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vom Arbeitsvertrag zurücktreten

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WiWi Gast

vom Arbeitsvertrag zurücktreten

Hallo zusammen,
ich habe kürzlich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, jetzt habe ich aber noch ein besserers Angebot bekommen und möchte deshalb von dem ersten Arbeitsvertrag zurücktreten? Wisst jemand, wie man das am besten regelt? Wie hoch wäre der Schadenersatz?
DANKE!

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WiWi Gast

Re: vom Arbeitsvertrag zurücktreten

Habe leider keine Ahnung. Bin mir aber sicher, dass es Mittel und
Wege gibt um da wieder raus zu kommen und keinen
Schadensersatz zu leisten. Ich würde dem anderen Unternehmen
auf keinen Fall erzählen, dass Du den Vertrag nicht einhalten
kannst, weil Du ein besseres Angebot hast. Lass Dir eine gute
Ausrede einfallen, z.B. Mutter ist schwer krank und muss gepflegt
werden, Freundin hatte einen Unfall und muss zur Reha nach
Österreich für 6 Monate und Du musst mit.
Ich bin mir sicher, dass das Unternehmen bei der jetzigen
Arbeitsmarktsituation leicht auf Mitarbeiter verzichten kann
und sich noch einige Bewerber in Reserve gehalten hat.
Da würde ich mir keine grossen Sorgen machen.
Viel Glück

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WiWi Gast

Re: vom Arbeitsvertrag zurücktreten

Stelle antreten, am ersten Tag der Probezeit kündigen, fertig.

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WiWi Gast

Re: vom Arbeitsvertrag zurücktreten

außer es ist bei einem unt. wo im AV was mit schadensersatz drin steht, bspw. accenture mit den 28mille.

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WiWi Gast

Re: vom Arbeitsvertrag zurücktreten

normalerweise gilt das aber nur für den NICHT-antritt der Stelle ( so war zumindest mein letzter av)

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WiWi Gast

pacta sunt servanda

Hallo,

erstmal hast Du Pech gehabt. Du hättest vorher überlegen müssen, ob Du den Vertrag unterschreibst. Der Vertragspartner kann auf Einhaltung des Vertrages bestehen. Bei Nichtantrit der Stelle machst Du Dich ggf. Schadensersatzpflichtig. Der ArbG muß natürlich einen tatsächlichen Schaden nachweisen.

Unabhängig hiervon ist eine evtl. vereinbarte Vertragsstrafe zu sehen.

Allerdings bleibt es natürlich freigestellt, wenn Du mit Deinem ArbG eine einvernehmliche Lösung findest. Ansonsten bleibt in der Tat nur der weiter oben beschriebene Weg, die Arbeitsstelle anzutreten und dann schnellstmöglich wieder zu kündigen, allerdings unter Einhaltung der entsprechenden Fristen, gesetzl. oder vertrgl. vereinbarte.

Also, erst Vertrag lesen, dann überlegen, dann eine Nacht überschlafen, dann unterschreiben.

Nix für ungut.

Gruß

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WiWi Gast

Re: pacta sunt servanda

..immer ehrlich bleiben ! man trifft sich immer zwei mal !

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WiWi Gast

Re: pacta sunt servanda

Glaubst Du die Unternehmen gehen mit Dir ehrlich um???
Dann frage ich Dich, wo Du lebst. Die verarschen alle
ihre Mitarbeiter. Sag' den Unternehmern mal diesen
schlauen Spruch, die lachen Dich aus.
Gruss an einen, der anscheinend die Arbeitswelt noch
nicht kennt.

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WiWi Gast

Re: pacta sunt servanda

irgendwelche lügen erzählen würde ich nicht (von wegen mutter krank!!!)
die eine idee finde ich persönlich ganz gut - fange an - du hast ja probezeit - also dh. optimale Kündigungsfrist - dann kannst du ja sagen ich kündige weil ich was besseres habe
vorher würde ich nix sagen aus den eben genannten Gründen

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WiWi Gast

Re: pacta sunt servanda

ja, das mit am ersten tag der probezeit kündigen erscheint mir auch die beste lösung - obwohl es glaub ich der megapeinliche auftritt wird - aber naja.

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WiWi Gast

Re: pacta sunt servanda

ja klar ist es beschissen, aber dafür hast du dann was dir ggf. auch (besser) gefällt. in 10 jahren kannst du dich dann gar nicht mehr dran erinnern. du must ja auch nicht am ersten tag kündigen...wann könntest du denn dort anfangen, wann ist der beginn beid er firma wo du schon den vertrag hast?

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