Nein, das heißt es nicht. Guck dir mal den §622 BGB an, da hast du die gesetzlichen Kündigungsfristen drin. Die sind nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit logischerweise länger als nach einem Tag.
Ansonsten auch in den evtl. relevanten tarifvertrag gucken oder in die einzelvertraglich geregelten Kündigungsfristen.
Und nochmal zu dem, der mich hier als "neunmalschlau" bezeichnet und sagt, "ich solle mein Hirn einschalten":
Lies bitte mal, was ich geschrieben habe, bevor du hier rumnölst: ich habe ausdrücklich geschrieben, dass keine Probezeit existiert, wenn sie nicht im Vertrag steht. Was anderes habe ich nie behauptet.
Es ist eben nur definitiv falsch, dass es bei einem befristeten Vertrag automatisch nie eine Probezeit gibt, wie hier zuvor behauptet wurde. Auch hier gilt: steht sie im Vertrag, exisitiert sie auch, wenn nicht, dann nicht.
Und zu dem, der sich mit den Kündigungsfristen anscheinend so gut auskennt: in der Probezeit 1 Monat? und sonst 3 Monate zum Quartalsende? Das gilt höchstens in deinem Vertrag, aber noch lange nicht für alle. Gesetzlich gilt: in der Probezeit 2 Wochen, ansonsten 4 Wochen.
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