller kürze Deine Optionen:

  • Vertrag aufheben lassen
  • am ersten Arbeitstag kündigen (Probezeit)
  • nicht erscheinen (vorsicht wegen kosten!)

War doch eigentlich gar nicht so schwer, oder?

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WiWi Gast

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Oh ja danke, jetzt habe ich es verstanden. Was hätte ich nur ohne Deine Antwort getan...

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WiWi Gast

Re: Als AN nach schriftlicher Zusage eine Absage erteilen?

Auch wenn es rechtlich möglich, ist das aber auch nicht die feine Art. Schließlich will man ja auch nicht, dass der Arbeitgeber so mit einem unmspringt bzw. in der Probezeit kündigt. Werft mir bitte nicht vor, dass ich hier den "moralischen" mache, aber ganz vergessen sollte man das eben auch nicht.

Ich stand auch vor dem gleichen Dilema. habe mich aber dann doch entschieden abzusagen. Denn wenn man schon so zweifelt dann wird das eh nix in dem Job. Außerdem hat man nach Vertragserhalt auch noch sicher 2 Wochen Zeit und man kann sehen was sich da entwickelt.

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